Beschlüsse der November-Sitzung des Kreistages

27.11.2023 22:00

Kreistagssaal

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 27. November 2023 folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Personalentscheidungen

Durch den Umzug nach Dresden ist Oliver Wehner (CDU) aus dem Kreistag ausgeschieden.

Zum Geschäftsführer der Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz mbH (GVS) hat der Kreistag den ehemaligen Geschäftsführer der Sächsische Sandsteinwerke GmbH Johannes Roßrucker berufen.

Zudem haben die Kreisräte den Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl 2024 festgelegt. Den Vorsitz wird der Kommunalamtsleiter Thomas Obst übernehmen, ihm zur Seite steht als Stellvertreterin Frau Katharina Polster, Juristin im Landratsamt. Als Beisitzer wurden gewählt:

  • Detlef Sittel (CDU)
  • Kati Kade (CDU)
  • Daniela Zwerg (AfD)
  • Gabriele Stephan (AfD) 
  • Stefanie Heinze (DIE LINKE)  
  • Lisa-Marie Dietrich (Verwaltung)

Kreistag nimmt zum Vorentwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung / Windenergienutzung Stellung

Die Mitglieder des Kreistages haben mehrheitlich eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge beschlossen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat der Regionale Planungsverband den Auftrag erhalten, bis Ende 2027 zwei Prozent seiner Regionsfläche für die Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Das damit verbundene Planverfahren wurde in der Verbandsversammlung des Planungsverbandes am 5. Juli 2023 formell eingeleitet. Mit der aktuellen Beteiligung werden die allgemeinen Grundzüge des Verfahrens zur Diskussion gestellt.

Die Grundzüge sind in einem Eckpunktepapier dargestellt, in dem die grundsätzliche Vorgehensweise für die noch ausstehende Flächenfindung erläutert wird. Es sind dementsprechend weder Flächen für die Windenergienutzung vordefiniert, noch ausgewiesen. Zielstellung des Regionalen Planungsverbandes ist es, den Satzungsbeschluss bis zum ersten Halbjahr 2027 zu fassen, so dass bis Ende 2027 ein durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung genehmigter rechtskräftiger Plan vorliegt. Da im Landkreis Flächen, wie beispielsweise im Nationalparkgebiet, für den Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen sind und dadurch die vorgegebene zwei Prozent Vorrangfläche vom restlichen Gebiet der Region zu tragen ist, wurde mit Änderungsantrag eine Prüfbitte über die Gleichbehandlung der einzelnen Regionen in Deutschland aufgenommen.

Gebührensatzungen Rettungsdienst und Gutachterausschuss aktualisiert

Der Kreistag hat einstimmig die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport beschlossen. In der Kalkulation der Gebühren des Rettungsdienstes für das Jahr 2024 wird ein im Haushaltsjahr 2023 zu erwartender Überschuss in Höhe von knapp einer Million Euro berücksichtigt, welcher zu entsprechenden Mindererträgen und -einzahlungen im kommenden Jahr führt. Die Erhöhung der Gebührensätze fällt infolge dessen etwas moderater aus.

Im April 2023 fanden Verhandlungen mit den Kostenträgern statt, die im Oktober finalisiert wurden. Sie hatten zum Ziel, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. Im Ergebnis der Verhandlungen wurde von den Krankenkassen für 2024 ein Ausgabenbudget in Höhe von 44,5 Millionen Euro bestätigt. Dieser Betrag wurde um die Überdeckung im aktuellen Jahr reduziert. Die von den Kostenträgern bestätigten Kosten und erwarteten Einsatzzahlen sind verbindliche Grundlage für die Gebührenkalkulation. Der Berechnungsmodus und die Aufschlüsselung der Kosten für die Gebührenkalkulation erfolgt dabei nach in Sachsen gültigen einheitlichen Grundsätzen.

Die Betriebskostenerstattungen an die sechs im Landkreis aktiven Leistungserbringer erhöhen sich von 2023 zu 2024 um circa 39 Prozent von 29,5 Millionen Euro auf 41,1 Millionen Euro. Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Gebühren im Wesentlichen von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach den entsprechenden Versicherungsverträgen.

Auch eine Änderung der Gutachterausschusskostensatzung hat der Kreistag einstimmig beschlossen. Die derzeit gültige Gutachterausschusskostensatzung trat im Juni 2020 in Kraft und wurde seither nicht angepasst. Im Freistaat Sachsen sind für den Bereich der Landkreise und Kreisfreien Städte Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen eingerichtet. Die Kostensätze für diese Ausschüsse wurden mit der Änderung landesweit harmonisiert.

Dringend notwendige Straßenbaumaßnahmen abgesichert

Für 2024 plant das Straßenbauamt die Brücke über den Lämmergrund im Straßenzug der K 9010 instand zu setzen und den Knoten K 9010/K 9013 zum Kreisverkehr umzubauen. Diese Baumaßnahmen sind dringend geboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verbindungsfunktion der K 9010 aufrecht zu erhalten. Deshalb soll die Maßnahme noch im Jahr 2023 angeschoben werden, um das Vorhaben im Jahr 2024 im Februar beginnen und im November vor dem Beginn des Winters abschließen zu können. Damit können eine Unterbrechung der Baumaßnahme, die Einrichtung einer Winterbaustelle und folglich zusätzliche Kosten vermieden werden. Da 2023 für diese Maßnahmen keine Verpflichtungsermächtigungen eingeplant sind, hat der Kreistag aus haushalterischen Gründen einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung über etwa 6,9 Millionen Euro beziehungsweise 3,7 Millionen Euro für dieses Haushaltsjahr zugestimmt.

Mehr Mittel für Sozial- und Ausländeramt und Jobcenter

Im Ergebnis der im September erfolgten Haushaltsanalyse sind Mehrbedarfe in mehreren sozialen Leistungsbereichen zu verzeichnen gewesen, die innerhalb des Budgets nicht gedeckt werden können. Grund sind die bundes- und landesweit rapide gestiegenen Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), insbesondere Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege, des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Kreistag hat daher mehrheitlich unabweisbare überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro und Auszahlungen in Höhe von etwa 1,9 Millionen Euro beschlossen.

Auch im Bereich Jobcenter waren Mehrausgaben zu verzeichnen. Sie können zum Teil durch die Mehreinnahmen aus der Bundesbeteiligung und der vom Bund erhaltenen Erstattungen zum Ausgleich besonderer Belastungen der Kommunen auf Grund der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gedeckt werden. Die Mitglieder des Kreistages haben für die weitere Kostendeckung mehrheitlich unabweisbare überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro beschlossen.

Zustimmung zur geplanten Tarifanpassung des VVO

Der Kreistag hat sich mehrheitlich für die vom Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe geplante Tarifanpassung ausgesprochen. Diese soll auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 30. November 2023 beschlossen werden. Die Anpassung ist durch den hohen Kostendruck im Verbandsgebiet notwendig geworden.

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung sind durch erfolgte Rationalisierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre weitgehend ausgeschöpft. Eine weitere Angebotsausdünnung steht zudem dem politischen Ziel der Verkehrswende konträr entgegen. Die Kostensteigerungen im Zweckverband liegen aktuell bei 7,7 Prozent. Sollten diese ohne eine Steigerung der öffentlichen Zuschüsse allein aus Fahrgeldeinnahmen kompensiert werden, müsste der Erlös aus selbigen um 11,8 Prozent steigen.

Mit Ausnahme einzelner Nischenprodukte schlägt der VVO daher vor, alle Fahrausweise ausgewogen zwischen fünf Prozent und 8,6 Prozent anzupassen. Die prognostizierte Einnahmesteigerung liegt mit der entworfenen Preistabelle mit 7,15 Prozent unter dem Wert von 11,8 Prozent. Die wirtschaftlichen Vorgaben seitens der Gesellschafter der Verkehrsunternehmen werden jedoch aufgrund der Fortschreibung der Solleinnahmen zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket verursachten Mindereinnahmen erfüllt. 

Kreistag unterstützt Konzeption zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB)

Der Kreistag hat mehrheitlich seine Unterstützung zur Umsetzung der laufend fortgeschriebenen und an die technischen Standards angepassten Konzeption der Wintersport Altenberg GmbH (WiA) zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB) aus dem Jahr 2021 erklärt. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich dessen, dass sich der Bund und der Freistaat Sachsen mit einer 80-prozentigen Förderung an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen werden.

Für die Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn in Altenberg gibt es verbindliche Gespräche mit dem Freistaat, dass für die bauliche Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der Konzeption ab 2026 erhebliche Fördermittel bereitgestellt werden sollen. Diese sind notwendig, um die RSBB Altenberg weiterhin wettbewerbsfähig und nachhaltig im Bund und im Deutschen Olympischen Sportbund zu etablieren. Dafür erwartet der Freistaat, dass sich der Landkreis im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und vorbehaltliche finanzieller Haushaltmittel entsprechend politisch positioniert, was mit dem heutigen Beschluss erfolgt ist.