Beteiligungsberichte

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Nach § 63 SächsLKrO gelten für Unternehmen und Beteiligungen des Landkreises die §§ 95 bis 100 und 102 SächsGemO entsprechend. Danach ist dem Kreistag ein Bericht vorzulegen über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Dieser Bericht muss enthalten:

  •  eine Beteiligungsübersicht,
  • eine Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und den Unternehmen sowie
  • einen Lagebericht, der den Geschäftsverlauf und die Lage aller Unternehmen so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild vermittelt wird.

Dem Beteiligungsbericht sind die Angaben für die Zweckverbände, in denen der Landkreis Mitglied ist, sowie deren Beteiligungsberichte beizufügen.

Eine förmliche Beschlussfassung des Kreistages über den Beteiligungsbericht ist nach § 99 SächsGemO nicht vorgesehen. Die Darstellung umfasst infolge der am 01.08.2008 erfolgten Kreisgebietsneugliederung keine getrennte Darstellung nach ehemaligen Landkreisen. Der Bericht gliedert sich bezüglich der Beteiligungsgesellschaften und der Verbandsmitgliedschaften in zwei Teile, die Beteiligungsberichte der Unternehmen und der Verbände wurden als Anlagen beigefügt.

Der Landkreis unterhält vier unmittelbare und sieben mittelbare Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts (GmbH’s) und ist Mitglied in neun Verbänden.