Förderung aus dem Jahr 2024 – barrierefreier Zugang zur Zahnarztpraxis Dr. Hein
Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2026
Auch im Jahr 2026 haben Sie wieder die Möglichkeit Fördermittel aus dem sächsischen Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ zu beantragen. Grundlage ist seit 2023 die Förderrichtlinie „Investitionen Teilhabe“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel des Programms ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Gefördert werden zum einen kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich und zum anderen kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Antragsberechtigt sind Betreiber, auch Mieter und Pächter, von öffentlichen Einrichtungen
- soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
- Kirchen, Religionsgemeinschaften
- Gastronomieeinrichtungen
- ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft
Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z. B. Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.
Beispiele der Förderung können sein:
- barrierefreier Zugang
- Rampen
- Aufzug, Treppenlift, Plattformlift
- Automatiktür, elektrischer Türöffner
- Orientierungshilfen, Leitsysteme
- Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze
- barrierefreie Kommunikation
- Induktive Höranlagen
- Audioguides
- Tastmodelle
- barrierefreie Sanitäranlagen
- Errichtung Behindertentoilette
- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen
- barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen
- medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen wie Hebelifte, spezielle Liegen etc.
Die Antragstellung ist per online-Formular vom 27.09.2025 bis 30.11.2025 möglich.
Online-Formular Förderung "Lieblingsplätze für Alle"
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Fördermittelmanagement
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:
Jacqueline Hürrig - Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement
Tel.: 03501 515-4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de
Frau Lydia Schmid - Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Tel.: 03501 515-2005
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - Formulare und weitere Informationen
- Antrag Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle
- Auszahlungsantrag
- Belegliste Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle [xlsx; 15,50 KB]
- Verwendungsnachweis Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle [pdf; 0,17 MB]
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Förderprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" [pdf; 0,12 MB]