Landrat Michael Geisler

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Foto Landrat Michael Geisler

Michael Geisler wurde am 6. Februar 1960 in Magdeburg geboren. Er wuchs in Egeln in Sachsen Anhalt auf. Hier legte er 1978 das Abitur ab. Nach dem Wehrdienst studiert er an der Pädagogischen Hochschule in Köthen Lehrer für Biologie und Chemie.

In Graupa war Michael Geisler Lehrer für Biologie und Chemie.

Sein politisch aktiver Werdegang begann in der Zeit der Wende in der damaligen DDR vom Herbst 1989 bis in das Jahr 1990 hinein.

Im Frühjahr 1990 wählte ihn der Kreistag zum 1. Beigeordneten und Stellvertreter des Landrates im Kreis Pirna.

1994 wurde er zum Landrat im neu gebildeten Landkreis Sächsische Schweiz gewählt und bei der Landratswahl im Jahr 2001 im Amt bestätigt.

Seit 2008 ist er Landrat im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vorsitzender des Kreistages. 2015 wurde er als Landrat bestätigt. Auch bei der Landratswahl am 12. Juni 2022 erhielt Michael Geisler mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen und ist damit in seiner fünften Amtszeit zum Landrat gewählt.

Der ländliche Raum lebt von seinen Menschen – engagierten Bürgern, Vereinen, Unternehmern und allen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Ihre Ideen sind das wertvollste Kapital für unsere Region, denn sie wissen selbst am besten, welche Investitionen vor Ort gebraucht werden. Das europäische Förderprogramm LEADER gibt uns das Mitspracherecht und das Geld, um unsere Heimatorte lebendig zu gestalten.

So kommt das Geld in die Dörfer

Die Basis der Förderung bilden maßgeschneiderte, vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung genehmigte Entwicklungsstrategien. Welche Projekte Geld erhalten, entscheiden die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) direkt in der Region.

Die Regionalmanagements „Sächsische Schweiz“ und „Silbernes Erzgebirge“ unterstützen Projektträger von der
Idee bis zur Umsetzung. Beide Regionen werden vom Verein Landschaf(f)t Zukunft e. V. getragen. Die Bewilligung der Fördermittel übernimmt das Referat Ländliche Entwicklung/Förderung im Landratsamt Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge.

Rückenwind für unsere Region: Landrat übergibt Förderbescheide LEADER

In der aktuellen Förderperiode wurden bereits rund 8,7 Millionen Euro für mehrere Projekte bewilligt. Die Projektkosten belaufen sich auf insgesamt rund 14,1 Millionen Euro und werden mit 25 bis 95 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.

„Die Projekte zeigen eindrucksvoll, wie stark das ehrenamtliche Engagement in unserer Region ist. Immer damit verbunden sind Verbesserungen der Lebensqualität der Menschen, die Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders und eine positive Entwicklung des ländlichen Raumes“, so Landrat Michael Geisler, der kürzlich unter anderem folgende Förderbescheide übergab:

Neugestaltung des alten Kulturhaus-Geländes im Wilsdruffer Ortsteil Kleinopitz

Mit dem Abriss des ehemaligen Kulturhauses in Kleinopitz soll ein markanter baulicher Schandfleck endgültig verschwinden. Stattdessen ist im Ortszentrum die Errichtung einer modernen, multifunktionalen Gemeinschaftsfläche für alle Generationen geplant. Bei 485.500 Euro Gesamtkosten gab es dafür rund 362.000 Euro Förderung.

Neuer Spielplatz für Schmiedeberg

Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde plant einen Ersatzneubau der Spielplatzanlage im Ortsteil Schmiedeberg, denn die über 25 Jahre alte Anlage ist stark verschlissen. Eine grundlegende Sanierung ist für eine weitere Nutzung des Spielplatzes dringend erforderlich. Dafür gab es einen Förderbescheid über knapp 54.900 Euro. Als Trägerin der Maßnahme erhält die Große Kreisstadt Dippoldiswalde damit 65 Prozent der mit rund 84.800
Euro veranschlagten Gesamtinvestitionskosten.

Mehrgenerationenpark Geising

Die Sportgemeinschaft Geising e. V. hat eine bisher ungenutzte Brachfläche mitten im Ort in einen öffentlich zugänglichen Begegnungs- und Freizeitbereich mit modernen Spielgeräten für alle Altersgruppen, einen asphaltierten Pumptrack für Sportbegeisterte sowie barrierefreie Sitz- und Aufenthaltsbereiche verwandelt.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für den neuen Park betrug rund 330.000 Euro, wobei die Stadt Altenberg in Vorleistung ging. Den Förderbescheid über circa 245.000 Euro gab es nachträglich.

Viele weitere Projekte erhielten in den Regionen des Landkreises seit Beginn der Förderperiode eine Zuwendung. Vielen Dank an alle Akteure!

Die Aufgaben des Landrats sind in der Sächsischen Landkreisordnung sowie in der Hauptsatzung des Landkreises beschrieben (Auszug):

  • Der Landrat ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Kreisverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Kreisverwaltung. (§ 49 Abs. 1 SächsLKrO)
  • Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse. Er leitet die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO). (§ 12 Abs. 1 Hauptsatzung)
  • Der Landrat ist stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages (§ 48 Abs. 1 SächsLKrO). Er bereitet die Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse vor, vollzieht ihre Beschlüsse und muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Er kann Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für den Landkreis nachteilig sind. Dabei sind die Vorschriften des § 48 Abs. 2 und 3 SächsLKrO einzuhalten. (§ 12 Abs. 2 Hauptsatzung)

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