Landrat Michael Geisler

Foto Landrat Michael Geisler

Michael Geisler wurde am 6. Februar 1960 in Magdeburg geboren. Er wuchs in Egeln in Sachsen Anhalt auf. Hier legte er 1978 das Abitur ab. Nach dem Wehrdienst studiert er an der Pädagogischen Hochschule in Köthen Lehrer für Biologie und Chemie.

In Graupa war Michael Geisler Lehrer für Biologie und Chemie.

Sein politisch aktiver Werdegang begann in der Zeit der Wende in der damaligen DDR vom Herbst 1989 bis in das Jahr 1990 hinein.

Im Frühjahr 1990 wählte ihn der Kreistag zum 1. Beigeordneten und Stellvertreter des Landrates im Kreis Pirna.

1994 wurde er zum Landrat im neu gebildeten Landkreis Sächsische Schweiz gewählt und bei der Landratswahl im Jahr 2001 im Amt bestätigt.

Seit 2008 ist er Landrat im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vorsitzender des Kreistages. 2015 wurde er als Landrat bestätigt. Auch bei der Landratswahl am 12. Juni 2022 erhielt Michael Geisler mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen und ist damit in seiner fünften Amtszeit zum Landrat gewählt.

Die Aufgaben des Landrats sind in der Sächsischen Landkreisordnung sowie in der Hauptsatzung des Landkreises beschrieben (Auszug):

  • Der Landrat ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Kreisverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Kreisverwaltung. (§ 49 Abs. 1 SächsLKrO)
  • Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse. Er leitet die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO). (§ 12 Abs. 1 Hauptsatzung)
  • Der Landrat ist stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages (§ 48 Abs. 1 SächsLKrO). Er bereitet die Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse vor, vollzieht ihre Beschlüsse und muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Er kann Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für den Landkreis nachteilig sind. Dabei sind die Vorschriften des § 48 Abs. 2 und 3 SächsLKrO einzuhalten. (§ 12 Abs. 2 Hauptsatzung)

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