Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge". Klicken Sie einfach auf die Themen, die Sie interessieren. Gern können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
„Weiße Flecke“ sind Adressen, die zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens mit weniger als 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit im Download versorgt wurden. „Dunkelgraue Flecke“ hingegen sind bereits mit mehr als 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit im Download versorgt, besitzen aber keinen gigabitfähigen Anschluss (1.000 Mbit/s). All diese Adressen können im zutreffenden Förderprogramm mit Glasfaser erschlossen werden.
Besteht ein gigabitfähiges Netz oder ist ein privatwirtschaftlicher Ausbau in naher Zukunft zugesichert wurden, wird von einem sogenannten „Schwarzen Fleck“ gesprochen. Diese Adressen dürften nicht gefördert mit Glasfaser ausgebaut werden.
Im sogenannten Markterkundungsverfahren werden alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen abgefragt, mit welcher anliegenden Internetversorgung die Adressen in einem vorab festgelegten Gebiet aktuell versorgt werden und ob im Abfragezeitraum ein privatwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Anhand dessen wurden die förderfähigen Adressen ermittelt.
Da sich der geförderte Breitbandausbau über fast alle Kommunen des Landkreises erstreckt, wurden kleinere sogenannte (Ausbau-)Lose für Fördermittelanträge gebildet. Dabei wurden mehrere Städte und Gemeinden zu einem Ausbaugebiet zusammengefasst. Die Städte und Gemeinden in einem Los müssen regional nicht zusammenhängend sein. Entscheidend war es, die bestmögliche Förderung für den Landkreis zu erhalten.
Das „Weiße-Flecken-Projekt“ teilt sich in
- Los „West“: Dippoldiswalde, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Kreischa, Rabenau, Wilsdruff
- Los „Ost“: Bad Schandau, Bahretal, Dohma, Gohrisch, Hohnstein, Königstein/Sächs. Schw., Liebstadt, Müglitztal, Pirna, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen
Das „Dunkelgraue-Flecken-Projekt“ teilt sich in:
- Los 1: Altenberg, Bahretal, Dohna, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb, Liebstadt und Müglitztal
- Los 2: Dohma, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Stolpen, Struppen und Wehlen
- Los 3: Bad Schandau, Klingenberg, Neustadt in Sachsen, Rabenau, Sebnitz und Tharandt
- Los 4: Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff
Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Grundsätzlich kann dieses von allen Telekommunikationsunternehmen genutzt werden (Open Access).
Somit können Sie bei ihrem Anbieter bleiben. Voraussetzung ist, dass ihr Anbieter einen Vertrag zur Nutzung der Infrastruktur mit dem ausbauenden Unternehmen, der SachsenEnergie AG, abschließt. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.
Am Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" haben sich 19 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligt. In den Städten und Gemeinden Bad Schandau, Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken) werden die förderfähigen Adresspunkte mit einem Glasfaseranschluss ausgebaut.
Die hier nicht genannten Städte und Gemeinden führen ein eigenes Projekt zum geförderten Breitbandausbau durch. Ihre Kommune kann Ihnen weiterführende Informationen geben.
Angeschlossen werden Adresspunkte im Ausbaugebiet, deren Internetgeschwindigkeit zum Stand Sommer 2019 unter 30 Mbit/s im Download lag bzw. kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Jahren 2019 bis 2022 geplant hatte. In einer erneuten Erhebung in 2022 sind weitere unterversorgte Adresspunkte aufgefallen, welche bisher nicht im Kreisprojekt aufgenommen waren. Hintergründe sind u. a. eine bessere Adressdatengrundlage beim Markterkundungsverfahren und eine detailliertere Angabe von technischen Parametern, die eine genauere Versorgungsrate zeigen. Diese unterversorgten Adressen wurden in Form eines Nachtragsangebotes in das Kreisprojekt aufgenommen.
Ebenso werden förderfähige Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ans Breitbandnetz gefördert ausgebaut.
Zusätzlich können an der Trasse liegende Adressen als Vortriebspunkte auf Basis von Reservekapazitäten erschlossen werden.
Eine Breitbandkarte mit den Weißen Flecken im Kreisprojekt finden Sie hier.
Im Rahmen des Förderprogramms werden Adresspunkte mit weniger als 30 Mbit/s im Download erschlossen. Diese befinden über die gesamten Stadt- und Gemeindegebiete, teilweise einzeln liegend, verteilt. Aufgrund der Förderbedingung kann keine Erschließung von gesamten Ortsteilen erfolgen. Damit die Straßen mit den derzeit förderfähigen Adresspunkten nicht nochmals für den Ausbau der derzeit nicht förderfähigen Adressen geöffnet werden müssen, werden Reservekapazitäten bei den Rohren eingeplant und mitverlegt.
Beim sogenannten Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten werden Adresspunkte, welche an dieser Ausbautrasse liegen, auf eine zukünftige Erschließung vorbereitet. Dabei wird ein Abzweig gebaut und ein Leerrohr an der Grundstücksgrenze abgelegt. Bis dahin sind die Bauleistungen gefördert abrechenbar.
Für die Verkabelung direkt bis ins Haus, bietet die SachsenEnergie AG den Grundstückseigentümern die Möglichkeiten, entweder sich für eine einmalige Zahlung i. H. v. 800 EUR zu entscheiden oder sie schließen einen Internet-/Telefonvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Weitere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie von der SachsenEnergie AG auf direktem Wege per Post oder online auf der Homepage der SachsenEnergie AG.
Die Vorhabensumme für den geförderten Breitbandausbau des Kreisprojektes betrug mit Zuschlagserteilung ca. 102 Mio. EUR. Hiervon werden vom Bund 61,4 Mio. EUR (60 Prozent) und vom Freistaat Sachsen 30,7 Mio. EUR (30 Prozent) als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 10 Prozent (rund 10 Mio. EUR).
Durch das Nachtragsangebot in 2023 erhöht sich die Bundesförderung auf nunmehr 87,4 Millionen Euro. Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen t erhöht sich auf 43,7 Millionen Euro. In der Vorhabensumme von jetzt rund 145,6 Millionen Euro ist ein zehnprozentiger Eigenanteil des Landkreises enthalten.
Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Abgeordneten des Bundestages und des Landtages beschlossenen Haushalte für den Bund und den Freistaat Sachsen.
Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren einer europaweiten Vergabe hat die SachsenEnergie AG den Zuschlag für den Glasfaser-Ausbau des Kreisprojekts "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" erhalten.
Aktuelle Informationen zum Ausbau erhalten Sie im Amtblatt Ihrer Kommune sowie auf den Internetseiten des Landkreises, der SachsenEnergie AG oder Ihrer Stadt/Gemeinde.
Durch die Größe und Komplexität der Ausbaugebiete variieren Beginn und Ende der Projektdurchführung. Geplanter Abschluss der Baumaßnahmen in den 19 Kommunen ist Ende 2028.
Zunächst muss das Ortsnetz mit allen Hausanschlüssen fertiggestellt sein und das Lichtsignal auf das Glasfasernetz geschaltet werden. Sind alle technischen Voraussetzungen zur Schaltung des einzelnen Anschlusses erfüllt und liegt ein gültiger Internet-Produktvertrag vor, können Internet und Telefonie über die Glasfaserleitung genutzt werden. Die Schaltung erfolgt über den neuen Glasfaseranschluss und ist unabhängig von Ihrer bestehenden Telefon-Kupfer-Leitung.
Die baulichen Abläufe für den Glasfaserausbau können wie folgt zusammengefasst werden:
- Planung des Glasfaser- und Rohrnetzes inklusive Einholung aller notwendigen Genehmigungen
- Tiefbau und Verlegung der Zuleitung/ Mikrorohrverbände für die Hauptleitungen und Errichtung der Verteilerschränke (graue Kästen)
- Tiefbau der Strecken vom Netzverteiler zu den einzelnen Häusern
- Herstellung der Hausanschlüsse
- Einblasen der Glasfaserkabel in die verlegten Mikrorohre vom Verteilerschrank in die Häuser inkl. Installation der Abschlussboxen (Hausübergabepunkt) in den Häusern
- Einblasen der Glasfaser-Hauptleitungen und Anschluss in den Verteilerschränken
- Dokumentation des neu hergestellten Netzes (danach ist Buchbarkeit gegeben)
Der Anschluss Ihres Gebäudes mit Glasfaser bis zum Hausübergabepunkt ist für Sie im Rahmen eines geförderten Breitbandausbauprojektes als Weißer Fleck kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie gegenwärtig dieses Netz nutzen möchten oder nicht.
Nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrages wird ein kostenloser Anschluss bis in das Haus (normalerweise im Keller oder Hausanschlussraum) zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie den Gestattungsvertrag nicht unterzeichnen und sich entscheiden, Ihr Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt anschließen zu wollen, wären dann die Kosten für den Hausanschluss von Ihnen zu tragen.
Für Vortriebspunkte siehe Frage: Was sind Vortriebspunkte auf Basis von Reservekapazitäten?
Die SachsenEnergie AG versendet an jeden Grundstückseigentümer eines förderfähigen Adresspunktes (Weißer Fleck und Vortriebsadresse) im Ausbaugebiet ein Anschreiben. Mit diesem Schreiben erhalten die Grundstückseigentümer den sogenannten Gestattungsvertrag, welcher die Erlaubnis zu Baumaßnahmen auf dem Grundstück darstellt. Ohne diese Freigabe seitens der Eigentümer dürfen keine baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück und/oder dem Haus erfolgen.
Eine zeitnahe Rückmeldung ist für die weiteren Netzplanungen und Beauftragungen der Bauaufträge wichtig.
Sollten Sie Interesse am Aufbau eines weiterführenden Gebäudenetzes in Ihrem Mehrfamilienhaus haben, können Sie dies im Gestattungsvertrag vermerken. Die SachsenEnergie AG wird anschließend mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.
Es wird eine schnelle Rückmeldung empfohlen. Unter Umständen ist aber auch eine kurzfristige Entscheidung noch möglich.
Ein Gestattungsvertrag ist notwendig für die Erstellung eines Glasfaser-Gebäudeanschlusses. Hierzu erhält das nachbeauftragte Bauunternehmen der SachsenEnergie AG die Genehmigung zu Arbeiten auf Ihrem Grundstück, auch zur Anbindung weiterer benachbarter Gebäude über das Grundstück, und am/im Gebäude insbesondere der Erstellung der Gebäudeeinführung.
Mit dem Gestattungsvertrag erteilen Sie der SachsenEnergie AG die Genehmigung Ihr Haus an das Glasfasernetz anzuschließen und die damit verbundenen Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück und in Ihrem Gebäude durchzuführen. Der Internet-/Telefonvertrag ist unabhängig vom Gestattungsvertrag und kann im Nachhinein zusätzlich abgeschlossen werden.
Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, welche/r den notwendigen Gestattungsvertrag unterschreibt/en, damit das Haus an das Glasfasernetz angeschlossen wird.
Die SachsenEnergie AG steht Ihrem Eigentümer beim Aufbau eines weiterführenden Gebäudenetzes gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu gemeinsam mit Ihrem Eigentümer an die SachsenEnergie AG.
Das Interesse an einem Gebäudenetz kann Ihr Eigentümer innerhalb des Gestattungsvertrages zum Hausanschluss vermerken. Die SachsenEnergie AG kommt dann mit weiteren Informationen auf den Eigentümer zu.
Es besteht kein Anschlusszwang.
Die Verlegung eines Leerrohrs würde dann im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden. Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen durch Sie zu veranlassen.
In der Regel erfolgt die Erschließung mit einem offenen Graben. Ist ein offener Graben nicht möglich, wird mit alternativen Verlegemethoden z. B. dem Bohrpressverfahren gearbeitet. Das passende Verfahren sowie die Wegeführung des Anschlusses wird zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen der SachsenEnergie AG im Vorfeld abgestimmt.
Vorbereitend erfolgt eine Durchführung des Leerrohrs durch eine Hauseinführung ins Gebäudeinnere (ggf. liegt bereits nutzbares Leerrohr), damit in einem späteren Schritt im Haus der sogenannte Hausübergabepunkt installiert werden kann. Dieser befindet sich oftmals im Keller oder im Hausanschlussraum.
In einem nächsten Schritt wird das Glasfaserkabel vom Verteiler bis in Ihr Gebäude eingeblasen und der Hausübergabepunkt inkl. des Glasfaseranschlusses installiert
- Kabelpflug (außerorts)
- LAYJET-Verfahren (Verlegung im Straßenbankett)
- Horizontalspülbohrverfahren (bei Durchörterungen und schwierigen Bodenverhältnissen)
- Bohrpressung (bei beengten Verhältnissen im Rahmen von Durchörterungen, z. B. Hausanschluss)
- klassischer Tiefbau
Eine Erläuterung der verschiedenen Verlegemethoden erhalten Sie hier vom Gigabitbüro des Bundes.
Altbestandsleitungen werden nicht entfernt, sondern bleiben bestehen. Wenn Sie keine höhere Bandbreite benötigen und keinen neuen Tarif abschließen, wird Telefonie und Internet weiterhin über die alte Leitung und Ihren bisherigen Anbieter möglich sein.
Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie auf dem Anschreiben, welches Sie zum Gestattungsvertrag erhalten werden oder haben. Ansonsten können Sie sich auch gern auf der Homepage der SachsenEnergie AG informieren.
Im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben sich 33 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligt. In den Städten und Gemeinden Altenberg, Bad Schandau, Bannewitz, Bahretal, Dippoldiswalde, Dohma, Dohna, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Heidenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Klingenberg, Königstein, Kreischa, Kurort Rathen, Liebstadt, Lohmen, Müglitztal, Neustadt in Sachsen, Pirna, Rabenau, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Stadt Wehlen, Tharandt und Wilsdruff werden die förderfähigen Adresspunkte mit einem Glasfaseranschluss ausgebaut.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dorfhain und Freital nehmen nicht an der Dunkelgraue-Flecken-Förderung teil.
Eine Breitbandkarte mit den Dunkelgrauen Flecken im Landkreisprojekt finden Sie hier.
Angeschlossen werden all die Adresspunkte im Ausbaugebiet die noch nicht gigabitfähig (1.000 Mbit/s) versorgt sind und für die kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau geplant hat.
Aktuell läuft das europaweite Vergabeverfahren für die Lose 1 bis 3. Die Erteilung des Zuschlags an ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen erfolgt voraussichtlich im August 2026.
Die Ausschreibung für das Los 4 wird voraussichtlich in 2026 beginnen.
Weitere Informationen finden Sie unter hier.
Aktuell läuft das europaweite Vergabeverfahren für die Lose 1 bis 3. Die Erteilung des Zuschlags an ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen erfolgt voraussichtlich im August 2026.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Vorhabensumme für den geförderten Breitbandausbau des Kreisprojekts beträgt ca. 212 Mio. EUR. Der Freistaat hat in seiner Richtlinie die Übernahme des Eigenanteils der Antragsteller verankert, somit erhält der Landkreis im „Dunkelgraue Flecken“-Programm eine 100%-Förderung.
Los 1:
- Projektvolumen: 42.768.000,00 EUR
- Fördermittel Bund (60 %): 25.660.800,00 EUR
- Fördermittel Land (40 %): 17.107.200,00 EUR
Los 2:
- Projektvolumen: 49.104.000,00 EUR
- Fördermittel Bund (70 %): 34.372.800,00 EUR
- Fördermittel Land (30 %): 14.731.200,00 EUR
Los 3:
- Projektvolumen: 74.916.000,00 EUR
- Fördermittel Bund (60 %): 44.949.600,00 EUR
- Fördermittel Land (40 %): 29.966.400,00 EUR
Los 4:
- Projektvolumen: 44.514.000,00 EUR
- Fördermittel Bund (60 %): 26.708.400,00 EUR
- Fördermittel Land (40 %): 17.805.600 EUR
Weitere Fragen zum Breitbandausbau hat die Diagitalagentur Sachsen als ein nachgeordneter Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz mit Sitz in Dresden zusammengestellt. Sie steht als Denkfabrik und zentraler Dienstleister zu Themen der Digitalisierung im Freistaat Sachsen bereit. Die Antworten darauf finden Sie hier.