Breitband Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau der "Weißen Flecken" im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Klicken Sie einfach auf die Themen, die Sie interessieren. Gern können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

Allgemeines

Im Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" haben sich 19 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligt. In den Städten und Gemeinden Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken) werden die förderfähigen Adresspunkte mit einem Glasfaseranschluss ausgebaut.

Die hier nicht genannten Städte und Gemeinden führen ein eigenes Projekt zum geförderten Breitbandausbau durch. Ihre Kommune kann Ihnen weiterführende Informationen geben.

Angeschlossen werden Adresspunkte im Ausbaugebiet, deren Internetgeschwindigkeit zum Stand Sommer 2019 unter 30 Mbit/s lag bzw. kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Jahren bis 2022 geplant hatte. In einer erneuten Erhebung in 2022 sind weitere unterversorgte Adresspunkte aufgefallen, welche bisher nicht im Kreisprojekt aufgenommen waren. Hintergründe sind u. a. eine bessere Adressdatengrundlage beim Markterkundungsverfahren und eine detailliertere Angabe von technischen Parametern, die eine genauere Versorgungsrate zeigen. Diese unterversorgten Adressen wurden in Form eines Nachtragsangebotes in das Kreisprojekt aufgenommen.

Ebenso werden förderfähige Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete unabhängig von der aktuellen Versorgung ans Breitbandnetz gefördert ausgebaut.

Zusätzlich können an der Trasse liegende Adressen als Vortriebspunkte auf Basis von Reservekapazitäten erschlossen werden. Was unter einem Vortriebspunkt verstanden wird, wird Ihnen unter den Begriffsdefinitionen erläutert.

Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren einer europaweiten Vergabe hat die SachsenEnergie AG den Zuschlag für den Ausbau eines NGA-Netzes des Kreisprojektes "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" erhalten. Im Jahr 2023 folgte ein Nachtragsangebot mit weiteren förderfähigen Adresspunkten. Demnach wird die SachsenEnergie AG voraussichtlich bis Ende des Jahres 2028 rund 6.700 „Weiße Flecken“ mit leistungsfähigem Internet erschließen. Zusätzlich werden rund 5.400 Adresspunkte über den Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gefördert bis zur Grundstücksgrenze angebunden.

Die Bauarbeiten haben Ende 2023 begonnen. Dabei wird nicht in allen Gebieten gleichzeitig ausgebaut, sondern es wird nach den festgelegten Bauabschnitten vorgegangen. Der Ausbau ist im Los West in Wilsdruff und im Los Ost in Königstein gestartet. Die Aufgliederung der Lose ist wie folgt:

  • Losbündel „WEST“: Dippoldiswalde, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Kreischa, Rabenau, Wilsdruff
  • Losbündel „OST“: Bad Schandau, Bahretal, Dohma, Gohrisch, Hohnstein, Königstein/Sächs. Schw., Liebstadt, Müglitztal, Pirna, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen

Aktuelle Informationen zum Ausbau erhalten Sie im Amtblatt Ihrer Kommune sowie auf den Websiten des Landkreises, der SachsenEnergie AG oder Ihrer Städte/Gemeinden.

Die Vorhabensumme für den geförderten Breitbandausbau des Kreisprojektes beträgt ca. 102 Mio. EUR. Hiervon werden vom Bund 61,4 Mio. EUR (60 %) und vom Freistaat Sachsen 30,7 Mio. EUR (30 %) als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 10 % (rund 10 Mio. EUR).

Durch das Nachtragsangebot mit einem Umfang von 43,3 Millionen Euro erhöht sich auch die Bundesförderung mit einer Förderquote von 60 % auf nunmehr 87,4 Millionen Euro. Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen mit einer Förderquote von 30 % erhöht sich ebenfalls und beträgt nunmehr 43,7 Millionen Euro. In der Vorhabensumme von jetzt rund 145,6 Millionen Euro ist ein zehnprozentiger Eigenanteil des Landkreises enthalten.

Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Abgeordneten des Bundestages und des Landtages beschlossenen Haushalte für den Bund und den Freistaat Sachsen.

Begriffe

Das sind Adressen, die mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt werden.

Im Sommer 2019 wurde ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen abgefragt, welche Adresspunkte mit welcher anliegenden Internetversorgung von ihnen versorgt oder in den nächsten drei Jahren ausgebaut werden. Im Ergebnis dessen wurden die nach dem Bundesförderprogramm Breitband förderfähigen Adressen in einem Fördermittelantrag und später in die europaweite Vergabe aufgenommen. In einer erneuten Erhebung in 2022 sind weitere unterversorgte Adresspunkte aufgefallen. Diese wurden ebenfalls in das Kreisprojekt aufgenommen.

Next Generation Access Network (NGA-Netz) bezeichnet in der Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle leitungsvermittelnde Telekommunikationsnetze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze etc. durch eine einheitliche paketvermittelnde Netzinfrastruktur und -architektur ersetzt und zu den älteren Telekommunikationsnetzen kompatibel ist. NGA-Netze beruhen teilweise oder vollständig auf der Verwendung optischer oder elektro-optischer Technologie. Das sind Netze auf Basis von Glasfasertechnologie und weiterentwickelte Kabelnetze.

Im Rahmen des Förderprogramms werden Adresspunkte mit weniger als 30 Mbit/s im Download erschlossen. Diese befinden sich über die gesamten Stadt- und Gemeindegebiete, teilweise einzeln liegend, verteilt. Aufgrund der Förderbedingungen kann keine Erschließung von gesamten Ortsteilen erfolgen. Damit die Straßen mit den derzeit förderfähigen Adresspunkten nicht nochmals für den Ausbau der derzeit nicht förderfähigen Adressen geöffnet werden müssen, werden Reservekapazitäten bei den Rohren eingeplant und mitverlegt.

Beim sogenannten Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten werden Adresspunkte, welche direkt an dieser Ausbautrasse liegen, auf eine zukünftige Erschließung vorbereitet. Dabei wird ein Abzweig gebaut und ein Leerrohr an der Grundstücksgrenze abgelegt.

Die SachsenEnergie AG bietet Vortriebspunkten die Möglichkeit, einen kostenlosen Anschluss bis ins Haus zu erhalten. Grundvoraussetzung dafür ist insbesondere ein innerhalb der Planungs-/Bauphase abgeschlossener Internet-/Telefonvertrag mit mindestens 24 Monaten Laufzeit. Weitere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie von der SachsenEnergie AG auf direktem Wege per Post oder online auf der Homepage der SachsenEnergie AG.

Planung und Bau

Die SachsenEnergie AG versendet an jeden Grundstückseigentümer eines förderfähigen Adresspunktes im Ausbaugebiet ein Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten die Grundstückseigentümer den Gestattungsvertrag, welcher die Erlaubnis zu Baumaßnahmen auf dem Grundstück darstellt. Ohne diese Freigabe seitens der Eigentümer darf rechtlich kein Hausanschluss mit Glasfaser erfolgen. Im Anschreiben sind weitere Information enthalten, verbunden mit der Bitte, den Gestattungsvertrag schnellstmöglich ausgefüllt an die Sachsen Energie AG zurückzusenden, um einen Anschluss erhalten zu können und möglichst zeitnah in den weiteren Netzplanungen beachtet zu werden.

Sollten Sie Interesse am Aufbau eines weiterführenden Gebäudenetzes in Ihrem Mehrfamilienhaus haben, können Sie dies im Gestattungsvertrag vermerken. Die SachsenEnergie AG wird anschließend mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.

Ein Gestattungsvertrag ist notwendig für die Erstellung eines Glasfaser-Gebäudeanschlusses. Hierzu erhält das Telekommunikationsunternehmen, die SachsenEnergie AG, die Genehmigung zu Arbeiten auf Ihrem Grundstück, auch zur Anbindung weiterer benachbarter Gebäude über das Grundstück, und am/im Gebäude insbesondere der Erstellung der Gebäudeeinführung.

Mit dem Gestattungsvertrag erteilen Sie der SachsenEnergie AG die Genehmigung Ihr Haus an das Glasfasernetz anzuschließen und die damit verbundenen Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück und in Ihrem Gebäude durchzuführen. Der Internet-/Telefonvertrag ist unabhängig vom Gestattungsvertrag und kann im Nachhinein zusätzlich abgeschlossen werden.

In der Regel erfolgt die Erschließung mit einem offenen Graben. Ist ein offener Graben nicht möglich, wird mit alternativen Verlegemethoden z. B. dem Bohrpressverfahren gearbeitet. Das passende Verfahren sowie die Wegeführung des Anschlusses wird zwischen Ihnen und der SachsenEnergie AG im Vorfeld abgestimmt.

Das Leerrohr inklusive Glasfaserkabel wird bis zur Hausinnenseite verlegt, damit in einem späteren Schritt im Haus der sogenannte Hausübergabepunkt installiert werden kann. Dieser befindet sich oftmals im Keller oder im Hausanschlussraum. Vorbereitend erfolgt eine Durchführung des Leerrohrs durch eine Hauseinführung ins Gebäudeinnere (ggf. liegt bereits nutzbares Leerrohr).

In einem nächsten Schritt wird das Glasfaserkabel vom Verteiler bis in Ihr Gebäude eingeblasen und der Hausübergabepunkt inkl. des Glasfaseranschlusses installiert.

  • Kabelpflug (außerorts)
  • Horizontalspülbohrverfahren (bei Durchörterungen und schwierigen Bodenverhältnissen)
  • Bohrpressung (bei beengten Verhältnissen im Rahmen von Durchörterungen, z. B. Hausanschluss)
  • klassischer Tiefbau

Eine Erläuterung der verschiedenen Verlegemethoden erhalten Sie hier vom Gigabitbüro des Bundes.

Grundsätzlich können Sie Ihre bestehende Netzwerkverkabelung im Haus weiter nutzen. Dabei ist es erforderlich, dass eine Verbindung zwischen dem Glasfaser-Router und Ihrer Netzwerkverkabelung hergestellt wird. Weiterführende Informationen zum Glasfaseranschluss und zur Inhouse-Verkabelung finden Sie hier beim Gigabitbüro des Bundes.

Geräte, wie Telefone, Faxe und ggf. Router, können in der Regel weiterverwendet werden. Für den Einsatz an einem Glasfaseranschluss wird ein geeigneter Router benötigt. Die SachsenEnergie AG empfiehlt hier z. B. die FRITZ!Box 5530.

Altbestandsleitungen müssen nicht entfernt werden, sondern bleiben bestehen. Wenn Sie keine höhere Bandbreite benötigen und keinen neuen Tarif abschließen, wird Telefonie und Internet weiterhin über die alte Leitung und Ihren bisherigen Anbieter realisiert.

Ja, denn Ihr Haus muss für die Herstellung des Anschlusses zugänglich sein. Hierfür wird ein Termin von der SachsenEnergie AG mit Ihnen vereinbart.

Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie auf dem Anschreiben, welches Sie zum Gestattungsvertrag erhalten werden oder haben. Ansonsten können Sie sich auch gern auf der Homepage der SachsenEnergie AG informieren.

Haben Sie geprüft, welche Internetgeschwindigkeit Sie bei Ihrem Anbieter gebucht haben? Gegebenenfalls wird noch eine höhere Internetgeschwindigkeit angeboten.

Weiterhin ist es möglich, dass ein anderes Telekommunikationsunternehmen als Ihr gewählter Anbieter, in Ihrem Gebiet Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit anbietet. Somit wäre Ihre Adresse nicht förderfähig. Sie können sich bspw. auf den Homepages oder bei Servicecentern der verschiedenen Telekommunikationsunternehmen nach der Versorgungsrate für Ihre Adresse informieren.

Ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2019 eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und Ihre Adresse eigenwirtschaftlich mit mindestens 30 Mbit/s ausgebaut werden sollte (siehe Frage: Was sind unterversorgte Adressen und wie wurden diese festgestellt?).

Sollten Sie kein Anschreiben erhalten haben, kann die SachsenEnergie AG gerne Ihren Anschlusswunsch für einen privat beauftragten Anschluss prüfen. Besuchen Sie dazu die Homepage der SachsenEnergie AG und befüllen Sie die „Anmeldung zum Anschluss an das Breitbandnetz“.

20 Kommunen des Landkreises haben sich für die Durchführung eines eigenen Projekts entschieden. Welches Telekommunikationsunternehmen welche Kommune ausbaut, ist in folgender Karte dargestellt.

Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, welche/r den notwendigen Gestattungsvertrag unterschreibt/en, damit das Haus an das Glasfasernetz angeschlossen wird.

Die SachsenEnergie AG steht Ihrem Eigentümer beim Aufbau eines weiterführenden Gebäudenetzes gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu gemeinsam mit Ihrem Eigentümer an die SachsenEnergie AG.

Das Interesse an einem Gebäudenetz kann Ihr Eigentümer innerhalb des Gestattungsvertrages zum Hausanschluss vermerken. Die SachsenEnergie AG kommt dann mit weiteren Informationen auf den Eigentümer zu.

Unter Umständen ist auch eine kurzfristige Entscheidung noch möglich. Um hohe Anschlusskosten zu vermeiden, wird jedoch eine schnelle Rückmeldung empfohlen.

Es besteht kein Anschlusszwang.

Die Verlegung eines Leerrohrs würde dann im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden. Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig.

Innerhalb des geförderten Breitbandausbaus ist der Anschluss mit Glasfaser kostenfrei (für Vortriebspunkte siehe Frage: Was sind Vortriebspunkte auf Basis von Reservekapazitäten?).

Neben der Aufwertung des Grundstücks und der Immobilie mit einem Glasfaser-Anschluss, bietet eine höhere Bandbreite immer dann Vorteile, wenn mehrere Personen gleichzeitig einen Anschluss nutzen. Teilweise sind höhere Bandbreiten auch Voraussetzung für:

  • schnelle Downloads von größeren Datenmengen (z. B. Filme, Spiele, Musik)
  • Streaming von hochwertigen Diensten
  • die erhöhte Uploadrate beschleunigt das Übertragen von größeren Datenmengen ins Internet (Übertragung von Bildern zur weiteren Bearbeitung, z. B. Fotobücher)
  • Nutzung von Cloud-Diensten – hier werden beide Übertragungsrichtungen beansprucht
  • grafisch aufwendige Online-Spiele

Produkte und Kosten

Der Anschluss Ihres Gebäudes mit Glasfaser bis zum Hausübergabepunkt ist für Sie im Rahmen eines geförderten Breitbandausbauprojektes kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie gegenwärtig dieses Netz nutzen möchten oder nicht.

Nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrages wird ein kostenloser Anschluss bis in das Haus (normalerweise im Keller oder Hausanschlussraum) zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie den Gestattungsvertrag nicht unterzeichnen und sich entscheiden, Ihr Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt anschließen zu wollen, wären dann die Kosten für den Hausanschluss von Ihnen zu tragen.

Für Vortriebspunkte siehe Frage: Was sind Vortriebspunkte auf Basis von Reservekapazitäten?

Nicht zwangsläufig. Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Grundsätzlich kann dieses von allen Telekommunikationsunternehmen genutzt werden.

Somit können Sie bei Ihrem Anbieter bleiben. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter einen Vertrag zur Nutzung der Infrastruktur mit dem ausbauenden Unternehmen, der SachsenEnergie AG abschließt. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.

Es wird ein möglichst rechtzeitiger Vertragsabschluss mit der SachsenEnergie AG empfohlen. Spätestens 6 Monate vor der Inbetriebnahme des Ortsnetzes sollte ein Produktvertrag geschlossen werden. Dies ist notwendig, damit alle Prozesse zum Anbieterwechsel in die Wege geleitet werden können. Dies erledigt die SachsenEnergie AG für Sie. Der Vertrag beginnt natürlich erst, wenn Ihr Anschluss freigeschaltet wird. Erst dann zahlen Sie auch für die Internetnutzung.

Solange Sie keinen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen, bleibt alles wie gehabt. Sollten Sie allerdings einen Tarif mit einer höheren Geschwindigkeit buchen, gelten neue Konditionen. Die Tarife und die damit verbundenen Entgelte der SachsenEnergie AG für Privatkunden sind wie folgt:

Tarife und Preise SachsenEnergie AG

Zusätzlich zur Glasfaser-Flatrate für Internet und Telefonie bietet die SachsenEnergie AG ein TV-Produkt an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Durch die Größe und Komplexität der Ausbaugebiete variieren Beginn und Ende der Projektdurchführung. Spätestens Ende des Jahres 2028 ist mit einem schnellen Internetzugang zu rechnen.

Zunächst muss das Ortsnetz mit allen Hausanschlüssen fertiggestellt sein und das Lichtsignal auf das Glasfasernetz geschaltet werden. Außerdem muss ein Auftrag für ein Internet-Produkt vorliegen. Sind dann alle technischen Voraussetzungen zur Schaltung des einzelnen Anschlusses erfüllt, kann Internet und Telefonie über die Glasfaserleitung genutzt werden. Die Schaltung erfolgt über den neuen Glasfaseranschluss und ist unabhängig von Ihrer bestehenden Telefon-Kupfer-Leitung.

Die Abläufe für den Glasfaserausbau können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Planung des Glasfaser- und Rohrnetzes inklusive Einholung aller notwendigen Genehmigungen
  2. Tiefbau und Verlegung der Zuleitung/Mikrorohrverbände für die Hauptleitungen und Errichtung der Verteilerschränke (graue Kästen)
  3. Tiefbau der Strecken vom Netzverteiler zu den einzelnen Häusern (hier befinden sich die Verzweigerkabel)
  4. Herstellung der Hausanschlüsse
  5. Einblasen der Glasfaserkabel in die verlegten Mikrorohre vom Verteilerschrank in die Häuser inkl. Installation der Abschlussboxen (Hausübergabepunkt) in den Häusern
  6. Einblasen der Glasfaser-Hauptleitungen und Anschluss in den Verteilerschränken
  7. Dokumentation des neu hergestellten Netzes (danach ist Buchbarkeit gegeben)

Hierfür können Sie Montag bis Freitag von 07:00 - 19:00 Uhr die SachsenEnergie AG unter 0800 5075100 (kostenfrei) anrufen oder deren Kontaktformular nutzen.

Für die Vorstellung des Projekts in Ihrer Kommune plant die SachsenEnergie AG Infoveranstaltungen. Dort werden unter anderem die Glasfasertechnik, buchbare Produkte und der Zeitplan des Breitbandausbaus erläutert.

Genaue Termine stehen noch nicht fest. Wir werden Sie rechtzeitig auf unserer Website oder im Amtsblatt Ihrer Kommune über anstehende Veranstaltungen vor Ort informieren.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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