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Rechtliche Vertretung und Fürsorge von Minderjährigen im Rahmen einer Pflegschaft oder Vormundschaft
Die Vormundschaft beinhaltet sämtliche Angelegenheiten der elterlichen Sorge und eine Pflegschaft betrifft einzelne Teile davon. Vormundschaften/Pflegschaften werden gerichtlich angeordnet oder treten kraft Gesetz ein.
Kraft Gesetz eintretende Vormundschaften sind:
- ab Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter
- ab Einwilligung der Eltern in die Adoption
Hinweis:
Sie sind minderjährig und schwanger bzw. sich sorgende Angehörige?
Diese spezielle Vormundschaft bei Kindern minderjähriger Mütter kann auf eine geeignete Person übertragen werden – das muss nicht das Jugendamt sein. Sie können sich gern rechtzeitig an uns wenden, um Fragen zu klären.