Immobilienmanagement

Im Referat Immobilienmanagement werden das infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement wahrgenommen. Zu den besonderen Aufgaben des Referates gehört die Zusammenarbeit mit dem Partner im Rahmen des PPP-Projektes Schloss Sonnenstein.

Aufgaben

  • Sicherstellung des Dienstbetriebes im Rahmen der Verwaltung und Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude des Landratsamtes und der Schulgebäude
  • Fortlaufende Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens des Landkreises (außer Kreisstraßen und Naturschutzflächen), Anlagenbuchhaltung
  • Vermarktung von ungenutzten, landkreiseigenen Liegenschaften einschließlich des Abschlusses von grundstücksrechtlichen Verträgen (Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Kaufverträge) und Bearbeitung grundstücksrechtlicher Angelegenheiten (z. B. Dienstbarkeit)
  • Eigentümervertretung für alle grundstücksrechtlichen Angelegenheiten (u.a. Vermessung, Grunddienstbarkeiten)
  • Bestellung von gesetzlichen Vertretern für unbekannte Eigentümer von im Landkreis befindlichen Grundstücken einschließlich der Genehmigung und Kontrolle von Rechtsgeschäften dieser Vertreter gemäß Art. 233 § 2 Absatz 3 EGBGB
  • Veranstaltungsmanagement

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person – wegen Videoaufzeichnungen

 

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

          Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

          Landratsamt

          Körperschaft des Öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Michael Geisler

          Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4

          Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

          Telefon: 03501 515-0

          E-Mail: kontakt@landratsamt-pirna.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

          Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

          Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

          Telefon: 03501 515-1050 und Fax: 03501 515-8-1050

          E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zur Verfolgung von Straftaten und zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; § 13 Abs. 2 SächsDSDG

Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Abgesehen vom Eigentümer des Objektes erhalten die Strafverfolgungsbehörden die personenbezogenen Daten, soweit es für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Speicherdauer

Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtgrundlage max. 14 Tage (Kapitel 8 IT-Handbuch, Nr. 6) bzw. max. einen Monat nach Erhebung, soweit sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind, gespeichert (§ 13 Abs. 4 SächsDSDG).

Sie haben folgende Datenschutzrechte:

Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Löschen Ihrer Daten verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

          Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

          Devrientstr. 5

          01067 Dresden

Pflichten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund gemäß § 94 Abs. 1, 2 StPO erforderlich. Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen bzw. werden beschlagnahmt. Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist nach § 95 Abs. 1 StPO verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern. Im Falle der Weigerung können die in § 70 StPO bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden.

Zweckänderung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Vermietung von Räumen in Verwaltungs- und Schuleinrichtungen sowie von Turnhallen

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat am 18.12.2017 die Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Benutzungssatzung), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung von Räumen und Flächen der öffentlichen Verwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (AVB-Überlassung Verwaltung) ab 01.08.2018 und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung von Schulsporthallen und Räumen schulischer Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (AVB-Überlassung Schulen) ab 01.01.2019 beschlossen.

Diese sind die Grundlage für die Vermietung an die entsprechenden Interessenten.

Die benannten Dokumente und die notwendigen Antragsformulare einschließlich der Informationen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie nachfolgend. Wir bitten Sie um Beachtung der Gültigkeit der zu verwendenden Unterlagen. Bei Daueranmietungen über den Gültigkeitswechsel hinweg wird kein neuer Antrag benötigt. Unsererseits erfolgt eine geteilte Abrechnung.

Referatsleiter Immobilienmanagement

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail