Auszeichnungswesen

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Staatliche Auszeichnungen

Feuerwehr- und Helferehrenzeichen am Band

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band wird den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, das Helfer-Ehrenzeichen am Band den Mitarbeitern im Rettungsdienst und den Helfern im Katastrophenschutz jeweils in den Stufen Bronze für 10-jährigen, Silber für 25-jährigen, Gold für 40-jährigen und Gold als Sonderstufe für 50-jährigen aktiven ehrenamtlichen Dienst verliehen.

Mindesteintrittsalter bei der Aufnahme in die Feuerwehr

Eintritt im Zeitraum Mindestalter
01.01.1950 - 31.12.1955 14 Jahre
01.01.1956 - 09.07.1991 16 Jahre
10.07.1991 - 20.06.1997 18 Jahre
21.06.1997 - dato 16 Jahre

Antragsverfahren

Das Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen am Band wird nur auf Antrag verliehen. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Zweckverbände sowie private Hilfsorganisationen.

Der Antrag mit dem Deckblatt und den Vorschlagslisten ist schriftlich bis spätestens 31.12. des Vorjahres beim Landratsamt einzureichen. 

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden diese zur Entscheidung an die Landesdirektion Sachsen weitergeleitet. 

Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz

Das Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz wird für besondere Verdienste um die Entwicklung des Brandschutzes, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes sowie für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz verliehen.

Antragsverfahren

Wie auch bei der Beantragung des Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichens am Band wird das Ehrenzeichen als Steckkreuz nur auf Antrag verliehen. Vorschlagsberechtigt sind neben den Städten, Gemeinden, Zweckverbänden und privaten Hilfsorganisation auch der Präsident der Landesdirektion Sachsen, der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, der Landrat, die Vertreter der Landesorganisationen der privaten Hilfsorganisationen und das Staatsministerium des Inneren.

Der Antrag muss eine ausreichende Begründung der Verleihungsvoraussetzungen enthalten sowie eine Beurteilung der Persönlichkeit ermöglichen. Er ist in zweifacher Ausfertigung zu übersenden. Mit der Stellungnahme des Kreisbrandmeisters bzw. das Landkreises wird dieser dann zur Entscheidung über die Landesdirektion Sachsen an das Staatsministerium des Inneren weitergeleitet.

Sonstige Auszeichnungen

Ehrenkreuz für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr

Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. stiftet als Anerkennung der 10-, 25-, 40-, 50-, 60- und 70-jährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr ein Ehrenkreuz für treue Dienste in der Feuerwehr.

Antragsverfahren

Der Bürgermeister schlägt gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr die auszuzeichnende Personen vor und reicht den entsprechenden Antrag beim Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein, welcher diesen nach Prüfung an den Landesfeuerwehrverband Sachsen zur Entscheidung über die Verleihung weiterleitet.

Achtung! Der förmliche Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Verleihtermin in der Geschäftsstelle des Stadt-/ Kreis-/ oder Landesfeuerwehrverbandes vorliegen.

Die Antragsunterlagen finden Sie unter dem Link des Sächsischen Landesfeuerwehrverbandes.

Weitere Auszeichnungen:

Der Deutsche Feuerwehrverband, der Sächsische Feuerwehrverband und der Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Vielzahl weiterer Auszeichnungsformen geschaffen, um das Wirken verdienter Feuerwehrangehöriger zu würdigen.

Informationen zu Auszeichnungsvoraussetzungen, dem Antragsverfahren und den Antragsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Kreisbrandmeister

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail