Öffentliche Zustellungen

25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Vitali Nierenberg

zuletzt wohnhaft: Wilhelm-Busch-Str. 15a, 63225 Langen

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Vitali Nierenberg oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 21.02.2024 mit dem Az.: 544023348 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

 

25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Steffen Kroll

zuletzt wohnhaft: Glashüttenstr. 9, 01796 Pirna

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind die Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Steffen Kroll oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 08.02.2024 mit dem Az.: 544023028, vom 15.03.2024 mit den Az.: 544023940, 544023941, 544023942 und vom 22.03.2024 mit dem Az.: 544024103 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Josef Daniel

zuletzt wohnhaft: 41201 Litmerice, Mirove Namesti 7/15 in Tschechien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Josef Daniel oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 01.05.2023 mit den Az.: 544021305 und 544021306 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Ionela Sava

zuletzt wohnhaft: Strada Sibiseni 81, 517875 Vintu de Jos, Rumänien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ionela Sava oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 05.01.2024 mit dem Az.: 544022317 und vom 16.02.2024 mit dem Az.: 544023231 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Andreas Neuberth

zuletzt wohnhaft: Bahnhofstr. 11, 76437 Raststatt

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Andreas Neuberth oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 07.03.2024 mit dem Az.: 544023786 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Cesareo Valenti

zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-SF514).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Cesareo Valenti

zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-VV802).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Cesareo Valenti

zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-FV34).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt  /Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Paul Rapp

zuletzt wohnhaft: Bundesstraße 18, 15938 Golßen

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 27.02.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-P2105).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 27.02.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Paul Rapp oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 27.02.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung des Kostenbescheids vom 27.02.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Evgenij Fisenko

zuletzt wohnhaft: Fr.-Engels-Str. 17, 01844 Neustadt i.Sa.

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-VA757).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Evgenij Fisenko oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Roberto Klaus Blut

zuletzt wohnhaft: Helmsdorf, Wesenitzerstr. 29, 01833 Stolpen

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/SEB-BR81).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Roberto Klaus Blut oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Lukasz Piotr Nosewicz

zuletzt wohnhaft: PL- 68-213 Sieciejow, Sieciejow 9

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 nach § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 und 5 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/26968/1-urb).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Lukasz Piotr Nosewicz oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

11.04.2024 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Michal Glazewski

zuletzt wohnhaft: PL - 86 253 Kijewo Krolewskie, Kielp 14

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 nach § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/4163/3-urb).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Michal Glazewski oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

15.04.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Lohmann, Enrico

zuletzt wohnhaft: Prof.-Joliot-Curie-Straße 6, 01796 Pirna

- letzter Stand: wohnhaft laut EWMA- der Meldestatus lautet wie folgt „nach unbekannt verzogen“

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Lohmann, Enrico oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 11.03.2024 mit dem Aktenzeichen 111538296 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o .g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

27.03.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herrn Nenko PETROV

- zuletzt wohnhaft: Hindenburgstr. 4, 32791 Lage

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 07.03.2024 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/312-520008374-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr PETROV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.