Öffentliche Zustellungen

A-Z

31.07.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Serghei Burlac

zuletzt wohnhaft: Burgwartstr. 1 A, 01705 Freital, Stadt

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 03.06.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-AB265/VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 03.06.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Serghei Burlac oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 03.06.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 03.06.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

01.08.2025 - Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Marcel Kummich (21.07.1998)

zuletzt wohnhaft: 01737 Tharandt, Dresdner Straße 19

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/39857/2).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Kummich oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

24.07.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Frau Frömter, Selina

zuletzt wohnhaft: Winkelmannstraße 1 in 01728 Bannewitz

- letzter Stand: laut Sächsischen Melderegister ist die Betroffene auf o. g. Adresse gemeldet, jedoch nicht zu erreichen.

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Frömter, Selina oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 07.07.2025 mit dem Aktenzeichen 111679703 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

11.07.2025 - Jugendamt / Referat Unterhalt 

Herr Mathias Frank Krause

zuletzt wohnhaft: 01844 Neustadt in Sachsen, Heinrich-Heine-Str. 44 -zurzeit unbekannten Aufenthaltes- ist die Mitteilung über die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) vom 11.07.2025 - AZ: 2120/UVG-19/00988 zuzustellen. 

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt. 

Herr Krause oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.

Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

21.07.2025 - Jugendamt / Referat Unterhalt
 
Frau Dasmira Bartak
 
zuletzt wohnhaft: Karl-Liebknecht-Straße 11 A, 01796 Pirna
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
 
ist die Mitteilung über die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) vom 11.07.2025 - AZ: 2120/UVG-18/05499 zuzustellen.

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Bartak oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.
 
Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
 
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

23.06.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Demirov, Nikolay

- zuletzt wohnhaft: St. Kalina 1, Oblast Varna, 9102 Kamenar, Bulgarien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 31.03.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/108).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Demirov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.