Öffentliche Zustellungen

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Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Don Carnas

zuletzt wohnhaft: Van Reedestraat 6 in 1701 EL Heerhugowaard Netherlands

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Don Carnas oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008784 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Finanzverwaltung

Referat Kreiskasse/Vollstreckung

 

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Catalin Maxineassa

zuletzt wohnhaft: Str. Invatator Radasanu Gheorghe Nr. 38 in 727020 Bogata, Baia Romania

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Catalin Maxineassa oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008916 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Finanzverwaltung

Referat Kreiskasse/Vollstreckung

 

 

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Murad Hamid

zuletzt wohnhaft: Trakiia 4 et. 3 ap. 5 in 8900 Nova Zagora, Bulgarien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Murad Hamid oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008892 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Finanzverwaltung

Referat Kreiskasse/Vollstreckung

 

 

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Ekrem Begolli

zuletzt wohnhaft: Lange Straße 1B in 15537 Erkner

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ekrem Begolli oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008849 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Finanzverwaltung

Referat Kreiskasse/Vollstreckung

 

 

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Serhii Ilutsa

zuletzt wohnhaft: Str. Myru 20 in 60300 Novoselitsa, Ukraine

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Serhii Ilutsa oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008646 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Finanzverwaltung

Referat Kreiskasse/Vollstreckung

09.02.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Herrn Abdelilah Hiba

  • letzte bekannte Anschrift: Salzstraße 1, 01774 Klingenberg

ist ein Bescheid vom 05.02.2025 nach § 104 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-030817).

Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Abdelilah Hiba oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

03.02.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht

Der Firma

SEPAT PROPERTIES S.a.r.l.
Gänsemarkt 50
20354 Hamburg

ist ein Bescheid vom 22. Januar 2026 zum Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/25-55-ost).

Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht

02.02.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Wolfgang Kay Erbs

zuletzt wohnhaft: Altenberger Str. 14a, 01277 Dresden

- letzter Stand EMA: von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Wolfgang Kay Erbs oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 15.01.2026 mit dem Aktenzeichen 111740381 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

03.02.2026 - Jugendamt / Referat Unterhalt
Herr Nico Hönel

-zuletzt wohnhaft: Paul-Gerhardt - Str. 2, 01445 Radebeul

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes- 

ist die Mitteilung/ Bewilligung über die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) vom 20.01.2026 (Aktenzeichen: 2120/UVG-18/13175) zuzustellen. Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Hönel oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.

Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt - Referat Unterhalt / UhVorschG

 

26.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Ruslan DOAGA

- zuletzt wohnhaft: St. Aeroport 40, 2028 Baciooci Chisinau - Republik Moldau

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 25.11.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/221-520009287-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr DOAGA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 25.11.2025 (2320-108.83-TSA2025/221-520009287-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

19.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Balazs Adam SZÖGI

- zuletzt wohnhaft: Szenegeto Utca 41, 2030 Erd, Ungarn

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 23.10.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/212-520009273-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr SZÖGI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.10.2025 (2320-108.83-TSA2025/212-520009273-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

09.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Constantin PASA

- zuletzt wohnhaft: s. Heciul Nou, R. Singerei, 6226 Moldawien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 27.11.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/415).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Pasa oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können

09.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Frau Elena- Adela HRISTEA

Plipilor 23, Mun. Blaj, Jud AB,515400 Rumänien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.12.2025 bezüglich des Verbringens von Tieren gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/298).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Hristea oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

12.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Constantin PASA

- zuletzt wohnhaft: s. Heciul Nou, R. Singerei, 6226 Moldawien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bußgeldbescheid vom 05.01.2026 nach §2 Absatz 1 Nummer 1a des TierGesBußG gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/415BG).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr PASA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.