Öffentliche Zustellungen

A-Z

04.09.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

Herrn Christos Smponias

zuletzt wohnhaft: Weißiger Str. 6, 01705 Freital, Stadt

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 31.08.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-AC153/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 31.08.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Christos Smponias oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 31.08.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen. 

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 31.08.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

04.09.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

Firma GermanShop24 Export GmbH

zuletzt gemeldet: Mühlenstr. 29A, 01809 Heidenau

- zurzeit geschäftsunbekannt

ist ein Kostenbescheid vom 05.08.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-AB287/Ko-Bescheid VA).

Da die Firma geschäftsunbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 05.08.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Die Firma GermanShop24 Export GmbH oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 05.08.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen. 

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 05.08.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

04.09.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

Herr Sven Gert Scharm

zuletzt wohnhaft: Ernst-Thälmann-Str. 13,01809 Heidenau

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 26.08.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DD-EB307/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 26.08.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Sven Gert Scharm oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 26.08.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen. 

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 26.08.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

31.08.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht

Der

Top Quartier Deutschland GmbH
Frose
Nachterstedter Straße 13b
06464 Seelnad

ist ein Bescheid vom 18. August.2026 Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/26-61 -th).

Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Ayhan ALI

- zuletzt wohnhaft: ul. Vasil Kolarov 19, 6881 Ostrovets, Kardzhalli, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 08.07.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/025-520009475-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr ALI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 08.07.2026 (2320-108.83-TSA2026/025-520009475-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Sandor BARBU

- zuletzt wohnhaft: Zarka Zrenjanina 86, 26330 Vrsac, SERBIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/421-520009532-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr BARBU oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2025/421-520009532-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Lorand LAKATOS

- zuletzt wohnhaft: Str. Petru Major 154 a, 445300 Tasnad, RUMÄNIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/384-520009385-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr LAKATOS oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2025/384-520009385-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Aktan Durhan REDZHEB

- zuletzt wohnhaft: Engstegenseweg 28, 3520 Zonhofen, BELGIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/019-520009440-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr REDZHEB oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2026/019-520009440-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

05.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herrn Kevin Fuhrmann

- zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 18, 01768 Glashütte

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland

ist ein Bescheid vom 20.07.2026 nach § 16 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit § 2 des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) sowie § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/168).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Fuhrmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 20.07.2026 (2320-108.83-2026/168) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 21.04 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen (E23/26) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 als Ergänzung zum Bescheid vom 21.04.2026 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.