25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Vitali Nierenberg
zuletzt wohnhaft: Wilhelm-Busch-Str. 15a, 63225 Langen
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Vitali Nierenberg oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 21.02.2024 mit dem Az.: 544023348 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Steffen Kroll
zuletzt wohnhaft: Glashüttenstr. 9, 01796 Pirna
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Sind die Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Steffen Kroll oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 08.02.2024 mit dem Az.: 544023028, vom 15.03.2024 mit den Az.: 544023940, 544023941, 544023942 und vom 22.03.2024 mit dem Az.: 544024103 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Josef Daniel
zuletzt wohnhaft: 41201 Litmerice, Mirove Namesti 7/15 in Tschechien
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Josef Daniel oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 01.05.2023 mit den Az.: 544021305 und 544021306 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Ionela Sava
zuletzt wohnhaft: Strada Sibiseni 81, 517875 Vintu de Jos, Rumänien
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ionela Sava oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 05.01.2024 mit dem Az.: 544022317 und vom 16.02.2024 mit dem Az.: 544023231 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
25.04.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Andreas Neuberth
zuletzt wohnhaft: Bahnhofstr. 11, 76437 Raststatt
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Andreas Neuberth oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 07.03.2024 mit dem Az.: 544023786 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Cesareo Valenti
zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-SF514).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 22.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Cesareo Valenti
zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-VV802).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Cesareo Valenti
zuletzt wohnhaft: Mittelweg 7, 01824 Königstein
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-FV34).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Cesareo Valenti oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 13.03.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt /Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Paul Rapp
zuletzt wohnhaft: Bundesstraße 18, 15938 Golßen
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Kostenbescheid vom 27.02.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-P2105).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 27.02.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Paul Rapp oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 27.02.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung des Kostenbescheids vom 27.02.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Evgenij Fisenko
zuletzt wohnhaft: Fr.-Engels-Str. 17, 01844 Neustadt i.Sa.
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-VA757).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Evgenij Fisenko oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 04.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Roberto Klaus Blut
zuletzt wohnhaft: Helmsdorf, Wesenitzerstr. 29, 01833 Stolpen
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/SEB-BR81).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Roberto Klaus Blut oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Lukasz Piotr Nosewicz
zuletzt wohnhaft: PL- 68-213 Sieciejow, Sieciejow 9
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 nach § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 und 5 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/26968/1-urb).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Lukasz Piotr Nosewicz oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 03.11.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
11.04.2024 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herrn Michal Glazewski
zuletzt wohnhaft: PL - 86 253 Kijewo Krolewskie, Kielp 14
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 nach § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/4163/3-urb).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Michal Glazewski oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis vom 13.06.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
15.04.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Lohmann, Enrico
zuletzt wohnhaft: Prof.-Joliot-Curie-Straße 6, 01796 Pirna
- letzter Stand: wohnhaft laut EWMA- der Meldestatus lautet wie folgt „nach unbekannt verzogen“
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Lohmann, Enrico oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 11.03.2024 mit dem Aktenzeichen 111538296 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o .g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
27.03.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herrn Nenko PETROV
- zuletzt wohnhaft: Hindenburgstr. 4, 32791 Lage
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 07.03.2024 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/312-520008374-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr PETROV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz