17.06.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt/ Referat Kfz-Zulassung
Herrn Pylyp Sezonenko
zuletzt wohnhaft: Schmiedeberg, Altenberger Str. 78, 01744 Dippoldiswalde
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 23.04.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-PS777/VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 23.04.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Pylyp Sezonenko oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 23.04.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 23.04.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
12.06.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Frau Paula Kovac
zuletzt wohnhaft: Kirnitzschtalstr. 21, 01814 Bad Schandau
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 13.04.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-YT312/VA).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 13.04.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Paula Kovac oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 13.04.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung der Ordnungsverfügung vom 13.04.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
12.06.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Stefan Böhme
zuletzt wohnhaft: Hauptstr. 3, OT Liebenau, 01778 Altenberg
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Kostenbescheid vom 23.01.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-SK179/VA-KO).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 23.01.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Stefan Böhme oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 23.01.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 23.01.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
08.06.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Anatolie LAZAR
- zuletzt wohnhaft: Fröbelstr. 13, 19322 Wittenberge
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 23.04.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2321-506-BPI Vg/BP/1185520/2025).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr LAZAR oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.04.2026 (2321-506-BPI Vg/BP/1185520/2025) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
08.06.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Petar PETROV
- zuletzt wohnhaft: Auf der Horst 29 E, 30823 Garbsen
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 05.05.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/001-520009414-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr PETROV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 05.05.2026 (2320-108.83-TSA2026/001-520009414-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
01.06.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Frau
Enola Bagi
Am Steinbruch 2
01737 Tharandt
ist ein Bescheid vom 26.05.2026 Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.502.39/25-12).
Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Veröffentlichungen nach § 27a VwVfG
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz