Schuleingang

Alle schulpflichtigen Kinder werden zur Beurteilung der Schulfähigkeit vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Abteilung Gesundheit untersucht.

Der Stichtag zur Schulpflicht ist der 30. Juni des Jahres, in welchem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, können ebenfalls von ihren Eltern angemeldet werden und sind damit automatisch schulpflichtig.

Darüber hinaus können alle noch jüngeren Kinder, die den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen, von ihren Eltern angemeldet werden (vorzeitige Einschulung).

Ziel der Schulaufnahmeuntersuchung ist es, die Gesundheit des Kindes zu erhalten und mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen. Dabei informiert die Jugendzahnärztin oder der Jugendarzt die Eltern rechtzeitig über die notwendigen therapeutischen Maßnahmen. Auch der Schulleiter wird hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen für das Kind beraten.

Inhalt

  • Feststellung des Hör- und Sehvermögens
  • Beurteilung des körperlichen Entwicklungsstandes mit Beurteilung der Belastbarkeit nach einfachen Testaufgaben
  • Beurteilung der Fein- und Grobmotorik
  • Beurteilung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit
  • Beurteilung des Niveaus der Sprachentwicklung
  • Beurteilung der sozialen Entwicklung
  • Einsicht in das Impfbuch, Impfberatung und ggf. Impfung

Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten dringend erforderlich.

Die Entscheidung über die Schulaufnahme wird vom Schulleiter getroffen.

Wird die Aufnahme in eine Förderschule erwogen, wird von der regional zuständigen Grundschule das sogenannte Förderschulaufnahmeverfahren eingeleitet. Im Ausnahmefall können Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn sie aufgrund ihres ungenügend entwickelten körperlichen und/oder geistigen Gesundheitszustandes weder in einer Regel-, noch in einer Förderschule erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.

Was ist mitzubringen?

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular
  • das gelbe Vorsorgeheft
  • der Impfausweis

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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