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Antragsformulare für Leistungen des Gutachterausschusses
Wichtiger Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können Anträge auf Erstattung von Verkehrswertgutachten bis voraussichtlich 31.01.2026 nicht entgegengenommen werden. Der Gutachterausschuss bittet, auf eine Übermittlung zu verzichten. Alle nach dieser Bekanntgabe eingehenden Anträge auf Erstattung von Verkehrswertgutachten werden frühestens ab Februar 2026 bearbeitet. Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.
- Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für bebaute und unbebaute Grundstücke Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- oder Teileigentum Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Antrag auf eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 3 BauGB
Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses
Schriftliche Leistungen des Gutachterausschusses sind im Regelfall gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.