Antragsformulare und Gebühren

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Antragsformulare für Leistungen des Gutachterausschusses

Wichtiger Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können Anträge auf Erstattung von Verkehrswertgutachten bis voraussichtlich 31.01.2026 nicht entgegengenommen werden. Der Gutachterausschuss bittet, auf eine Übermittlung zu verzichten. Alle nach dieser Bekanntgabe eingehenden Anträge auf Erstattung von Verkehrswertgutachten werden frühestens ab Februar 2026 bearbeitet. Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.

Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses

Schriftliche Leistungen des Gutachterausschusses sind im Regelfall gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.