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Nach § 13 Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG) bestellen die Landkreise und Kreisfreien Städte einen Mitarbeiter ihres Bereiches zum Psychiatriekoordinator.
Diesem obliegt sowohl die Sicherstellung und Koordination der Hilfen nach §§ 8, 10 und 11 SächsPsychKG als auch die Durchführung der Qualitätssicherung und -kontrolle im Zuständigkeitsbereich sowie deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung.
Aufgabenschwerpunkte:
- Leitung und Geschäftsführung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) als beratendes Gremium in Fragen der psychiatrischen Versorgung sowie Vertretung des Landkreises im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
- Im Auftrag der PSAG Bedarfsermittlung und Entwicklung bedarfsgerechter Strukturen der regionalen Psychiatrie und Suchthilfe
- Förderung von Vernetzung und Kooperation der Träger im Gemeinde-psychiatrischen Verbund
- Fachliche Anleitung der Patientenfürsprecher im Landkreis