Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrungen beauftragt. Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung sind durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt.
Nachdem Sie sich für eine Online-Belehrung entschieden haben, fallen sämtliche Prozesse zur Datenverarbeitung unter die Verantwortung des Technologiezentrums Glehn. Hier werden Ihre persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Auswahl einer Online-Belehrung eine Weiterleitung zu einem anderen Telemedienanbieter im Sinne des TTDSG vorliegt.
Die Belehrung findet online statt. Gebührenpflichtige müssen an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
Zu beachten gilt, dass für gebührenbefreite Teilnehmende die Belehrung weiterhin ausschließlich in Präsenz stattfindet.
Die Onlinebelehrungszeiten sind variabel gestaltet. Sie können die Belehrung werktags von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr absolvieren.
Es besteht die Möglichkeit einer Auswahl von 26 verschiedenen Fremdsprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache als Untertitel zum deutschsprachigen Belehrungsfilm, auch das Merkblatt zur Belehrung steht in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung.
Sie benötigen für die Online-Belehrung:
- einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera oder Webcam,
- eine stabile Internetverbindung,
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Bei Minderjährigen muss vorab eine Erklärung der Sorgeberechtigten (wird bei der Anmeldung über das Belehrungsportal des Technologiezentrums Glehn zur Verfügung gestellt) ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben als Foto oder Scan per E-Mail an ifsg@tzg.online zugesandt werden.
Für einen Belehrungstermin melden Sie sich bitte über den folgenden Link an:
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten. Im weiteren Schritt geben Sie bitte Ihre Daten ein.
Vor der Durchführung der Online-Belehrung erfolgt eine Videoidentifikation, die unter Verwendung allgemein zugänglicher Kommunikationstools, wie tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal erfolgt. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie eines der vorgenannten Kommunikationstools auswählen.
Für technische Fragen vor, während und nach der Online-Belehrung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182 850765.
Bitte starten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie folgenden Link:
Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung per Videoanruf die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
Sie erhalten danach einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können. Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.
Jetzt müssen Sie nur noch die datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung des Technologiezentrums Glehn aktiv anklicken und freigeben.
Sie sehen sich nun den 20-minütigen Belehrungsfilm an. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen. Im Anschluss lesen Sie sich das Merkblatt zur Belehrung durch. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie - sofern alle benötigten Dokumente vorliegen - Ihre Bescheinigung zum Download. Die Bescheinigung muss durch Sie ausgedruckt werden und ist ohne Unterschrift gültig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Zusendung Ihrer Bescheinigung per E-Mail. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.
Die Unterweisung in Form einer Online-Belehrung dauert circa 40 Minuten.
Gesundheitszeugnis – Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (nach § 43 Infektionsschutzgesetz)
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen bzw. Personen, die dabei mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr in Kontakt kommen, eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.
Bitte lesen Sie alle Hinweise, bevor Sie einen Termin buchen!
Voraussetzung
- Zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich.
- Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
- Innerhalb der folgenden drei Monate nach Belehrungsveranstaltung muss eine Erstbelehrung durch den Arbeitgeber erfolgen und im Nachweisheft dokumentiert werden.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Belehrungsveranstaltung in Pirna:
Für Bürger ohne Internetzugang ist eine Terminvergabe unter den Telefonnummern 03501 515 -2365 bzw. -2307 möglich.
Hinweise
- Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn! Ein späteres Erscheinen schließt die Teilnahme am gebuchten Termin aus.
- Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, informieren Sie uns telefonisch unter 03501-515 2301.
- Personen ohne Deutsch-Grundkenntnisse (mindestens A2) müssen zum Termin einen Dolmetscher mitbringen!
Folgendes ist zum Termin mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Schülerausweis
- Asylbewerber: Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung
- Schreibutensilien
- Teilnehmer unter 18 Jahren und zu betreuende Personen: ausgefüllter und vom Sorgeberechtigten/vom Betreuer unterschriebener Anamnesebogen sowie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung und Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung (siehe auch Informationsblatt für Sorgeberechtigte/Betreuende)
- ggf. Nachweis der Gebührenbefreiung (siehe nachfolgende Übersicht)
Gebührenbefreiung
Bei einer bestehenden Gebührenbefreiung sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:
|
Maßnahme |
Benötigte Unterlagen |
|
Schülerpraktikum |
|
|
Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr/Bundfreiwilligendienst |
|
|
Berufsvorbereitendes Jahr/Berufsgrundjahr (Solange dies nicht Teil einer Berufsausbildung ist.) |
|
|
Sozialer Tag |
|
Kosten
37,00 € nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 2.1
Weitere Informationen und Dokumente zum Download
- Anamnesebogen für minderjährige TN mit Zustimmung des Sorgeberechtigten oder Betreuers [pdf; 78,88 KB]
- Informationsblatt für Sorgeberechtigte/Betreuende [pdf; 0,18 MB]
- Merkblatt für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen [pdf; 0,27 MB]
- Dokumentation der Belehrung bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen [pdf; 13,41 KB]
Bei Verlust der Dokumente kann innerhalb von 10 Jahren ab Erstbelehrung im Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Duplikat ausgestellt werden.
Erforderliche Angaben
- Vor- und Nachname (Geburtsname)
- Geburtsdatum
- Anschrift (und ggf. neue Anschrift)
- Telefonnummer für Rückfragen
Verfahrensablauf
Senden Sie die erforderlichen Angaben per Post oder E-Mail an:
gesundheitszeugnisse@landratsamt-pirna.de
Kosten
20,00 € nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 3
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte. Diese Informationen gelten für die Erfassung Ihrer Daten im Rahmen der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), unabhängig davon, ob diese in Präsenz oder im Online-Verfahren durchgeführt wird.
Ausnahme:
Die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gesundheitsamt/Referat Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst
Referatsleiterin Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-2323
E-Mail: gesundheitszeugnisse@landratsamt-pirna.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
- Dokumentation der Belehrung: Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG
- Gebührenabwicklung: Erstellung von Gebührenbescheiden und Prüfung einer eventuellen Gebührenbefreiung nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis
- Serviceleistungen: Nachträgliche Ausstellung von Duplikaten der Belehrungsbescheinigung bei Verlust
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine gesonderte Einwilligung ist daher nicht erforderlich. Die Verarbeitung basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt (i. V. m. § 43 IfSG sowie dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.2).
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO: Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (i. V. m. den Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem IfSG).
Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. Nachweise zur Gebührenbefreiung) können wir die Belehrung nicht dokumentieren und die Bescheinigung nicht ausstellen.
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen hausintern an das Amt für Finanzverwaltung im Zuge der Verbuchung von Einnahmen und der Rechnungslegung.
Speicherdauer
Ihre Daten werden aufgrund der Rechtgrundlage § 630 f Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch für 10 Jahre nach Abschluss der Belehrung gespeichert.
Bitte beachten Sie: Später ausgestellte Duplikate verlängern die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Erstbelehrung im Gesundheitsamt nicht. Auch diese Duplikatdaten werden nach Ablauf der ursprünglichen 10-Jahres-Frist automatisch gelöscht.
Sie haben folgende Datenschutzrechte
Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht, das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO, dann besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen, ohne das die Rechtmäßigkeit aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf der selben erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Pflichten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Belehrungsveranstaltung zwingend erforderlich. Die rechtliche Notwendigkeit ergibt sich aus den folgenden Gründen:
- Präsenzveranstaltungen: Hier ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i. V. m. § 43 IfSG).
- Online-Veranstaltungen: Hier ist die Datenverarbeitung für die Erfüllung des Vertrages sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Das Landratsamt verarbeitet Daten, die im Online-Anmeldeformular der Technologiezentrum Glehn GmbH erhoben werden.
Folgen der Nichtbereitstellung
Sie sind gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Ohne diese Daten können wir Sie nicht zur Belehrung zulassen. Eine Durchführung der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in diesem Fall nicht möglich.
Zweckänderung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.