Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrungen beauftragt. Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung sind durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt.
Nachdem Sie sich für eine Online-Belehrung entschieden haben, fallen sämtliche Prozesse zur Datenverarbeitung unter die Verantwortung des Technologiezentrums Glehn. Hier werden Ihre persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Auswahl einer Online-Belehrung eine Weiterleitung zu einem anderen Telemedienanbieter im Sinne des TTDSG vorliegt.
Die Belehrung findet online statt. Gebührenpflichtige müssen an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
Zu beachten gilt, dass für gebührenbefreite Teilnehmende die Belehrung weiterhin ausschließlich in Präsenz stattfindet.
Die Onlinebelehrungszeiten sind variabel gestaltet. Sie können die Belehrung werktags von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr absolvieren.
Es besteht die Möglichkeit einer Auswahl von 26 verschiedenen Fremdsprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache als Untertitel zum deutschsprachigen Belehrungsfilm, auch das Merkblatt zur Belehrung steht in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung.
Sie benötigen für die Online-Belehrung:
- einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera oder Webcam,
- eine stabile Internetverbindung,
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Bei Minderjährigen muss vorab eine Erklärung der Sorgeberechtigten (wird bei der Anmeldung über das Belehrungsportal des Technologiezentrums Glehn zur Verfügung gestellt) ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben als Foto oder Scan per E-Mail an ifsg@tzg.online zugesandt werden.
Für einen Belehrungstermin melden Sie sich bitte über den folgenden Link an:
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten. Im weiteren Schritt geben Sie bitte Ihre Daten ein.
Vor der Durchführung der Online-Belehrung erfolgt eine Videoidentifikation, die unter Verwendung allgemein zugänglicher Kommunikationstools, wie WhatsApp, Facetime, Signal, Ginlo oder Telegram, erfolgt. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie eines der vorgenannten Kommunikationstools auswählen.
Für technische Fragen vor, während und nach der Online-Belehrung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182 850765.
Bitte starten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie folgenden Link:
Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung per Videoanruf die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
Sie erhalten danach einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können. Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.
Jetzt müssen Sie nur noch die datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung des Technologiezentrums Glehn aktiv anklicken und freigeben.
Sie sehen sich nun den 20-minütigen Belehrungsfilm an. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen. Im Anschluss lesen Sie sich das Merkblatt zur Belehrung durch. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie - sofern alle benötigten Dokumente vorliegen - Ihre Bescheinigung zum Download. Die Bescheinigung muss durch Sie ausgedruckt werden und ist ohne Unterschrift gültig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Zusendung Ihrer Bescheinigung per E-Mail. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.
Die Unterweisung in Form einer Online-Belehrung dauert circa 40 Minuten.
Gesundheitszeugnis – Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (nach § 43 Infektionsschutzgesetz)
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen bzw. Personen, die dabei mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr in Kontakt kommen, eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.
Bitte lesen Sie alle Hinweise, bevor Sie einen Termin buchen!
Voraussetzung
- Zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich.
- Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
- Innerhalb der folgenden drei Monate nach Belehrungsveranstaltung muss eine Erstbelehrung durch den Arbeitgeber erfolgen und im Nachweisheft dokumentiert werden.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Belehrungsveranstaltung in Pirna:
Für Bürger ohne Internetzugang ist eine Terminvergabe unter den Telefonnummern 03501 515 -2365 bzw. -2307 möglich.
Hinweise
- Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn! Ein späteres Erscheinen schließt die Teilnahme am gebuchten Termin aus.
- Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, informieren Sie uns telefonisch unter
03501-515 2301.
- Personen ohne Deutsch-Grundkenntnisse (mindestens A2) müssen zum Termin einen Dolmetscher mitbringen!
Folgendes ist zum Termin mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Schülerausweis
- Asylbewerber: Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung
- Schreibutensilien
- Teilnehmer unter 18 Jahren und zu betreuende Personen: ausgefüllter und vom Sorgeberechtigten/vom Betreuer unterschriebener Anamnesebogen (Informationsblatt für Sorgeberechtigte/Betreuende) sowie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung und Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung
- ggf. Nachweis der Gebührenbefreiung (siehe nachfolgende Übersicht)
Gebührenbefreiung
Bei einer bestehenden Gebührenbefreiung sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:
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Maßnahme |
Benötigte Unterlagen |
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Schülerpraktikum |
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Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr/Bundfreiwilligendienst |
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Berufsvorbereitendes Jahr/Berufsgrundjahr (Solange dies nicht Teil einer Berufsausbildung ist.) |
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Sozialer Tag |
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Kosten
37,00 € nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 2.1
Weitere Informationen und Dokumente zum Download
- Anamnesebogen für minderjährige TN mit Zustimmung des Sorgeberechtigten oder Betreuers [pdf; 78,88 KB]
- Informationsblatt für Sorgeberechtigte/Betreuende [pdf; 0,18 MB]
- Merkblatt für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen [pdf; 0,27 MB]
- Dokumentation der Belehrung bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen [pdf; 13,41 KB]
Bei Verlust der Dokumente kann innerhalb von 10 Jahren ab Erstbelehrung im Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Duplikat ausgestellt werden.
Erforderliche Angaben
- Vor- und Nachname (Geburtsname)
- Geburtsdatum
- Anschrift (und ggf. neue Anschrift)
- Telefonnummer für Rückfragen
Verfahrensablauf
Senden Sie die erforderlichen Angaben per Post oder E-Mail an:
gesundheitszeugnisse@landratsamt-pirna.de
Kosten
20,00 € nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 3