Neben der Feststellung, dass eine Behinderung vorliegt, wird auch deren Ausmaß (Grad der Behinderung (GdB) festgelegt und die Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vergeben.
Antragsformulare & weitere Informationen
Sonderparkerleichterungen
Die Ausstellung einer Sonderparkerleichtung (Parkausweis für schwerbehinderte Menschen) obliegt den Straßenverkehrsbehörden. Im Rahmen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wird nach Aufforderung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (große Kreisstadt Dippoldiswalde, große Kreisstadt Freital, große Kreisstadt Pirna, große Kreisstadt Sebnitz sowie durch das Bürgerbüro des Landkreises) eine Bestätigung bzw. Ablehnung zum Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen erteilt.
Anträge Familienname A-K
01705 Freital, Dresdner Straße 107
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54