Glashütte, Tharandt, Dorfhain
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Herr Walther
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03501 515-3204
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Wilsdruff
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Frau Speidelsbach
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03501 515-3211
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Bannewitz, Klingenberg (Orte P-R)
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Frau Bachmann
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03501 515-3205
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Altenberg, Hermsdorf/Erzg., Hartmannsdorf-Reichenau, Rabenau
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Frau Gaube
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03501 515-3207
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Dohna, Müglitztal, Schornsteinfeger, Seilbahnen
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Frau Langer
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03501 515-3208
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Dippoldiswalde
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Frau Kunath
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03501 515-3228
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Kreischa, Bahretal, Dürrröhrsdorf-Dittersbach
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Herr Göhler
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03501 515-3223
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Königstein, Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Sebnitz
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Frau Ohl
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03501 515-3214
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Lohmen, Stadt Wehlen, Rathen, Rathmannsdorf, Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna
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Frau Baumgarth
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03501 515-3213
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Heidenau, Klingenberg (Orte B-O)
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Frau Rother
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03501 515-3224
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Liebstadt, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Struppen, Hohnstein
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Frau Thiele
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03501 515-3202
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Stolpen, Neustadt/Sa.
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n. n. | |
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Baulasten
baulasten@landratsamt-pirna.de
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Frau Petzold
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03501 515-3240
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Referatsleitung
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Frau Prignitz
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03501 515-3210
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Für die Stadtgebiete Freital und Pirna mit der Gemeinde Dohma sind die jeweiligen Stadtverwaltungen eigenständige untere Bauaufsichtsbehörden:
Das Referat Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 58 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) wahr.
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.
Dabei arbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde eng mit Sachverständigen und Prüfingenieuren (für Standsicherheit und für Brandschutz) zusammen.
Wichtigste Arbeitsgrundlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Gesetze und Vorschriften (letztere insbesondere technischer Art), welche zu beachten sind.
Nach § 59 SächsBO gilt der Grundsatz, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung bedarf, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 SächsBO nichts anderes bestimmt ist. Für den Bauherrn bedeutet dies, dass nicht nur zum Neubau eine Baugenehmigung erforderlich sein kann, sondern unter Umständen auch dann, wenn man "doch gar nicht baut."
Die Tätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde erstreckt sich auf die Prüfung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Zivilrechtliche Vorschriften, die private Rechte Dritter regeln, wie z.B. das Sächsische Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG), sind nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung.
- Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen nach §§ 63/64 SächsBO
- Prüfung und Erteilung von Vorbescheiden nach § 75 SächsBO
- Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO (alt: Anzeigeverfahren)
- Entscheidung über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen nach SächsBO und BauGB
- Beratung von Bauinteressenten, Entwurfsverfassern und Gemeinden sowie Erteilung von Auskünften
- Erlass von Anordnungen / Ordnungsverfügungen bei ungenehmigt errichteten Bauten, ungenehmigten Nutzungsänderungen oder sicherheitsgefährdenden baulichen Zuständen
- Führung des Baulastenverzeichnisses und Auskünfte zur Baulast gemäß § 83 SächsBO
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Abgabe von bauaufsichtlichen Stellungnahmen zu Vorhaben nach anderen Genehmigungsverfahren (Immissionsschutz, Wasserrecht) sowie zu Bauleitplanungen und zum Erschließungsbeitragsrecht
- Formulare für die Antragstellung
- Statistischer Erhebungsbogen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Waldabstand: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 Abs. 3 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
- Friedhofsabstand: Antrag auf Zulassung eines geringeren Abstandes nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz
- Baulasteneintrag: Antrag auf Eintragung einer Baulast nach § 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
- Einverständniserklärung des Eigentümers zur Eintragung einer Baulast
- Baulastenauskunft: Antrag auf Baulastenauskunft
- Hinweisblatt zur Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung [pdf; 88,94 KB]
- Hinweisblatt zum Vorbescheid [pdf; 0,46 MB]
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)
- Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)
- Bekanntmachung SMI zur Verwendung von Vordrucken im baurechtlichen Verfahren - vom 17.11.2014 [pdf; 0,39 MB]