Amtsärztliche Begutachtungen und Bescheinigungen

A-Z

Wenn Sie sich für eine Laufbahn im Beamtenverhältnis bewerben, ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Dabei wird geprüft, ob Sie gesundheitlich für den angestrebten Beruf im öffentlichen Dienst geeignet sind. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Sächsische Beamtengesetz.

Erforderliche Unterlagen vorab:

  • Auftrag des Dienstherrn
  • Ihre Telefonnummer für individuelle Terminabsprache

Verfahrensablauf

Für die Terminabsprache zur amtsärztlichen Untersuchung übersenden Sie uns vorab die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:

Sobald uns diese vorliegen, erhalten Sie von uns einen Termin zur Begutachtung.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Originalauftrag
  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • zusätzlich ausgefüllter Anamnesebogen für Anwärter der Forstdienstlaufbahn
  • ärztliche Befunde
  • ggf. Brillenpass

Bitte unterschreiben Sie den jeweiligen Anamnesebogen erst zu Ihrem Begutachtungstermin.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.

Kosten

74,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 1.1

Bescheinigung für das Finanzamt

Bitte beantragen Sie Ihre Kurbescheinigung vor Beginn Ihrer Heilkur! Diese Bescheinigung dient nicht der medizinischen Indikation, sondern lediglich als steuerrechtlicher Nachweis.

Verfahrensablauf

Die Beantragung einer Kurbescheinigung erfolgt vor Beginn der Heilkur!

Erforderliche Unterlagen

  • Buchungsbestätigung der Heilkur mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift Geburtsdatum, Zeitraum, Name der Kureinrichtung

Senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:

Sie erhalten die Bescheinigung per Post, die Rechnung geht Ihnen separat zu.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.

Kosten

15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2

Der Nachteilsausgleich soll helfen, Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung zu verringern. Ziel ist es, gleiche Chancen beim Lernen und in der Ausbildung zu ermöglichen, ohne die Ausbildungs- oder Lernziele zu verändern.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles ärztliches Attest
  • Angabe des Schulortes

Verfahrensablauf

Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:

  • Name der Schule
  • Klassenstufe

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.

Kosten

kostenfrei

Prüfungsfähigkeit - Was tun bei Krankheit am Prüfungstag?

Wenn ein Prüfling krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss unter gewissen Voraussetzungen die Prüfungsfähigkeit offiziell durch das Gesundheitsamt festgestellt und belegt werden.
Eine Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine körperliche oder psychische Erkrankung am Prüfungstag so schwerwiegend ist, dass eine Teilnahme an der Prüfung nicht zumutbar oder möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliches Attest mit Diagnose, dass die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt
  • gültiger Personalausweis/Reisepass

Verfahrensablauf

Der Prüfling muss persönlich im Gesundheitsamt erscheinen, um die Prüfungsunfähigkeit feststellen zu lassen.

Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Begutachtung mit.

Kosten

15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2

Rechtsgrundlage

  • § 36 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsGVBI)
  • § 7 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsGVBI)

 

Nach der Verwaltungsvorschrift Schulsport des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gilt:

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen bei Berufsschulschülern einer amtsärztlichen Bestätigung.

Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Schulortes.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller fachärztlicher Befund mit Diagnose
  • Dauer der Sportbefreiung
  • ggf. Einschränkungen

Verfahrensablauf

Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:

  • Name der Schule
  • Klassenstufe

Kosten

kostenfrei

Amtsärztlicher Dienst

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail