Wenn Sie sich für eine Laufbahn im Beamtenverhältnis bewerben, ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Dabei wird geprüft, ob Sie gesundheitlich für den angestrebten Beruf im öffentlichen Dienst geeignet sind. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Sächsische Beamtengesetz.
Erforderliche Unterlagen vorab:
- Auftrag des Dienstherrn
- Ihre Telefonnummer für individuelle Terminabsprache
Verfahrensablauf
Für die Terminabsprache zur amtsärztlichen Untersuchung übersenden Sie uns vorab die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:
Sobald uns diese vorliegen, erhalten Sie von uns einen Termin zur Begutachtung.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Originalauftrag
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Impfausweis
- ausgefüllter Anamnesebogen
- zusätzlich ausgefüllter Anamnesebogen für Anwärter der Forstdienstlaufbahn
- ärztliche Befunde
- ggf. Brillenpass
Bitte unterschreiben Sie den jeweiligen Anamnesebogen erst zu Ihrem Begutachtungstermin.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
74,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 1.1
Bescheinigung für das Finanzamt
Bitte beantragen Sie Ihre Kurbescheinigung vor Beginn Ihrer Heilkur! Diese Bescheinigung dient nicht der medizinischen Indikation, sondern lediglich als steuerrechtlicher Nachweis.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer Kurbescheinigung erfolgt vor Beginn der Heilkur!
Erforderliche Unterlagen
- Buchungsbestätigung der Heilkur mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift Geburtsdatum, Zeitraum, Name der Kureinrichtung
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:
Sie erhalten die Bescheinigung per Post, die Rechnung geht Ihnen separat zu.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2
Der Nachteilsausgleich soll helfen, Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung zu verringern. Ziel ist es, gleiche Chancen beim Lernen und in der Ausbildung zu ermöglichen, ohne die Ausbildungs- oder Lernziele zu verändern.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles ärztliches Attest
- Angabe des Schulortes
Verfahrensablauf
Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:
- Name der Schule
- Klassenstufe
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
kostenfrei
Prüfungsfähigkeit - Was tun bei Krankheit am Prüfungstag?
Wenn ein Prüfling krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss unter gewissen Voraussetzungen die Prüfungsfähigkeit offiziell durch das Gesundheitsamt festgestellt und belegt werden.
Eine Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine körperliche oder psychische Erkrankung am Prüfungstag so schwerwiegend ist, dass eine Teilnahme an der Prüfung nicht zumutbar oder möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliches Attest mit Diagnose, dass die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt
- gültiger Personalausweis/Reisepass
Verfahrensablauf
Der Prüfling muss persönlich im Gesundheitsamt erscheinen, um die Prüfungsunfähigkeit feststellen zu lassen.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Begutachtung mit.
Kosten
15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2
Rechtsgrundlage
- § 36 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsGVBI)
- § 7 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsGVBI)
Nach der Verwaltungsvorschrift Schulsport des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gilt:
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen bei Berufsschulschülern einer amtsärztlichen Bestätigung.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Schulortes.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller fachärztlicher Befund mit Diagnose
- Dauer der Sportbefreiung
- ggf. Einschränkungen
Verfahrensablauf
Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:
- Name der Schule
- Klassenstufe
Kosten
kostenfrei