Wenn Sie sich für eine Laufbahn im Beamtenverhältnis bewerben, ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Dabei wird geprüft, ob Sie gesundheitlich für den angestrebten Beruf im öffentlichen Dienst geeignet sind. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Sächsische Beamtengesetz.
Erforderliche Unterlagen vorab:
- Auftrag des Dienstherrn
- Ihre Telefonnummer für individuelle Terminabsprache
Verfahrensablauf
Für die Terminabsprache zur amtsärztlichen Untersuchung übersenden Sie uns vorab die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:
Sobald uns diese vorliegen, erhalten Sie von uns einen Termin zur Begutachtung.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Originalauftrag
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Impfausweis
- ausgefüllter Anamnesebogen
- zusätzlich ausgefüllter Anamnesebogen für Anwärter der Forstdienstlaufbahn
- ärztliche Befunde
- ggf. Brillenpass
Bitte unterschreiben Sie den jeweiligen Anamnesebogen erst zu Ihrem Begutachtungstermin.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
74,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 73 Tarifstelle 1.1
Bescheinigung für das Finanzamt
Bitte beantragen Sie Ihre Kurbescheinigung vor Beginn Ihrer Heilkur! Diese Bescheinigung dient nicht der medizinischen Indikation, sondern lediglich als steuerrechtlicher Nachweis.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer Kurbescheinigung erfolgt vor Beginn der Heilkur!
Erforderliche Unterlagen
- Buchungsbestätigung der Heilkur mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift Geburtsdatum, Zeitraum, Name der Kureinrichtung
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail an:
Sie erhalten die Bescheinigung per Post, die Rechnung geht Ihnen separat zu.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2
Der Nachteilsausgleich soll helfen, Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung zu verringern. Ziel ist es, gleiche Chancen beim Lernen und in der Ausbildung zu ermöglichen, ohne die Ausbildungs- oder Lernziele zu verändern.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles ärztliches Attest
- Angabe des Schulortes
Verfahrensablauf
Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:
- Name der Schule
- Klassenstufe
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03501 515-2307 bzw. -2365.
Kosten
kostenfrei
Prüfungsfähigkeit - Was tun bei Krankheit am Prüfungstag?
Wenn ein Prüfling krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss unter gewissen Voraussetzungen die Prüfungsfähigkeit offiziell durch das Gesundheitsamt festgestellt und belegt werden.
Eine Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine körperliche oder psychische Erkrankung am Prüfungstag so schwerwiegend ist, dass eine Teilnahme an der Prüfung nicht zumutbar oder möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliches Attest mit Diagnose, dass die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt
- gültiger Personalausweis/Reisepass
Verfahrensablauf
Der Prüfling muss persönlich im Gesundheitsamt erscheinen, um die Prüfungsunfähigkeit feststellen zu lassen.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Begutachtung mit.
Kosten
15,00 Euro nach 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 1 Tarifstelle 2
Rechtsgrundlage
- § 36 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsGVBI)
- § 7 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsGVBI)
Nach der Verwaltungsvorschrift Schulsport des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gilt:
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen bei Berufsschulschülern einer amtsärztlichen Bestätigung.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Schulortes.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller fachärztlicher Befund mit Diagnose
- Dauer der Sportbefreiung
- ggf. Einschränkungen
Verfahrensablauf
Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen mit folgenden Angaben per Post oder E-Mail an amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de:
- Name der Schule
- Klassenstufe
Kosten
kostenfrei
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen Gutachten und Bescheinigungen.
Ausnahme:
Die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gesundheitsamt/Referat Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst
Referatsleiterin Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-2323
E-Mail: amtsaerztlicherdienst@landratsamt-pirna.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen und medizinischen Daten dienen der Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Bescheinigungen und Stellungnahmen für folgende Zwecke:
Verbeamtung, Dienstfähigkeit und Beihilfe: Für Beamtinnen und Beamte nach dem Sächsischen Beamtengesetz (SächsBG), der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) und der Sächsischen Verwaltungsvorschrift VwV Gutachten und Zeugnisse.
Sozialleistungen: Für Sozialhilfeträger nach dem Sozialgesetzbuch IX und X (SGB IX und X).
Amtshilfe im öffentlichen Dienst: Im Zuge der Amtshilfe für andere Behörden bei nicht beamteten, angestellten Mitarbeitenden des öffentlichen Rechts.
Nachteilsausgleich: Zum Ausgleich von Nachteilen für Schülerinnen und Schüler mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG).
Prüfungsunfähigkeit: Zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Schülerinnen und Schüler nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG).
Sportbefreiung: Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur Ausstellung einer Sportbefreiung nach der Sächsischen Verwaltungsvorschrift Schulsport (VwV Schulsport).
Steuerliche Zwecke: Bei Heilkuren zur Vorlage beim Finanzamt nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Asylverfahren: Zur Unterstützung der Sozialbehörde bei Amtshilfeersuchen nach den §§ 3 – 7 SGB X im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Medikamentenmitnahme: Zur Beglaubigung von Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDU), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV).
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Innerhalb unserer Behörde erhalten nur Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Aufgabenerfüllung zwingend benötigen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich an:
den jeweiligen Auftraggeber des Gutachtens (z. B. Personalstelle, Sozialbehörde),
die untersuchte Person selbst,
weitere medizinische Gutachter, sofern dies zur Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens notwendig ist und Sie uns vorab ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden haben.
Speicherdauer
Ärztliche Aufzeichnungen sind nach Abschluss der Behandlung gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) 10 Jahre aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Sie haben folgende Datenschutzrechte
Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht, das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Pflichten
Damit wir Ihr amtsärztliches Gutachten oder Ihre Bescheinigung erstellen können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu erheben (Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit Fachgesetzen). Bitte beachten Sie, dass wir das Gutachten nicht durchführen oder die Bescheinigung ohne diese Daten nicht ausstellen können.
Zweckänderung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.