Schülerbeförderung

Aufgaben

  • Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
  • Bearbeitung der Anträge auf geförderte Schülerbeförderung

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) sowie § 23 Absatz 3 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) in der Fassung vom 27. September 2018 (SächsGVBl.S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 25.09.2023 folgende Zweite Änderungssatzung zur Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 09.02.2022 und der Ersten Änderungssatzung zur Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 25.05.2022 beschlossen:

https://www.landratsamt-pirna.de/download/20230927-Lesefassung-2-aenderungssatzung-SchBS.pdf

 

Die Fahrt zwischen Wohnort und Schule wird vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Zur Nutzung des ÖPNV sind Fahrausweise notwendig. Die Eltern bzw. volljährige Schüler können beim Verkehrsunternehmen, z. B. der RVSOE, ein Bildungsticket bestellen. Die Schüler erhalten dieses Bildungsticket als Chipkarte in Kombination mit einer Kundenkarte zugeschickt.

Schüler, die aufgrund fehlender Verbindungen im ÖPNV das private Kfz nutzen müssen oder einen Schülerspezialverkehr benötigen, stellen beim Landratsamt einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung.

Für die Beantragung relevant und zu beachten sind:

  • Die Anspruchsberechtigungen, notwendige Beförderungsleistungen sowie Verfahren der Kostenerstattung für Fahrten von Schülern auf dem Schulweg vom und zum stundenplanmäßigen Unterricht sowie zum Betriebspraktikum können der Satzung zur Schülerbeförderung (SchBS) entnommen werden.
  • Es gilt das Schulortprinzip, d. h., im Landratsamt können nur Anträge zur Beförderung zu den Schulen gestellt werden, die sich im Landkreisgebiet befinden.
  • Anträge auf Beförderung im Schülerspezialverkehr oder auf Nutzung eines privaten Kfz's sind vollständig ausgefüllt, mit dem Schulstempel sowie den ggf. erforderlichen Anlagen und Nachweisen versehen, vor Beginn des Schulbesuches der jeweiligen Schulart bis spätestens zum 31.05. des laufenden Schuljahres für das neue Schuljahr dem Landratsamt zu übergeben.
  • Schüler, die kein Bildungsticket nutzen können, können auf der Grundlage ihres Antrages zur Kostenerstattung halbjährlich bis jeweils 31. März bzw. 31. Oktober für das zurückliegende Schulhalbjahr ihre Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer beim Landratsamt einreichen. Voraussetzung ist hier ebenfalls die Antragstellung und Zustimmung vor dem Beförderungsbeginn.
  • Ist eine Beförderung im Schülerspezialverkehr (Taxi bzw. Mietwagen) oder mit dem privaten Kraftfahrzeug notwendig, füllen Sie bitte Punkt 7 des Antrages aus und reichen Sie die notwendigen Bescheinigungen, Stundenpläne (mit Schulstempel) bzw. Begründungen zusammen mit dem Antrag ein.
  • Der Eigenanteil der Eltern beträgt 15,00 € je Beförderungsmonat und wird bei der Erstattung einbehalten.
  • Die Zahlung des Eigenanteiles entfällt, wenn für zwei Kinder der Familie bereits Eigenanteile entrichtet werden bzw. wenn für den Schüler Leistungen nach §§ 33 und 34 SGB VIII (betrifft Heim- und Pflegekinder) bewilligt sind.
  • Umzug, Schulwechsel sowie sonstigen Änderungen (z. B. Änderung des Personensorgeberechtigten) sind dem Landratsamt umgehend mitzuteilen.

Weitere Hinweise:

Informationen zum Bildungsticket und Azubiticket: 

Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SchBS)

Informationen zu den Ansprechpartnern

Den richtigen Ansprechpartner erreichen Sie unter:

Grundschulen / Oberschulen / Gymnasien / 
Berufliche Schulen:
                               

  Tel.: 03501 515-4405
 

Förderschulen und
Schülerspezialverkehr:
 

  Tel.: 03501 515-4408
Tel.: 03501 515-4411

ÖPNV:

  Tel.: 03501 515-4213
Tel.: 03501 515-4403

Schülerbeförderung und ÖPNV

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail