Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind
- stillgelegte Deponien / Müllkippen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Industrieanlagen), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (Altstandorte)
Im Sinne des Gesetzes zählen hierzu nicht Anlagen, deren Stilllegung nach Atomgesetz genehmigt werden muss.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind derzeit insgesamt 1.556 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im SALKA erfasst. Das Vorgehen der Altlastenbehandlung ist im BBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)geregelt.
Von einer kontaminierten Fläche können sich Schadstoffe in gasförmiger, flüssiger oder fester Form ausbreiten und so auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser einwirken. Auch durch direkten Kontakt mit einer Altlast ist eine Schadstoffaufnahme möglich.
Wesentliche Teile der Altlastenbehandlung sind:
- Erfassung (formale Erstbewertung)
- Untersuchungen (historische Erkundung, orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung,
ggf. Sanierungsuntersuchung) - Sanierungsplanung
- Sanierung sowie
- Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)
Die Maßnahmen sind stufenweise durchzuführen. Je nach Ergebnis der einen Stufe werden Untersuchungen oder Maßnahmen der nächsten Stufe erforderlich. Die Stufenmethodik gewährleistet, dass der Aufwand und damit die Kosten dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Der Umfang einer Sanierung und damit auch deren Kosten sind immer von der möglichen Gefahr, die von der Altlast ausgeht, und von der Art, wie Grundstücke weiter genutzt werden sollen, abhängig.