Altlasten

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Altablagerung
Altablagerung

Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind

  • stillgelegte Deponien / Müllkippen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
  • Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Industrieanlagen), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (Altstandorte)

Im Sinne des Gesetzes zählen hierzu nicht Anlagen, deren Stilllegung nach Atomgesetz genehmigt werden muss.

Altstandort
Altstandort
Altlasten und Altlastenverdachtsflächen werden in einem sachsenweiten Kataster erfasst, dem Sächsischen ALtlastenKAtaster (SALKA). Ebenso werden die Ergebnisse von Altlastenuntersuchungen und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in dieses Kataster eingetragen. Daraus lassen sich der jeweilige Bearbeitungsstand und der Handlungsbedarf ablesen.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind derzeit insgesamt 1.556 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im SALKA erfasst. Das Vorgehen der Altlastenbehandlung ist im BBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)geregelt.

Von einer kontaminierten Fläche können sich Schadstoffe in gasförmiger, flüssiger oder fester Form ausbreiten und so auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser einwirken. Auch durch direkten Kontakt mit einer Altlast ist eine Schadstoffaufnahme möglich.

Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster erhält jeder Antragsteller im Rahmen des Rechtes auf Umweltinformation. Für eine entsprechende schriftliche Anfrage (per Post oder E-Mail) wird die Flurstücksnummer und der Gemarkungsname des Flurstückes benötigt.
Der Anfragende erhält gegen Gebühr eine Information, ob das betreffende Grundstück im SALKA erfasst ist. Bei Bedarf werden auch die Angaben zu einer eventuell vorhandenen Altlast oder altlastenverdächtigen Fläche mitgeteilt.
Anfragen sind an folgende Adresse zu senden:
 
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Abfall/Boden/Altlasten
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Tel. 03501 515-3443
 

 

Stufen der Altlastenbearbeitung, Historische und Orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung, Sanierung, Überwachung
Stufen der Altlastenbearbeitung

Wesentliche Teile der Altlastenbehandlung sind:

  • Erfassung (formale Erstbewertung)
  • Untersuchungen (historische Erkundung, orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung,
    ggf. Sanierungsuntersuchung)
  • Sanierungsplanung
  • Sanierung sowie
  • Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Die Maßnahmen sind stufenweise durchzuführen. Je nach Ergebnis der einen Stufe werden Untersuchungen oder Maßnahmen der nächsten Stufe erforderlich. Die Stufenmethodik gewährleistet, dass der Aufwand und damit die Kosten dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Der Umfang einer Sanierung und damit auch deren Kosten sind immer von der möglichen Gefahr, die von der Altlast ausgeht, und von der Art, wie Grundstücke weiter genutzt werden sollen, abhängig.

Für eine Nutzung als Kinderspielplatz muss die Sanierung viel umfassender durchgeführt werden als z.B. für eine Nutzung als PKW-Parkplatz, da Kinder direkten Kontakt mit dem Boden haben.

Weitere Informationen

Referatsleitung Abfall/Boden/Altlasten

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail