Seit 03.04.2023 können über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" gefördert ausgebaut werden.
Mit der ersten Novellierung der Förderrichtlinie wurde am 30.04.2024 festgelegt, dass die Adresspunkte förderfähig sind, an welchen nicht zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload anliegen oder die innerhalb der nächsten sieben Jahre keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download erhalten werden.
Am 23.01.2025 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus fortgeführt.
Der Förderaufruf vom 23.01.2025 ist bis zum 15.09.2025 befristet.
Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog mit den regional tätigen Telekommunikationsunternehmen vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privat-/eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.
Breitbandkarte
Für die 27 teilnehmenden Kommunen des Dunkelgraue-Flecken-Programms des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können Sie die Adresspunkte einsehen, die als Dunkelgraue Flecken (< 300 Mbit/s Internetversorgung) ausgebaut werden. Unter Themen "Planen, Bauen und Wohnen" und dann "Breitband" können die einzelnen Adresspunkte der Lose 1 bis 3 des Förderprojekts, das sich aktuell im Ausschreibungsverfahren befindet, angezeigt werden. Mit Klick auf die Punkte erhalten Sie die Informationen zum jeweiligen Adresspunkt.
Die Adressen des beantragten Los 4 sind in der Karte nicht abgebildet, da diese Adressen noch nicht bewilligt worden sind.
Stand: 07.10.2025
Aktuelles zum "Dunkelgraue-Flecken-Programm" im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2025
Januar 2025
Am 15.01.2025 wurden Frau Jacob-Hahnewald (Beigeordnete) und Frau Zuber (Stabsstelle Breitband) durch Herrn Bundesminister Dr. Volker Wissing (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) feierlich die Zuwendungsbescheide der drei Fördermittelanträge zum Ausbau der Dunkelgrauen Flecken im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übergeben.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermöglicht dem Landkreis mit einer Bundesförderung i. H. v. 105 Mio. EUR den geförderten Ausbau von 18.500 Adressen im Landkreis mit schnellem und zuverlässigem Internet.
Die Landkreisverwaltung hatte im September 2024 für 27 Kommunen im Landkreis mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln drei Fördermittelanträge für den investiven Ausbau stellen können. Im Los 1 sind die Städte Altenberg, Dohna, Glashütte und Liebstadt sowie die Gemeinden Bahretal, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg. und Müglitztal mit ca. 4.750 Adressen. Die 5.400 Adressen aus den Städten Hohnstein, Königstein/Sächs. Schw., Stolpen, Wehlen und den Gemeinden Dohma, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Lohmen, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal sowie Struppen befinden sich im Los 2. Mit einer Adressanzahl von 8.300 befinden sich in Los 3 die Städte Bad Schandau, Neustadt in Sachsen, Rabenau, Sebnitz, Tharandt sowie die Gemeinde Klingenberg (vgl. Karte).
Nach dem Erhalt der sächsischen Bescheide zur Kofinanzierung folgt die europaweite Ausschreibung des investiven Ausbaus für die Bestimmung, welches Telekommunikationsunternehmen je Los den geförderten Breitbandausbau umsetzen wird. Aktuell unterstützen die beteiligten Kommunen den Landkreis bei der Konkretisierung der auszuschreibenden Adressen und parallel dazu sind die technischen sowie juristischen Beratungsleistungen zur Unterstützung der Landkreisverwaltung ausgeschrieben.
Februar 2025
Am 05.02.2025 wurden Herrn Landrat Michael Geisler und Frau Zuber (Stabsstelle Breitband) durch Herrn Minister Dirk Panter (Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz) feierlich die Zuwendungsbescheide über die Fördermittel des Landes Sachsen für das nächste Landkreisprojekt des geförderten Breitbandausbaus übergeben.
Mit der Kofinanzierung des Landes i. H. v. knapp 62 Mio. EUR wird die Bundesförderung i. H. v. 105 Mio. EUR ergänzt, so dass im Rahmen des geförderten Ausbaus der Dunkelgrauen Flecken 18.500 Adressen im Landkreis in den nächsten Jahren mit schnellem und zuverlässigem Internet erschlossen werden können.
März 2025
Am 28.02.2025 hat der Landkreis einen zweiten Branchendialog für die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff gestartet. Hierfür wurden alle vor Ort tätigen bzw. an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau interessierten Telekommunikationsunternehmen angeschrieben, um am 25.03. und 26.03.2025 in den Austausch mit der Landkreisverwaltung zu kommen. Dabei wird zum einen durch die Breitbandkoordinatorinnen des Landkreises der aktuelle Ist-Stand der Internetversorgung vorgestellt und zum anderen durch die Telekommunikationsunternehmen geplante, eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren aufgezeigt. Grundlage des Branchendialogs bildet das Eigenwirtschaftliche Ausbauportal des Gigabitbüros des Bundes, in welchem das Profil des Landkreises abgerufen werden kann.
Zum 05.03.2025 wurde der dritte Förderaufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms auf Basis der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0) gestartet. Am 10.03.2025 wurde dieser vorzeitig beendet, da das Antragsvolumen für den Aufruf zum Lückenschlussprogramm das vorgesehene bundesweite Fördervolumen überschritten hat. Aus diesem Grund ist eine Antragsentwurfserstellung bzw. -einreichung vorerst nicht mehr möglich.
April 2025
Ende März 2025 wurden die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgeschriebenen Branchendialoge mit vier regional tätigen Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Hierbei wurden im ersten Schritt die aktuelle Internetversorgung der sechs Kommunen, die noch nicht im Fördermittelantrag 2024 enthalten waren, mit Karten- und Datenmaterial dargestellt und im zweiten Schritt, wenn vorhanden, die Ausbauabsichten durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Des Weiteren wurde besprochen, ob die Telekommunikationsunternehmen sich bei einem Markterkundungsverfahren beteiligen würden. Die Protokolle können im öffentlichen Bereich des Förderportals (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do) eingesehen werden.
Daran anschließend wurde am 30.04.2025 das Markterkundungsverfahren gestartet. Alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen wurden zu einer Meldung mit einer Frist bis zum 27.06.2025 über das Förderportal aufgefordert. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird im dritten Quartal 2025 erfolgen. Zielstellung des Landkreises ist die Prüfung einer Antragstellung für investive Fördermittel beim Bund für einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe für ein Los bis zum 15.09.2025.
Juni 2025
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens sind für die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff bis zum 27.06.2025 fünf Rückmeldungen von regional tätigen Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Diese wurden am 30.06.2025 an den technischen Berater, GEODV - Büro für GIS-Beratung & Geodatenverarbeitung, zur Auswertung übergeben. Mit einem Ergebnis über die förderfähigen Adressen ist im August 2025 zu rechnen. Anschließend prüft die Landkreisverwaltung, ob eine Fördermittelantragstellung für die sechs Kommunen im aktuellen Förderaufruf erfolgen wird.
August 2025
Mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs am 11.08.2025 ist der nächste große Schritt für das Dunkelgraue-Flecken-Projekt begonnen worden.
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe im EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens je Los. Das mehrstufige Verfahren wird mindestens bis Mitte 2026 andauern, um festgelegte Fristen zu waren. Mit einer Frist von 35 Tagen können die Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse am Ausbauprojekt bekunden und die notwendigen Unterlagen einreichen. Nach Auswertung der Unterlagen werden maximal vier Telekommunikationsunternehmen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
September 2025
Laut der Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind auf die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff verteilt 4.946 Adressen förderfähig. Das Ergebnis wurde am 11.09.2025 veröffentlicht.
Für das Land Sachsen wurden 67 Mio. EUR Bundesfördermittel im Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten für 2025 zur Verfügung gestellt. Nach dem Förderverfahren werden im ersten Schritt alle Fördermittelanträge in Sachsen mit einer Punktzahl von > 350 Punkten (sog. Fast-lane-Anträge) beschieden. In einem zweiten Schritt werden die weiteren Anträge (sog. Standardanträge) nach Höhe der Punkte gereiht. Die noch verfügbaren Mittel aus der Jahresscheibe für Sachsen werden anhand der erreichten Punktzahl verteilt und beschieden.
Mit dem ausgewerteten Markterkundungsverfahren hat die Landkreisverwaltung am 11.09.2025 einen Fördermittelantrag auf investive Mittel mit 240 Punkten für die förderfähigen Adressen beim Bundesfördermittelgeber eingereicht. Im Fördermittelantrag kalkuliert der Bundesfördermittelgeber mit Ausbaukosten i. H. v. 9.000 EUR pro Adresse. Das entspricht einem Gesamtprojektvolumen von 44,5 Mio. EUR (26,7 Mio. EUR - 60% Bundesfördermittel; 17,8 Mio. EUR - 40% Landesfördermittel; kein Eigenanteil). Die Fördermittel der Kofinanzierung beim Freistaat Sachsen und für Beratungsleistungen beim Bund i. H. v. 200.000 EUR wurden ebenfalls parallel gestellt.
In Sachsen wurden insgesamt sechs Fördermittelanträge durch drei Landkreise gestellt. Zusammen überzeichnen diese Anträge den Bundesanteil für Sachsen von 67 Mio. EUR um weitere 103 Mio. EUR. Deswegen gilt es abzuwarten, ob noch aus dem bundesweiten Fördertopf (in Summe 1.159 Mio. EUR) verfügbare Mittel zusätzlich nach Sachsen fließen. Andernfalls bleibt die Fördermittelantragstellung erfolglos. Die Verteilung ergibt sich aus Mitteln, die in anderen Bundesländern nicht abgerufen wurden und erfolgt in diesem Schritt über alle bundesweit eingereichten, noch nicht bewilligten Fördermittelanträge gereiht nach deren erreichter Punktzahl.
Oktober 2025
Der Teilnehmerwettbewerb, als erster Schritt im EU-weiten Vergabeverfahren zur Ermittlung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens, ist mit dem Eingang der Interessenbekundungen seitens der Telekommunikationsunternehmen am 15.09.2025 erfolgreich abgeschlossen worden. Die eingereichten Unterlagen der Bewerber wurden durch die technischen und juristischen Berater geprüft. Telekommunikationsunternehmen, welche alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, wurden am 15.10.2025 zur Abgabe eines ersten Angebots zur Umsetzung des Ausbaus auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitslücke aufgefordert. Weitere Informationen zu den Telekommunikationsunternehmen und den eingereichten Unterlagen können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht werden.
Für die Angebotsabforderung wurden die Adressdaten durch die Landkreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen um die nicht förderwürdigen Adressen (z. B. Gärten, Ruinen, Wochenendhäuser) bereinigt und um weitere Adressen, die z. B. aufgrund von Trassenänderungen aus dem Weiße-Flecken-Projekt entfernt bzw. durch die Kommunen nachgemeldet wurden, ergänzt. Somit sollen in allen drei Gebietslosen in Summe ca. 15.600 Adressen von den Bietern im Vergabeverfahren mit einem Glasfaseranschluss beplant werden. Diese Adressen sind in der Breitbandkarte in den Themen "Planen, Bauen und Wohnen", "Breitband" und dann „Dunkelgraue Flecken“ einsehbar.
Das Fristende für die Angebotseinreichung ist Mittwoch, der 26.11.2025, 12 Uhr.
Bei Unklarheiten kann über die untenstehenden Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine Nachfrage zu Ihrer Adresse gestellt werden.
Archiv "Dunkelgraue Flecken"
Der Bund hat im Jahr 2023 die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s Internetversorgung im Download auf 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload erhöht, womit die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" förderfähig sind. Was seitdem im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge passiert ist, kann im Archiv nachvollzogen werden.
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „Grauen Flecken“ vom 13.11.2020 [pdf; 51,44 KB]
- Überarbeitete Rahmenregelung zur Unterstützung Aufbau von Gigabitnetzen vom 30.04.2024 [pdf; 0,14 MB]
- Überarbeitete Rahmenregelung zur Unterstützung Aufbau von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 [pdf; 0,14 MB]
Am 03.04.2023 hat das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 veröffentlicht. Diese wurde zum 30.04.2024 und 13.01.2025 geändert.
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023 [pdf; 77,50 KB]
- Anlage Kriterienkatalog [pdf; 18,25 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen vom 02.03.2023 [pdf; 27,99 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 03.04.2023 [pdf; 0,16 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 03.04.2023 [pdf; 0,16 MB]
- Beendigung des Aufrufes zur Antragseinreichung vom 08.12.2023 [pdf; 0,12 MB]
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 [pdf; 0,31 MB]
- Anlage Kriterienkatalog vom 12.04.2024 [pdf; 86,02 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen vom 15.04.2024 [pdf; 0,15 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 30.04.2024 [pdf; 0,20 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 30.04.2024 [pdf; 0,21 MB]
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 [pdf; 83,29 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 23.01.2025 [pdf; 0,18 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 23.01.2025 [pdf; 0,18 MB]
Förderung nach Lückenschluss-Pilotprogramm
- 1. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,22 MB]
- 2. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,22 MB]
- 3. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,20 MB]
- Informationsunterlage zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2024 [pdf; 0,22 MB]
- Informationsunterlage zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2025 [pdf; 0,24 MB]
- FAQ zum Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,19 MB]