24.11.2025 21:45
Zu folgenden Themen fassten die Kreisräte in ihrer Tagung am 24. November 2025 unter anderem Beschlüsse:
Fortschreibung der Gebührensatzung Rettungsdienst
In seiner Sitzung hat der Kreistag einstimmig die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis beschlossen. Hierbei handelt es sich um die jährliche Fortschreibung der angepassten Preisentwicklung bei Rettungswagen-, Krankentransport- und Notarzteinsätzen.
Zur Grundlage der Gebührenkalkulation wurden neben den Erreichungszielen der Bereichsplanung auch die Kosten-Leistungs-Rechnung der Leistungserbringer herangezogen. Dies ins Verhältnis gesetzt zu den angenommenen Einsatzzahlen ergibt die Kosten je Einsatz und Rettungsmittel.
Das Verfahren wurde federführend von den Krankenkassen und Versicherungsverbänden begleitet. Die Krankenkassen haben im Ergebnis der Verhandlungen ein Ausgabenbudget für 2026 in Höhe von rund 60,7 Millionen Euro bestätigt.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Gebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Leistungskataloge regelmäßig von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Nur in Ausnahmefällen tragen die Nutzer des Rettungsdienstes die Gebühren selbst. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach den entsprechenden Versicherungsverträgen.
Haushaltsplan 2026 beschlossen
Der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und für die Projekte der Landkreisverwaltung, Leistungsempfänger und freien Träger wurde Planungssicherheit geschaffen.
Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis noch gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen. Der zur Beschlussfassung dem Kreistag vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen fest und veranschlagt im Ergebnishaushalt einen negatives Gesamtergebnis von 29,4 Millionen Euro sowie einen Finanzierungsmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 25,4 Millionen Euro.
Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bestätigte der Kreistag den durch einen Änderungsantrag vorgeschlagenen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent und änderte damit den Haushaltsentwurf mehrheitlich ab. Der Landkreis hatte in seinem Haushaltsentwurf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 39,41 Prozent veranschlagt. Die Reduzierung des Umlagesatzes hat eine Reduzierung der Einnahmen um 7,1 Millionen Euro zur Folge. Im Ergebnis des Änderungsantrages weist der Landkreis einen Fehlbetrag im Gesamtergebnis in Höhe von 38,3 Millionen Euro. Die Kreisumlage ist eine von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Einzahlungen und wird beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie Gymnasialzuschüsse an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Außerdem übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für die Kommunen nicht wirtschaftlich leistbar wären, wie die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Darüber hinaus werden aus der Kreisumlage Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit finanziert.
Die Sozialausgaben haben sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Da der Landkreis keine eigenen Steuern erhebt, ist er von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches abhängig.
Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Dafür ist in der Haushaltssatzung ein Höchstbetrag in Höhe von 95 Millionen Euro festgesetzt.
Die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, Instandhaltungen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt rund 13,8 Millionen Euro.
Ehrenamt – Kreistag beschloss angepasste Konzeption zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget des Freistaates Sachsen
Auch im Jahr 2026 erfolgt die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Der Landkreis erhält etwa 153.800,00 Euro im Rahmen der Haushaltsführung des Freistaates Sachsen. Der Kreistag fasste dazu in seiner Sitzung am 24. November 2025 den Beschluss.
Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde bereits im Landkreisboten am 22. November 2025 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 11. November 2025 veröffentlicht. Antragsschluss ist der 9. Dezember 2025.
Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Diese wurde aktuell fortgeschrieben und enthält als wesentliche Änderung eine Anpassung der Bewertungsmatrix. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 14. Januar 2026 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.
Pro Verein oder Initiativgruppe ist ein Antrag zulässig. Voraussetzung ist, dass der Sitz oder der Wirkungskreis der zu fördernden Maßnahme im Landkreis liegt. Gefördert werden in diesem Jahr erstmals auch kleine investive Maßnahmen, insofern sie nachhaltigen Einfluss auf den Verein haben und der Zusammenhang zum Ehrenamt deutlich wird. Bis zum Ende des Jahres 2026 ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Im Jahr 2025 gingen knapp 115.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 23.750 Euro an die Dachverbände des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes sowie an Hilfsorganisationen, welche in zwei Förderrunden ausgereicht wurden.
Weitere Informationen zur Ehrenamtspauschale: www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html