Haushaltsplanung des Landkreises – Teil 2: Einnahmesituation kaum beeinflussbar

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30.10.2025 11:30

Symbolbild zum Haushaltsplan

Die Einnahmequellen des Landkreises sind begrenzt und zu großen Anteilen nicht selbstbestimmt. Im Wesentlichen besteht die Struktur der Einnahmen des Landkreises aus folgenden drei Positionen:

•    Zuweisungen und Umlagen, 
•    öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie 
•    Kostenerstattungen und Kostenumlagen. 

Die Summe dieser genannten Einnahmen betragen für das Haushaltsjahr insgesamt 457,1 Millionen Euro und stellen damit bereits 89 Prozent der Gesamteinnahmen des Landkreishaushalts dar.

Den größten Anteil davon nehmen die Zuweisungen und Umlagen in Höhe von 312,2 Millionen Euro ein, das sind knapp 61 Prozent. Die Zuweisungen und Umlagen setzen sich in der Hauptsache aus der Kreisumlage und den Zuweisungen des Freistaates nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz zusammen. 

Kreisumlage als bedeutende Einnahmequelle

Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Landkreis und wird durch die 36 kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Deckung seines Finanzbedarfes und damit zur Gewährleistung einer dauerhaften Aufgabenwahrnehmung erhoben. Im Wesentlichen finanziert der Landkreis damit Aufgaben, für welche die Städte und Gemeinden nicht selbst zuständig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Bereiche:

-    Sozial- und Jugendhilfeleistungen, 
-    Sicherstellung wichtiger Infrastruktur, bspw. Unterhaltung von Kreisstraßen oder Durchführung des Winterdienstes an Kreisstraßen,
-    Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes, dazu zählen Einsätze bei Unwetterereignissen, Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes.

Der Kreisumlagesatz wird durch den Landkreis im Rahmen seiner Haushaltsplanung festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes um vier Prozentpunkte auf einen Umlagesatz in Höhe von 39,41 Prozent vorgesehen. Dies entspricht einer betragsmäßigen Kreisumlage in Höhe von 141,0 Millionen Euro. Diese Erhöhung ist auf die Entwicklung der Gesamteinnahmen und –ausgaben des Landkreises zurückzuführen. 
Durch gestiegene Ausgaben im Sozialbereich und demgegenüber nahezu gleichbleibende Finanzzuweisungen durch Bund und Freistaat entstehen Defizite, welche nur durch die Erhöhung der Kreisumlage teilweise kompensiert werden können.

Leistungsschau in Kommunen ergab Defizit für Landkreis

Bei der Betrachtung der Kreisumlage hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Erhebung in Bezug auf eine gemeindebezogene Leistungsschau auf Basis des Jahres 2024 vorgenommen. In dessen Ergebnis wurde festgestellt, dass von den 36 kreisangehörigen Städten und Gemeinden lediglich neun Kommunen mehr Kreisumlage zahlen, als der Landkreis Sozialausgaben im jeweiligen Gemeindegebiet leistet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Landkreis bei 27 Städten und Gemeinden, also 75 Prozent, mehr Sozialausgaben leistet, als über die Kreisumlage wieder eingenommen werden. Somit hat der Landkreis bereits im Jahr 2024 in der Summe 43,2 Millionen Euro mehr für Sozialleistungen ausgezahlt, als er über die Kreisumlage einnimmt. Im Jahr 2025 wird dieser Betrag voraussichtlich auf 53,8 Millionen Euro anwachsen. Die Tendenz für 2026 ist damit weiter steigend.

Einnahmen aus Gebühren sowie Verwarn- und Bußgeldern 

Verwaltungsgebühren, Verwarn- und Bußgelder tragen zu einem eher geringen Anteil zur Verbesserung der Einnahmesituation des Landkreises bei. Diese schlagen mit 12,2 Millionen Euro zu Buche, was 2,3 Prozent der veranschlagten Gesamterträge im Jahr 2026 entspricht.

Ausgabenerhöhung maßgeblich durch Sozial-/Jugendhilfekosten verursacht

In Teil 3 der Presseserie zum Haushalt soll auf die Ausgabesituation auf Grund der wesentlich gestiegenen Kosten im Sozialleistungsbereich eingegangen werden. Dies sind größtenteils Pflichtaufgaben, die der Landkreis auf den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen leisten muss.

Kreistagsbeschluss zum Haushalt 2026 im November erwartet

Am 24. November 2025 soll den Kreisrätinnen und Kreisräten der Haushaltsplan für das Jahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um auch im nächsten Jahr handlungsfähig zu bleiben.