11.11.2025 12:15
Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2026 Fördermittel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Vereine, Initiativen, engagierte Gruppen und Einzelpersonen können ab sofort bis zum 9. Dezember 2025 wieder eine Zuwendung ab 500 Euro für ihre Projekte aus dem Ehrenamtsbudget bei der Landkreisverwaltung beantragen. Unterstützt werden Vorhaben, die das Ehrenamt stärken, das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickeln und die Gemeinschaft fördern.
„Ob Dorffest, Jugendprojekt, Umweltaktion oder Nachbarschaftshilfe, unsere Region lebt von einem starken Miteinander. Menschen, die anpacken, Ideen teilen und ihre Freizeit für andere einsetzen, machen den Landkreis besonders und einzigartig“, würdigt Landrat Michael Geisler die Leistung der vielen Engagierten. „Bei allen ehrenamtlich Tätigen sowie den Mitgliedern in den Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen möchte ich mich bedanken. Ehrenamt verbindet, es ist geschenkte Lebenszeit und das Herzstück unserer Gesellschaft. Mit den Zuwendungen aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget möchten wir überall dort, wo Menschen füreinander da sind, einen Beitrag dazu leisten, dass es ein Stück vorangeht.“
Das sind die Förderkriterien
Die wichtigsten Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat und dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet.
Die Projekte können mit maximal 90 Prozent sowie höchstens 2.000 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragsteller als Eigenmittel einplanen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung zur Deckung von förderfähigen Ausgaben.
Ziele der Förderung sind der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Über das Verfahren zur Ausreichung des Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2026 im Landkreis fasst der Kreistag in seiner Sitzung am 24. November 2025 einen Beschluss.
Diese Maßnahmen können gefördert werden
Konkrete Projekte, die gefördert werden können, sind beispielsweise Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, zu motivieren oder die Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und dieses dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern. Hierzu gehören zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, sowie die Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit.
Mit einer finanziellen Zuwendung können ebenso die Anschaffung von Ausstattung oder technischen Gegenständen beziehungsweise kleine investive Maßnahmen, zum Beispiel mit Eigenleistungen, welche nachhaltigen Einfluss auf den Verein haben und in denen der Zusammenhang zum Ehrenamt deutlich wird, bedacht werden. „Die Kriterien für die Förderung werden, seitdem der Landkreis diese erstmalig im Jahr 2018 ausgereicht hat, fortlaufend weiterentwickelt. Dabei werden die Bedürfnisse, die von unseren Ehrenamtlichen gespiegelt werden, berücksichtigt und fließen in den Abstimmungsprozess mit den Fraktionsvorsitzenden und Gruppenvertretern ein. So können wir gewährleisten, dass das Ehrenamt nah am echten Leben für seine Bedürfnisse und Projekte durch die Zuwendungen profitiert. So umfasst die Förderung 2026 erstmalig auch kleine investive Maßnahmen“, fasst Landrat Michael Geisler zusammen.
Die erforderlichen Unterlagen können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden, hier ist der Antrag mit weiteren Erläuterungen und Hinweisen zur Beantragung zu finden. Für Fragen steht die E-Mail ehrenamt@landratsamt-pirna.de zur Verfügung.
Des Weiteren wird der Landkreis auch im Jahr 2026 im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung danken und darüber im Landkreisboten berichten.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.