Beratung zur Versorgung durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

30.01.2019 00:00

Mit der Anfang 2016 eingetretenen gesetzlichen Änderung wurden den Kassenärztlichen Vereinigungen in der Bundesrepublik die Aufgabe übertragen, die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes durch Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen „in oder an Krankenhäusern“ – umgangssprachlich „Portalpraxen“ – oder durch Einbindung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den Bereitschaftsdienst zu regeln.

Landrat Michael Geisler traf sich dazu am 30. Januar 2019 mit dem Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Dresden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV), Herrn Baierl, und dem Projektbeauftragten, Herrn Gerlich, um im Rahmen der Bereitschaftsdienstreform eine flächendeckende Versorgung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) für unseren Landkreis sicherzustellen. Es bestand Einigkeit, dass die Kooperation und organisatorische Verknüpfung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dabei angestrebt werden soll.

Dazu werden in der nächsten Zeit durch den zuständigen Fachbereich des Landratsamtes weitere Gespräche mit den betroffenen Vertretern der Krankenhäuser sowie der KV geführt.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gesundheitsamt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301