Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis zum 31.12.2021 möglich

08.04.2021 00:00

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Pressemitteilung Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozialschutzpaket III: Unterstützung in der Corona-Pandemie wird fortgeführt.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber beschlossen, mit dem Sozialschutzpaket III die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende Dezember 2021 möglich sein.

Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2021 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet.

Die Vermögensprüfung wird bis zum Jahresende 2021 nur eingeschränkt durchgeführt. Das bedeutet, das Antragsteller, sofern ihr Vermögen nicht erheblich ist, ihr Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten dürfen.

Weiterhin werden, sofern ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, für die ersten 6 Monate des Bezugs die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf anerkannt.

Diese Regelungen gelten auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2021 beginnt. Eine Antragstellung ist in jedem Fall erforderlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro, um die coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben auszugleichen.

Daneben sieht das neue Dritte Corona-Steuerhilfen-Gesetz für 2021 auch einen Kinderbonus vor, der von den Familienkassen als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ebenfalls im Mai 2021 an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wird.

Dieser Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.

Weitere Informationen zum Kinderbonus und zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie unter www.familienkasse.de bzw. auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/