Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ – Unternehmen können jetzt Anträge einreichen

06.03.2019 00:00

Das sächsische Kabinett hat Ende Januar die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen und unterstützt damit kleine Unternehmen in den Landkreisen Sachsens mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz bei Investitionen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen in den Branchen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, der Dienstleistungsbereiche, der Freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro kann ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent zu den Investitionskosten beantragt werden. Mit der Investition werden die vorhandenen Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten. Die Investitionen tragen zur Umsatzerweiterung, der Erweiterung des Angebotes, zur Prozessoptimierung oder zur Verbesserung der Angebotsqualität bei.

Die Industrie- und Handelskammer Dresden lädt zusammen mit der Handwerkskammer Dresden zu einer Informationsveranstaltung am 10. April 2019 in Pirna ein. Vertreter der Sächsischen Aufbaubank informieren zum Förderprogramm „Regionales Wachstum“ und beantworten Fragen rund um die Förderung.

Anmeldungen zur Veranstaltung sind ab sofort unter https://www.dresden.ihk.de/servlet/veranstaltung?veranst_id=15280&duva_id=30689&ref_knoten_id=19321&ref_detail=veranstaltung&ref_sprache=deu  möglich.