Regionen können sich neu für LEADER bewerben

10.12.2020 00:00

Logo Freistaat Sachsen

Information Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Staatsminister gibt Startschuss für neue LEADER-Förderperiode

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (9. Dezember 2020) symbolisch den Startschuss für die Neuaufstellung der neuen Förderperiode der sächsischen LEADER-Gebiete bekanntgegeben. Ab sofort können sich Regionen im ländlichen Raum neu zusammenschließen oder zusammenbleiben und sich um den Status als LEADER-Gebiet in der neuen EU-Förderperiode in den Jahren 2021 bis 2027 bewerben. Die Rückmeldung muss bis zum 31. März 2021 erfolgen.

»Wir sind mit dem Ablauf und den Ergebnissen des sächsischen LEADER-Ansatzes seit dem Jahr 2014 sehr zufrieden. Die sächsischen LEADER-Gebiete haben ihre Freiheit, Projekte und Förderhöhen selbst zu bestimmen, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Kreativität genutzt. Bei meinen Besuchen in allen bisherigen 30 LEADER-Gebieten habe ich unzählige tolle Vorhaben gesehen und engagierte Menschen kennenlernen dürfen«, sagte Staatsminister Schmidt. »Wir wollen die bisherige LEADER-Förderung in der kommenden Förderperiode weiterführen. Jetzt gilt es, uns in Sachsen dafür neu aufzustellen und mindestens genauso viele und gute Projekte im ländlichen Raum umzusetzen.«

Die bestehenden 30 sächsischen LEADER-Gebiete sowie alle Kommunen im ländlichen Raum werden in diesen Tagen informiert, wie sie ihr Interesse als Region bekunden können und welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen. So müssen die neuen Regionen z. B. mindestens zwei Gemeinden umfassen, um die Anerkennung als LEADER-Gebiet erhalten zu können. Auch qualitative Hinweise an den Träger und das begleitende Management werden übermittelt. Der sächsische Weg, mit dem die LEADER-Gebiete große eigene Verantwortung für die Formulierung und Umsetzung ihrer regionalen Strategien erhalten, soll auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt werden. Die jetzigen LEADER-Gebiete können ihren Gebietszuschnitt an die neuen Herausforderungen anpassen. Sie können sich aber auch neu bilden oder mit anderen Partnern zusammenschließen. Das gilt jedoch nicht für die Übergangsphase zwischen den beiden Förderperioden, für die die EU aufgrund der ins Stocken geratenen Haushaltsfestlegungen in Brüssel noch keine definitiven Regeln bekanntgegeben hat. In dieser Übergangsphase gelten die Regeln der jetzigen Förderperiode weiter. Die Übergangsperiode ist derzeit für zwei Jahre veranschlagt und wird nach derzeitigem Stand einen fließenden Übergang gewährleisten. Eine genaue finanzielle Ausstattung ist derzeit noch nicht bekannt, entsprechend der bisher gefassten Beschlüsse zum EU-Haushalt wird für die Übergangsphase eine annähernd gleiche Ausstattung erwartet.
 

Kontakt:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: pressestelle@smr.sachsen.de

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/243932