Wohin mit den Weihnachtsbäumen nach dem Fest?

02.01.2019 00:00

Die Umweltamtsleiterin informiert:

Nach dem Abfallrecht ist die Sache ganz eindeutig. Weihnachtsbäume sind nach ihrer Nutzung Pflanzenabfälle und unterliegen damit den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Pflanzenabfallverordnung. Danach sind Abfälle vorrangig zu verwerten.

Ein Verbrennen von Weihnachtsbäumen ist grundsätzlich unzulässig, da dies keine ordnungsgemäße und schadlose Art der Entsorgung ist. Beim Verbrennen ist mit einer erheblichen Ruß- und Rauchentwicklung zu rechnen.

In Sachsen gilt zugleich die Pflanzenabfallverordnung, die neben dem grundsätzlichen Verbrennungsverbot Ausnahmeregelungen enthält. Diese treffen jedoch sämtlich nicht auf den Zeitraum unmittelbar nach dem Weihnachtsfest zu.

Wie können die Weihnachtsbäume also ordnungsgemäß einer Kompostierung zugeführt werden?

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) führt nach dem Jahreswechsel eine Sammlung der Weihnachtsbäume durch. Die Termine sind im Abfallkalender veröffentlicht. Es gibt mehrere Sammelplätze. Außerdem können Pflanzenabfälle in die Biotonne gegeben oder direkt an der Kompostierungsanlage Freital, an der Umladestation in Freital oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Schließlich bliebe immer noch die Variante, den Weihnachtsbaum später zu einer vom ZAOE angebotenen Grünschnittsammlung zu entsorgen.

Zulässig ist auch, nur die Zweige des Baumes einer Kompostierung zuzuführen. Der Stamm kann als Brennstoff in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, das Holz muss trocken sein.

Beim Verbrennen der Weihnachtsbäume als Brauchtum geht es nicht um Abfallrecht, sondern um Polizeirecht und Veranstaltungsrecht. Zuständig dafür sind die Gemeinden. So können diese Regelungen in der Polizeiverordnung treffen. Unter Brauchtumsfeuern sind anerkannte und über Jahre hinweg gepflegte Veranstaltungen zu verstehen, bei denen es nicht um eine Abfallentsorgung, sondern um die Pflege einer bestehenden Tradition geht. Diese Auffassung wird auch so vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vertreten.

Es gibt Gemeinden, die in ihren Polizeiverordnungen definieren, was sie zum überlieferten Brauchtum zählen, und die außerdem nur ein Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erlauben. Wichtig ist, dass der Brauch und nicht die Entsorgung der Bäume im Vordergrund steht. Ein Verbrennen riesiger Mengen an Bäumen wäre als Zeichen einer verdeckten Abfallbeseitigung zu sehen. Das heißt, die Menge an Brennmaterial muss angemessen sein.

Der für die Umwelt beste Weg der Verwertung der Weihnachtsbäume ist und bleibt die Kompostierung. Bei den Grünabfällen handelt es sich um organisches Material. Es besteht im Wesentlichen aus Kohlenstoff. Wir tun dem Boden Gutes, ihm über Kompost Nährstoffe zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird auf diese Art dem Boden Kohlenstoff zugeführt, der dort sozusagen gespeichert wird. Das ist auch von Bedeutung für den Klimaschutz.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Tel.: 03501 515-3401
E-Mail: birgit.hertzog@landratsamt-pirna.de