Aktivitäten im Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Jetzt handeln und profitieren

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27.03.2026 08:30

Symbolbild Glasfaserkabel

Grundstückseigentümer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welche Post zum geförderten oder eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Telekommunikationsunternehmen erhalten, können die Möglichkeit der baldigen Erschließung ihrer Häuser, Wohnungen oder Gewerberäumlichkeiten mit schnellem Internet nutzen.

Landrat Michael Geisler bekräftigt: „Aufgrund der vorliegenden Förderbedingungen für die nächsten Ausbauprojekte sollte diese Chance von den angeschriebenen Eigentümern genutzt werden, um sich den Glasfaseranschluss zu den jetzigen Konditionen für seine Immobilie zu sichern und diese zukunftsfähig auszustatten“. Weiterhin führt er aus: „Die Erteilung der Gestattung zur baulichen Umsetzung auf dem Grundstück und im Haus verpflichtet weder zur Nutzung des Glasfaseranschlusses noch zum Abschluss eines Tarifvertrages. Der Anschluss kann zunächst ungenutzt bleiben und steht für eine spätere Nutzung zur Verfügung.“

Nach den Förderrichtlinien gelten alle Adressen, die im Rahmen aktueller Förderprojekte der Kommunen und des Landkreises oder durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau berücksichtigt sind, für spätere Förderprojekte nicht mehr als förderfähig. Es wird zukünftig an dieser Adresse kein geförderter Ausbau erfolgen. Das betrifft alle Adressen, bei denen dem Glasfaserausbau auf dem Grundstück durch die Eigentümer nicht aktiv zugestimmt wurde. Das Leerrohr für die Glasfaser wird in diesem Fall an der Grundstücksgrenze abgelegt und die bauliche Anbindung in das Haus muss dann mit einer Nachbeauftragung auf eigene Kosten erfolgen.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) informiert auf seiner Plattform „Das beste Internet“ (https://das-beste-internet.de/articles/wechsel-zu-glasfaser-ratgeber) darüber, warum es vorteilhaft sein kann, sich für einen Glasfaseranschluss zu entscheiden.

Auch langfristig wird der Umstieg auf Glasfaser an Bedeutung gewinnen. Das BMDS (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen/glasfaser/kupfer-glasfaser-migration) und die Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Kupfer-Glas/start.html) stellen die Vorgehensweise zum schrittweisen Übergang von den bisherigen Kupfernetzen zu Glasfasernetzen vor (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen/glasfaser/kupfer-glasfaser-migration). Perspektivisch sollen kupferbasierte Netze dort abgeschaltet werden, wo eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist. Nach aktuellen Planungen wird eine weitgehende Abschaltung der Kupfernetze in Deutschland etwa im Zeitraum 2035 bis 2040 erwartet.

Weiße und Dunkelgraue Flecken, die im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgebaut werden, sind in der Breitbandkarte (https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de) im Geoportal des Landkreises einsehbar.

Diese Maßnahmen werden gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. In der Bundesförderung wird freigestellt, dass die Länder den Eigenanteil der Kommunen übernehmen dürfen. Diesem Vorgehen ist der Freistaat Sachsen gefolgt und hat die Übernahme des Eigenanteils in seiner Richtlinie verankert. Somit ist es eine 100 %-Förderung ohne Eigenanteil für den Landkreis.