Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Beschlussfassung zur Kindertagesbetreuung

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23.05.2025 12:45

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In seiner gestrigen Sitzung befasste sich der Jugendhilfeausschuss mit der Beschlussfassung zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Es handelt sich um die Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Schuljahr 2025/2026.

Die Bedarfsplanung ist an das jeweilige Schuljahr gebunden. Sie ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Kita-Träger) und den örtlichen Kindertagespflegepersonen als jeweilige Planungseinheit frühzeitig beteiligt werden. Dazu fanden die jährlich im vierten Quartal geplanten Konsultationstermine mit den Kommunen statt.

Feststellung der Bedarfe in den einzelnen Kommunen durch den Landkreis

„Die bedarfsgerechte Bereitstellung der notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie haben die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sicherzustellen“, erklärt Landrat Michael Geisler und fügt hinzu: „Der Landkreis nimmt dabei eine moderierende und beratende Rolle ein.“

Die aktuell sinkenden Kinderzahlen haben erhebliche Auswirkungen auf die Kitalandschaft. Der Geburtenrückgang im Landkreis schlägt sich zunehmend in einer geringeren Auslastung in den Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen nieder. Durch eine zu geringe Auslastung kommen sowohl kommunale als auch freie Träger von Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Betreuungsangebote an ihre Grenzen. Deshalb bedarf es dringend lokaler kommunaler Planungskonzepte und daraus folgend, gemeinsamer strategischer Abstimmungen zum möglichen Rückbau von Betreuungsangeboten, jedoch unter der Prämisse, flächendeckend die erforderlichen Plätze für die in den Städten und Gemeinden wohnhaften Kinder sicherzustellen.