Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 06.02.2021
Die bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund weiterer erforderlicher Änderungen abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.
U. a. wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Ende der Absonderung frühestens zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden
Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I, wenn sie bereits selbst vor höchstens drei Monaten mittels PCRTest positiv getestet wurden, symptomfrei sind und die Absonderung beendet ist
der AntigenSchnelltest muss durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden
Die Allgemeinverfügung gilt vom 07.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.