Allgemeinverfügungen zur Aufhebung von Sperrbezirken wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen

A-Z

31.07.2025 14:00

Symbolbild

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit der Verfügung vom 26. März 2025 festgelegte Sperrbezirk um die Ortschaft Graupa aufgehoben.

Der mit der Verfügung vom 10. April 2025 festgelegte Sperrbezirk um die Ortschaft Gombsen wird ebenfalls aufgehoben.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen wurde ortsüblich bekanntgemacht: https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Rechtliche Gründe:
Die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung für das Erlöschen eines Ausbruchs sind erfüllt, daher werden die beiden Sperrbezirke nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben.