Bezuschussung der Teilnehmergebühr für alle Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung durch Landkreis möglich

02.09.2021 00:00

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Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann dank des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in diesem Jahr eine Bezuschussung der Teilnehmergebühr für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, die vom 15. Juni bis 31. Oktober 2021 stattfinden, ermöglichen. Das betrifft insbesondere Maßnahmen in den Sommer- und Herbstferien.

Eine Antragstellung ist erst rückwirkend, nach der Teilnahme an der Ferien- und Erholungsmaßnahme, und für Kinder und Jugendliche vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möglich und erfolgt einkommensunabhängig. Eltern müssen in Vorleistung gehen.

Der Antrag muss dem Jugendamt bis zum 5. November 2021 vorliegen und ist unter dem Download www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_auf_Zuschuss_Teilnehmergebuehr_AP.pdf auf der Seite www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html zu finden.

Dem Antrag müssen ein Prospekt der Maßnahme oder die Programmübersicht oder eine Projektbeschreibung von der Internetseite des Maßnahmeträgers sowie der Zahlnachweis des Elternbeitrages (z. B. Kontoauszug oder Quittung) beigefügt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Das zur Verfügung stehende Budget ist begrenzt.

Gefördert werden können alle Maßnahmen von freien Träger der Jugendhilfe und allen sonstigen Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten  einschließlich die Teilnehmergebühr der Eltern, die der Hort im Rahmen der Kosten für Ausflüge innerhalb der Ferienbetreuung erhebt.

Die Übernahme der Teilnehmergebühr wird im Sinne des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ die Jugendarbeit im Landkreis im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten stärken, direkt bei den Kindern/Jugendlichen/Familien im Zuwendungszeitraum ankommen, die soziale Kompetenzentwicklung der Kinder und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie  fördern und Kindern und Jugendlichen Erholung möglich machen.

Diese Maßnahme wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Kontakt bei Nachfragen zum Einzelantrag:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
E-Mail: kerstin.berger@landratsamt-pirna.de

Kontakt bei Nachfragen zum Förderprogramm:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Besondere Soziale Dienste & Förderung
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
E-Mail: jugendarbeitundfoerderung@landratsamt-pirna.de