Führerscheinpflichtumtausch – so geht es weiter

01.08.2023 16:15

Symbolbild - Führerscheine

Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033. Bei Papierführerscheinen (Ausstellung vor 1999) erfolgt er abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers, bei Kartenführerscheinen (Ausstellung ab 1999) abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheininhaber der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2024 in neue EU-Kartenführerscheine umtauschen. Auch wenn noch fast ein halbes Jahr Zeit ist, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge, die noch im Besitz ihres Papierführerscheins sind, im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen.

Deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen. Daher sollten vor allem Bürgerinnen und Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihre Fahrerlaubnis für den Job brauchen, rechtzeitig ihren Antrag stellen.

Insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1970 sind dringend aufgerufen den Umtausch des Führerscheins in die Wege zu leiten. Papierführerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 sowie Besitzer von Kartenführerscheinen, deren Kartenführerschein nach 1998 ausgestellt worden ist, haben in der Regel noch etwas Zeit für den Umtausch ihres Führerscheines.

Den genauen Zeitpunkt für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.