Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Entwurfs des Haushaltsplanes 2023/24

04.01.2023 13:15

Symbolbild

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2023/2024 wird

in der Zeit vom 02.01.2023 bis 12.01.2023

im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Haus Stadtflügel, Zimmer 3.15 während der Dienstzeiten:

                     Montag:          08:00 - 12:00 u. 13:00 - 16:00 Uhr
                     Dienstag:        08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
                     Donnerstag:    08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
                     Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

öffentlich zur kostenlosen Einsicht ausgelegt.

Des Weiteren kann der Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen auch öffentlich auf der Homepage des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter:

www.landratsamt-pirna.de/amt-fuer-finanzverwaltung.html

eingesehen werden.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 14. Arbeitstages ab dem ersten Tag der Auslegung (bis 19.01.2023) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift an das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna zu richten. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

Die öffentliche Auslegung Entwurfs der Haushaltssatzung und des Entwurfs des Haushaltsplanes 2023/24 wurden ortsüblich bekanntgemacht www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html.