Weitere wesentliche Kreistagsbeschlüsse vom 10.03.2025

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12.03.2025 10:30

Symbolbild

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 10. März 2025, folgende, weitere wesentliche Beschlüsse gefasst.

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Straßenmeistereien

Der Kreistag beschloss einstimmig die Beschaffung von nachfolgend genannten Fahrzeugen und Geräten für den Betriebsdienst der Straßenmeistereien während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel von Bund und Freistaat Sachsen:

•    LKW ohne Ladekran in Höhe von 200.000 Euro
•    GT Multicar in Höhe von 120.000 Euro
•    Böschungsmähgerät in Höhe von 115.000 Euro

Die Bundes- und Landesmittel wurden bereits vollständig im Februar an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgezahlt. Die Finanzierung der Investitionen ist damit unabhängig von der Bestandskraft der Haushaltssatzung des Landkreises gesichert und ohne Haushaltsmittel des Landkreises umsetzbar.

Der Landkreis ist als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen und als Unterhaltungspflichtiger für die Staats- und Bundesstraßen mit Ausnahme von Pirna und Freital für die Verkehrssicherheit zuständig. Das betrifft vorrangig die Tätigkeiten im Rahmen des Winterdienstes, der Grasmahd und des Lochflicks. Die genannten Fahrzeuge und Geräte sind für die Weiterführung dieser Arbeiten unabdingbar.

Da die Vergabeverfahren etwa zwei Monate dauern und Lieferzeiten aktuell teilweise mehrere Monate betragen, ist eine Beschaffung bis November 2025 nur bei einer zeitnahen Auslösung der entsprechenden Aufträge realistisch.

Auch mit Blick auf die Absicherung der geänderten Verkehrsführung infolge der Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau ist eine ganzjährig einsatzfähige Fahrzeugtechnik erforderlich. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstehen dem Landkreis finanzielle Nachteile.

Sanierung einer Stützwand in Glashütte

Der Kreistag stimmte einstimmig dem Beginn der Baumaßnahme „K 9026 Stützwand und Gehweg am Sportplatz in Glashütte“ in Höhe von 4.413.000 Euro während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung für die kommunalen Straßenbaubudgets zu.

Die Sanierung der Stützwand war bereits im Haushalt 2023/2024 in der mittelfristigen Finanzplanung verankert. Die notwendigen ingenieurtechnischen Planungen sind abgeschlossen, sodass der Bau der Stützwand ab dem Jahr 2025 realisiert werden kann.

Aufgrund massiver Schädigungen der vorhandenen Naturstein-Stützwand, welche den Geländesprung von etwa 4 Meter Höhe zwischen Sportplatz und Straße sichert, besteht dringender Handlungsbedarf. Der Zustand der Stützwand gefährdet sowohl die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße als auch die Nutzung des Sportplatzes. Die Stützwand, auf der sich auch der künftige Gehweg befinden wird, ist daher vollständig neu zu errichten.

Die Stadt Glashütte und der Landkreis führen das Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme durch. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstünden dem Landkreis finanzielle Nachteile. Ein rechtzeitiger Baubeginn erfordert die schnellstmögliche Ausschreibung der Maßnahme mit dem Ziel der Fertigstellung im Jahr 2026. Die Stadt Glashütte hingegen ist bestrebt, mit der Sanierung des Sportplatzes anschließend umgehend zu beginnen, um die hierfür bereitstehenden Fördermittel nicht zu gefährden.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zuweisung und des entsprechenden Bescheides der Landesdirektion Sachsen.

Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen

Der Kreistag nahm die Vorhaben des Straßenbauamtes zu Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen in den Jahren 2025 bis 2028 zur Kenntnis.

Rückblick auf das Jahr 2024

Das Jahr 2024 war für den Kreisstraßenbau im Landkreis sehr erfolgreich, da praktisch alle zur Verfügung stehenden Finanzmittel einschließlich Zuweisungen sowie Haushaltsmittel des Bundes und des Freistaates Sachsen für Investitionen (Straßenbau, Fahrzeuge, Geräte) und Instandsetzungen genutzt wurden. Das umfasst auch die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 13. Mai 2024 zusätzlich bereit gestellten Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Im Rahmen der Instandsetzungspauschale konnten 22 Baumaßnahmen mit Kosten zwischen 4.000 Euro und 350.000 Euro realisiert werden.

Im Jahr 2024 begonnene Maßnahmen waren

•    K 9010 zur Instandsetzung der Brücke über den Lämmergrund in Paulsdorf (Dippoldiswalde)
•    Umbau des Knotens K 9010/K 9013 zum Kreisverkehr
•    Bau auf der K 9023 im ersten Bauabschnitt (BA) im Zuge der Ortsdurchfahrt Hirschbach (Glashütte)
•    Wiederherstellung der K 8740 zwischen Bad Schandau und Ostrau im Rahmen des Förderprogramms zur Schadensbeseitigung aus dem Starkregenereignis 2021
•    Realisierung des Baubeginns in der Ortsdurchfahrt Struppen (S 168)

Weiterhin ist es im letzten Jahr gelungen, den vollständigen Betrag in Höhe von etwa 908.000 Euro in die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten zu investieren. Damit konnte verschlissene, abgeschriebene und im Betrieb bzw. der Unterhaltung (Reparatur) unwirtschaftliche oder aufgrund von Ersatzteilmangel ungenutzte Technik ersetzt werden.

Bauprogramm im Haushaltsjahr 2025

Mit dem Haushaltsbeschluss des Kreistages ist im Jahr 2025 das folgende
Bauprogramm verbunden. Es steht jedoch unter dem Vorbehalt der planerischen und baulichen Umsetzbarkeit sowie der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushalts- und Zuweisungsmittel.

Investive Vorhaben 2025

Die investiven Maßnahmen werden mit Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches gemäß SächsFAG (Kommunale Straßenbaubudgets) von jährlich etwa 3,4 Millionen Euro (Anteil des Landkreises am Gesamtbudget) und im Jahr 2025 geplanten Eigenmitteln in Höhe von 2,6 Millionen Euro begonnen.

Diese Vorhaben befinden sich aktuell in der überjährigen Realisierung:

•    K 9010 Brücke und Kreisverkehr Paulsdorf
•    K 9023 OD Hirschbach, 1. BA
•    K 8740 Ostrau (Starkregen 2021)
In der Vorbereitung befinden sich folgende Maßnahmen:

•    K 8738 OD Ottendorf, 3. BA
•    K 9026 Stützwand Glashütte
Zudem ist unter Verwendung von Fördermitteln der Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL KStB) die Maßnahme K 9080 Erneuerung Radweg Kesselsdorf geplant.

Instandsetzungsmaßnahmen 2025

Der Bedarf an Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist nach wie vor außerordentlich hoch. Die Festsetzung des Instandsetzungsprogramms erfolgt jährlich im März, damit eine Einbeziehung von Zustandsverschlechterungen durch Winterschäden möglich ist.

Nach derzeitigem Arbeitsstand werden im Jahr 2025 folgende Instandsetzungen realisiert:

•    K 8756 Bad Gottleuba-Berggießhübel bei Oelsen, 2. BA
•    K 9026 Fahrbahnerneuerung OD Johnsbach, 3. BA
•    K 8768 OD Sürßen, 2. BA
•    K 8714 OD Elbersdorf mit WAZV, 3. BA
•    K 9002 OD Sobrigau, etwa 250 Meter
•    K 9013 Pretzschendorf, Beteiligung mit Straßeninstandsetzung am Neubau eines Kanals zur Regenwasserentsorgung

Straßenoberflächenprogramm

Mit dem Straßenoberflächenprogramm wird das Straßenbauamt wieder eine dritte Säule zum Erhalt der Kreisstraßen einführen können, um insbesondere Straßen mit einem guten und befriedigenden Straßenzustand zu erhalten. Vor allem erste Rissbildungen sollen geschlossen werden, bevor diese aufgrund der Witterung zu größeren Schäden und damit Kosten führen.

Der Straßenlastenausgleich deckt aktuell nur ein Fünftel des Bedarfs für dringend notwendige Unterhaltungsmaßnahmen. Um die Straßen in gutem Zustand zu halten, müssen die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen deutlich erhöht werden. Das Ziel ist, die regelmäßige Durchführung dieser Arbeiten zu gewährleisten und die Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Vorausschau Planungen ab 2025 und Investitionen ab 2026

Im Jahr 2025 stehen 100.000 Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 sind jeweils 220.000 Euro für Planungsbeginn und Fortführung des Planungsprozesses sowie dem Baubeginn für folgende Maßnahmen vorgesehen:

•    K 8709 OD Lauterbach, 4. BA (Kommunalbudget 2026)
•    K 8737 Stützwand 30 Rathmannsdorf (Kommunalbudget 2026)
•    K 8756 Brücke bei Breitenau (Kommunalbudget 2026)
•    K 8733 Struppen, 3. BA, OD Naundorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 8734 OD Struppen, Kreuzungsanteil S 168 (Kommunalbudget 2027)
•    K 9013 OD Seifersdorf, 1. BA (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 OD Wilmsdorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 Durchlass Veilchental (Kommunalbudget 2027)
•    K 9075 OD Grumbach (Kommunalbudget 2027)
•    K 8744 Ersatzneubau Stützwand 5 in Rosenthal (Kommunalbudget 2028)
•    K 8754 Errichtung Radweg Pirna-Dohma (Förderrichtlinie RL KStB 2028)
•    K 8768 Erneuerung OD Bosewitz, Kreuzung (Kommunalbudget 2028)
•    K 9003 Ausbau Goppeln - Golberode, 1. BA (Kommunalbudget 2028)

In den Jahren 2026 bis 2028 plant die Straßenbauverwaltung mit Haushaltsmitteln zur Deckung der Eigenmittel-Budgets zwischen 2,3 und 5,4 Millionen Euro für Planungen und Investitionen einschließlich der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien.

Das Straßenoberflächenprogramm soll beibehalten und verstetigt werden.

Die Maßnahmen der Schadensbeseitigung nach dem Starkregen 2021 im Zuge der K 8725 in Schönbach und K 8744 in Reinhardtsdorf-Schöna sind 2026 fortzuführen und fertigzustellen.

Beschlussfassung über Investitions- und Baumaßnahmen an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg

Der Landkreis plant die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Sportstätte Altenberg. Dafür beschloss der Kreistag mehrheitlich die Ausführung der Baumaßnahmen von 2027 bis 2032. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 19,25 Millionen Euro, wobei 80 % durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) gefördert werden. Die Planungsleistungen werden 2025 ausgeschrieben und beauftragt.

Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

•    Umbau und Erweiterung des Bobstarts
•    Infrastrukturelle Maßnahmen
•    Bahnöffnung an der Kurve 18
•    Bremshang mit Ausfahrtsplateau für Monobobs
•    Jugendstarthöhe an der Kurve 9
•    Neubau der Überdachung an der Ausfahrt der Kurve 9 bis Einfahrt Kurve 10
•    Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
•    Ausbau des alten Zielgebäudes

Zusätzlich zu den größeren Baumaßnahmen beschloss der Kreistag mehrheitlich die Sanierung und Investition an der Kältetechnik sowie die Erneuerung des Jugendstart Rodel im 2. BA.

Die dringenden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an den kältetechnischen Anlagen sind für 2025 erforderlich, um die Betriebssicherheit der Kälteanlage zu gewährleisten. Die Kosten dafür werden auf 449.500 Euro geschätzt.

Für die Erneuerung des Jugendstarts Rodel hat der Landkreis bereits einen Förderantrag in Höhe von 580.000 Euro beim SMI eingereicht. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn wurde vom SMI genehmigt. Mit Hinblick auf die Junioren-WM Anfang 2026 ist mit einer Realisierung des 2. BA bis Ende 2025 zu rechnen, um das zu errichtende Startgebäude entsprechend nutzen zu können.

Maßnahmenbeginn zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ "Otto Lilienthal"

Auf dem Grundstück des Beruflichen Schulzentrum „Otto Lilienthal“ am Standort Glashütte soll statt des geplanten Anschlusses an das öffentliche Abwassernetz der Ersatzneubau einer dezentralen Abwasseranlage errichtet, das Schmutzwasserleitungssystem erneuert sowie die Bestandskläranlagen und -leitungen zurückgebaut werden. Dazu beschloss der Kreistag einstimmig den Beginn der unaufschiebbaren Investitionsmaßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ.

Für die Baumaßnahme standen im Jahr 2024 etwa 360.900 Euro zur Verfügung. In der Haushaltsplanung 2025 wurden weitere Mittel in Höhe von 200.000 Euro berücksichtigt. Um die Auswirkungen auf den Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, müssen die Schulferien optimal genutzt werden. Das erfordert, die notwendigen Ausschreibungen ab Mitte März 2025 durchzuführen, damit die Baumaßnahme 2025 mit Beginn der Sommerferien begonnen und Ende der Herbstferien abgeschlossen werden kann. Um diese Zeitschiene einhalten zu können, bedarf es der vorzeitigen Inanspruchnahme der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Erweiterung des Personenkreises durch die Gebührensatzung Unterbringung

Die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung anerkannter Asylberechtigter und Flüchtlinge in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Asyl) regelt nicht die Erhebung von Gebühren für anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), da deren notwendiger Bedarf an Unterkunft als Sachleistung entsprechend des vorgenannten Gesetzes gedeckt wird.

Jedoch erzielen immer mehr anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem AsylbLG eigenes Erwerbseinkommen. Diese Leistungsberechtigten haben bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen auch die Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie zu erstatten.

Aus diesem Grund beschloss der Kreistag die Erweiterung des Personenkreises durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern, Asylbewerbern und anderen ausländischen Personen in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Unterbringung) mehrheitlich, um die Erstattung rechtssicher zu gestalten. Die Gebührensatzung Asyl tritt gleichzeitig außer Kraft.

Direktvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen im Landkreis an die RVSOE

Der Landkreis ist Aufgabenträger und zugleich zuständige Behörde für die Vereinbarung und Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen. Somit trägt er einen Teil der Gewährleistungsverantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung bedient sich der Landkreis der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).

Aufgrund dessen wurde zwischen dem Landkreis und Müller Busreisen GmbH (Müller) ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen. Dieser läuft jedoch zum 27. Mai 2026 aus. Seit dem 1. Januar 2023 ist die RVSOE in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingetreten.

Ziel einer Anschlusslösung ist die Harmonisierung der Laufzeiten der derzeit geltenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zum spätestmöglichen Termin. Somit soll der Betriebsbeginn des neuen Auftrages der 10. August 2027 sein. Der Kreistag beschloss einstimmig für den Zwischenzeitraum vom 28. Mai 2026 bis zum 9. August 2027 die RVSOE mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch eine Inhouse-Vergabe zu beauftragen. Dieser Vertrag soll die im öffentlichen Auftrag mit Müller gemeinwirtschaftlichen Leistungen zum Inhalt haben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Vorabbekanntmachung zu erstellen und innerhalb der gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen sowie die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens einzuleiten.  

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 10. März 2025 befasste, wurde bereits am gleichen Tag gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.