07.04.2026 10:30
Nach einer dementsprechenden EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033. Bei Papierführerscheinen mit der Ausstellung vor 1999 ist die Frist abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers, bei Kartenführerscheinen mit der Ausstellung ab 1999 ist sie abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zunächst sind Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren worden sind, vom Führerscheinpflichtumtausch ausgenommen. Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins haben diese Zeit bis zum 19. Januar 2033, den bisherigen Führerschein umzutauschen.
Bis zum 19. Januar 2026 waren zuletzt Besitzer von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 1999 bis 2001 (siehe Feld 4a. auf dem Kartenführerschein) ausgestellt worden sind, aufgefordert, ihre bisherigen Führerscheine in neue Führerscheine umzutauschen. Als nächstes sind die Besitzer von Führerscheinen, welche in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, aufgefordert, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2027 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 sowie Inhaber, deren Kartenführerschein nach 2004 ausgestellt worden ist, haben für den Umtausch in der Regel noch etwas mehr Zeit.
Aufgrund der deutschlandweit durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegenen Bearbeitungszeit in den Fahrerlaubnisbehörden können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen. Daher sollten sich Fahrerlaubnisinhaber im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerschein bemühen.
Die genauen Fristen für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung, welche nicht älter als drei Monate ist)
• biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
• aktueller Führerschein
• Antrag „Umtausch in einen EU-Führerschein“, zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html
• bei Papierführerscheinen: gegebenenfalls noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)
Hinweis zur Einreichung von Passbildern für Führerscheindokumente
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgabe nicht für die Fahrerlaubnisbehörde gilt, somit betrifft dies auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Außerdem ist zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Anträge können schriftlich per Post oder persönlich mit oder ohne vorherige Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer Antragstellung per Post genügt die Übersendung von Kopien von Personalausweis und Führerschein. Persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde sind während folgender Öffnungszeiten möglich:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisbehörde Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Freital
Dresdner Straße 107
01705 Freital
Bei persönlicher Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde kann vereinbart werden, dass der neue Kartenführerschein gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 6,32 Euro, zuzüglich zur regulären Bearbeitungsgebühr von 26,50 Euro, direkt von der Bundesdruckerei nach Hause versandt wird.
Bei postalischer Antragstellung erhalten Bürgerinnen und Bürger nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages eine schriftliche Bearbeitungsbestätigung inklusive einer Kostenrechnung. Etwa zwei bis drei Wochen danach liegt der neue EU-Kartenführerschein dann in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz zur Abholung bereit. Eine gesonderte Aufforderung, dass der Führerschein abgeholt werden kann, erfolgt dabei nicht, eine telefonische Erkundigung beim nächstgelegenen Bürgerbüro des Landratsamtes ist möglich. Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit dieser ungültig gemacht werden kann. Der alte Papierführerschein muss jedoch nach Entwertung nicht abgegeben werden.
Telefonnummern der Bürgerbüros des Landratsamtes:
Zentrale Einwahl: 03501 515-0
Pirna: 03501 515-1136 oder -1133
Freital: 03501 515-1146 oder -1148
Dippoldiswalde: 03501 515-1141 oder -1147
Sebnitz: 035971 84-151 oder -154