Sächsische Landesbeauftragte bietet Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in Pirna an

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07.04.2025 14:00

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NEWS - Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur lädt am 15.4.2025 von
09:00 bis 16:00 Uhr zur Bürgersprechstunde nach Pirna ein. Die Beratung findet im Landrat-
samt, Haus Elbflügel (Schloßhof 2/4, 01796 Pirna) im Raum EF 1.24 statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-
Unrecht und die daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen informieren. Vor
Ort berät Maximilian Heidrich. Er erläutert die Reha-Gesetze, den Sächsischen Härtefallfonds
für SED-Opfer und beantwortet Fragen zur „Opferrente“, eine Zuwendung für ehemalige Haft-
opfer. Ein wichtiges Thema werden die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene
durch die jüngste Gesetzesnovellierung sein. Gemeinsam mit den Ratsuchenden bespricht
unser Berater das weitere Vorgehen. Er prüft, ob die Voraussetzungen zum Stellen von An-
trägen vorliegen und hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen,
wofür ein gültiges Personaldokument nötig ist. Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs Dres-
den beraten zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht.

Für die Beratung ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Maximilian Heidrich ist
während der Sprechstunde auch telefonisch unter 03501 – 515 5510 erreichbar.

Hintergrund: In der DDR wurden hunderttausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt
und leiden mitunter bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungs-
gesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu
entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichs-
leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Januar 2025 hat der Bundestag weitreichende Verbes-
serungen für die Betroffenen von SED-Unrecht beschlossen. So fällt etwa der Nachweis der
Bedürftigkeit weg, um die „Opferrente“ zu erhalten. Weitere Verbesserungen betreffen beruf-
lich Verfolgte, Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer
von Zersetzungsmaßnahmen. Das Gesetz sieht auch einen bundesweiten Härtefallfonds vor.