Ein Jahr nach dem Waldbrand in der Sächsischen Schweiz: Was hat das Soforthilfeprogramm Waldbrand gebracht?

10.07.2023 13:45

Symbolbild

Der Waldbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz vor knapp einem Jahr ist noch immer in frischer Erinnerung. So bleibt zu hoffen, dass sich ein derartiges Szenario nicht wiederholt. Vor allem die Tourismusbranche hat darunter stark gelitten, weshalb die Sächsische Staatsregierung unmittelbar nach dem Waldbrand die Soforthilfe vom Freistaat als Instrument zur schnellen Unterstützung der betroffenen Unternehmen im Eiltempo auf den Weg brachte. Die Liquiditätshilfe sollte Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen sowie sonstige touristische Dienstleister in der Region des Nationalparks Sächsische Schweiz unterstützen.

Insgesamt gingen 122 Anträge von 92 Tourismusunternehmen ein. Hierfür waren Liquiditätshilfen von rund 5.000 Euro, für die länger betroffenen Gemeinden Bad Schandau und Sebnitz von bis zu 20.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Wesentliche Voraussetzungen für die Soforthilfe waren ein Umsatzrückgang um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu 2019 sowie ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden war.

Bei einem Antragsvolumen von 1.075.000 Euro konnten in der Gesamtsumme Billigkeitsleistungen in Höhe von 806.000 Euro bewilligt werden. 19 Anträge wurden aufgrund fehlender Zugangsberechtigung oder mangelnder Mitwirkung abgelehnt. Demnach wurde das bereitgestellte Budget in Höhe von zwei Millionen Euro zu 44 Prozent ausgeschöpft. Die nachgewiesenen Umsatzverluste der Antragsteller lagen in beiden Monaten bei 4,7 Millionen Euro. Das entspricht einem Ausgleich der Umsatzverluste von knapp 17 Prozent.

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt hatte für das Ministerium die Durchführung des Verwaltungsverfahrens übernommen. Gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e. V., Regionalbüro Dresden, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. und der Industrie- und Handelskammer Dresden warb die Landkreisverwaltung für das Soforthilfeprogramm und begleitete die Unternehmen bei der Antragstellung. Die erforderliche Nachweispflicht der Umsätze, verbunden mit der Bestätigung durch einen Steuerberater, erwies sich rückblickend insbesondere für kleinere Tourismuseinrichtungen als bürokratische Hürde.