Landratsamt stellt Ungültigkeit der Ortschaftsratswahl in Reichstädt, Dippoldiswalde, fest

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27.06.2024 13:00

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Kreiswahlleiter Thomas Obst informiert

Das Landratsamt hat am 27. Juni 2024 im Rahmen der Wahlprüfung die am 9. Juni 2024 stattgefundene Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Reichstädt der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde für ungültig erklärt.

Am Wahltag hatte der dortige Wahlvorstand während der Wahlzeit für die Dauer von rund drei Stunden keine Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl, so dass Wähler in dieser Zeit für die Europawahl, Stadtratswahl und Kreistagswahl ihre Stimmen abgeben konnten, jedoch nicht für die Ortschaftsratswahl.

137 Wähler seien davon betroffen gewesen, so die Feststellung des Gemeindewahlausschusses, von denen einige nach erneutem Vorliegen der erforderlichen Stimmzettel bis zum Ende der Wahlzeit ihr Wahlrecht zur Ortschaftsratswahl noch wahrgenommen haben.

Die Niederschriften des Wahlvorstandes Reichstädt über die Ergebnisse der stattgefundenen Kommunalwahlen weisen für die Ortschaftsratswahl 136 Wähler weniger aus als für Stadtrats- und Kreistagswahl; bei jeweils gleicher Anzahl der Wahlberechtigten. Da jeder Wähler bei Ortschaftsratswahlen drei Stimmen hat, waren so insgesamt 408 Stimmen für die zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber zur Ortschaftsratswahl Reichstädt mehr möglich, die das Wahlergebnis und damit auch die Sitzverteilung verändern konnten.

Gemäß den im sächsischen Kommunalwahlgesetz bestimmten Grundsätzen für die Wahlprüfung war aufgrund dieser Sachlage die Wahl für ungültig zu erklären.

Der Stadtrat Dippoldiswalde hat bereits die wiederholte Durchführung der Ortschaftsratswahl Reichstädt mit der Landtagswahl am 1. September 2024 beschlossen. Da es sich hierbei um eine Wiederholungswahl handelt, werden auf den Stimmzetteln nur die bereits zur Wahl am 9. Juni 2024 zugelassenen und bekanntgemachten Wahlvorschläge – DIE LINKE und Wählergemeinschaft Reichstädt – stehen.