Allgemeinverfügung – Amtstierärztliche Verfügung zur Erweiterung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

11.10.2021 00:00

Erweiterung Sperrbezirk AFB

Nach Feststellung der AFB in Bienenbeständen in Kreischa wird das in der Karte eingezeichnete Gebiet zum Sperrbezirk erklärt.

Dies betrifft die Ortsteile Kreischa, Gombsen, Wittgensdorf, Tronitz, Gorknitz, Sürßen, Schmorsdorf, Lungkwitz, Saida und Maxen

Die äußere Grenze des verbleibenden Sperrbezirks wird im Detail örtlich wie folgt beschrieben:

Vom Abzweig Kreischaer Straße von der Dresdner Straße, der Kreischaer Straße folgend bis zur Baumschulenstraße entlang. Dort in südlicher Richtung bis zum Blaubergweg. Von dort bis zur Kreuzung mit dem Teichweg. Von dieser Kreuzung in gerader Linie nach Osten bis zur Wendemöglichkeit an der S 175 (Einmündung der Verlängerung des Blaubergweges). Von dort in gerader Linie in nordöstlicher Richtung zur Gabelung der Wege nach Röhrsdorf. In gerader Linie zur Ritzschke. Den Bach nach und durch Gorknitz folgen. An der östlichen Bebauungsgrenze von Gorknitz und Sürßen entlang bis vor den Sürßengrund, dort in gerader Linie zum Ortsausgang Sürßen. Weiter zum Weg vom Obsthof Richtung Schindergraben. Dem Weg weiter folgend bis vor den Spargrundbach. Dem Weg weiter nach Osten folgend bis zu seinem Ende. Von hier zum östlichen Ende des Teichs am Spargrundbach. Dort der Gemeindegrenze Richtung Süden und dann nach Osten folgen. Am Knick der Gemeindegrenze verläuft die Grenze des Sperrbezirks nach Süden auf die K 8765 und von dort an das östliche Ende von Schmorsdorf. Der Straße nach Westen folgend bis in die Ortslage Maxen. In Maxen nach Westen der Straße „An der Naturbühne“ folgen und weiter bis zum Ende der Maxener Straße/Anfang Siegfried Schwede Weg. Der Verlängerung der Maxener Straße nach Nordwesten folgend bis zur Verbindungslinie des Zusammenflusses der Bäche zwischen Maxen und dem Gestüt am Wilisch und der Weggabelung des Weges, der die Verlängerung des Wilischweges bildet. Dieser geraden Linie nach Westen folgend bis zur besagen Weggabelung. In West-Nord-westlicher Richtung weiter zur Gabelung des Hermsdorfer Weges südlich des 3. Strommastes östlich der Dippoldiswalder Straße. Von der Weggablung nach Norden zum 3. Strommast und weiter zur Kreuzung Querstraße und Kirchweg. Die Querstraße Richtung Norden zur Hauptstraße. Diese nach Osten folgend bis zur Einmündung „zum Südhang“. Diese Straße wieder in nördliche Richtung folgend bis zur Rosenstraße. Die Rosenstraße nach Osten folgend bis zur Kreuzung mit der Sonnenleite. Der Sonnenleite in nördlicher Richtung bis zur T-Kreuzung folgen. Von dort in gerader Linie bis zur Kreuzung Am Weinberg mit Am Schäferberg. Von hier nach Norden der Straße Am Schäferberg entlang bis zur T-Kreuzung. In gerader Linie nach Osten zur Kreuzung Dresdner Straße mit  der Kreischaer Straße.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.      Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden. (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.      Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.      Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.      Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

5.      Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht.