Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2023

16.06.2023 10:00

Förderung aus dem Jahr 2022, barrierefreie Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen am GogelmoschHaus in Stolpen
Förderung aus dem Jahr 2022, barrierefreie Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen am GogelmoschHaus in Stolpen

  • Anträge bis 15. September 2023 stellen

Seit 2014 wird vom Freistaat Sachsen das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ jährlich neu aufgelegt. „Die Fördermittel aus diesem Programm kommen vor allem den Trägern von kleineren Maßnahmen zugute, die so manches Vorhaben aus eigener Kraft nicht stemmen könnten. 2023 können nun bereits zum zehnten Mal Mittel zur Beseitigung von Barrieren beantragt werden, um für Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu erleichtern“, fasst Landrat Michael Geisler den Wert für den Landkreis zusammen.   

Im Jahr 2022 wurde das Investitionsprogramm in der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen“ verankert. Dadurch soll eine kontinuierliche Fortführung gewährleistet werden. 

Ziel des Programmes ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern. Gefördert werden kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren, beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich, sowie kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigt sind Betreiber, auch Mieter und Pächter, von öffentlichen Einrichtungen:

  • soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine,
  • Kirchen, Religionsgemeinschaften,
  • Gastronomieeinrichtungen,
  • ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft.

Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot handelt, wie zum Beispiel Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen. 

Beispiele der Förderung können sein:

  • barrierefreie Zugänge, beispielsweise mit einer Rampe, einem Aufzug, Treppenlift oder Plattformlift, einer Automatiktür, mit einem elektrischen Türöffner oder aber auch mit Orientierungshilfen sowie Leitsystemen,
  • Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze oder
  • barrierefreier Kommunikation, beispielsweise mit induktiven Höranlagen, Audioguides oder Tastmodellen,
  • Errichtung von barrierefreien Sanitäranlagen beziehungsweise von Behinderten-WCs,
  • Barrierefreiheit in Arzt- und Zahnarztpraxen: Durch barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen oder durch medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen, wie beispielsweise Hebelifte, spezielle Liegen.

Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 15. September 2023, Posteingangsdatum beim Landratsamt, erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Das Antragsformular ist im Internet unter: landratsamt-pirna.de/barrierefreies-bauen zu finden.

Anträge richten Sie bitte an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Cindy Baake

Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:
Cindy Baake, Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement
Telefon: 03501 515-4006
E-Mail: cindy.baake@landratsamt-pirna.de

Lydia Schmid, Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen    
Telefon: 03501 515-2005
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de

Ausgewählte Beispiele aus den vergangenen zehn Jahren sind:
2014 Albert-Schwarz-Bad Heidenau, Anschaffung eines Spielgerätes „Der Jeep“
2015 Eisenbahnwelten Kurort Rathen, Umsetzung einer barrierefreien Zuwegung sowie eines barrierefrei gestalteten Verweilplatzes
2016 Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau, Einbau eines Plattformliftes, Anfertigung von sechs Rampen um Stufenabsätze in beiden Etagen überfahren zu können sowie Umbau einer vorhandenen Toilettenanlage zu einer behindertengerechten Sanitäranlage 2017 Naturbühne Maxen, Schaffung von zwei behindertengerechten Parkplätzen im unmittelbaren Umfeld der Bühne, Verdichtung des Hauptweges mit einem geeigneten Wegebelag, behindertengerechte Gestaltung des Aufgangs zu den Sitzplätzen
2018 TouristService Pirna, Anschaffung von Audioguides als Grundlage für barrierefreie Stadtführungen
2019 Kirche St. Joachim Freital, Einbau einer induktiven Höranlage (Hörschleife)
2020 „Traditionsverein Hohnsteiner Kasper e.V. Max Jacob Theater" Wegbefestigung mit Betonpflaster zwischen Treppenlift und WC für Menschen mit Behinderungen
2021 Stadtbibliothek Pirna, Schaffung eines barrierefreien Zugangs - Einbau einer automatischen Schiebetüranlage
2022 GogelmoschHaus Stolpen, Barrierefreie Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen
2023 Sägewerksmuseum Herklotzmühle Hermsdorf/Erzgebirge, Einbau eines Treppenliftes

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.