Breitbandausbau im Landkreis – Informationsrunde über Graue-Flecken-Förderung

15.06.2021 00:00

Glasfaserkabel

Ob im privaten Gebrauch, für die gewerbliche Nutzung, im Homeoffice oder für die Erledigung von Schulaufgaben – die Digitalisierung ist in aller Munde und damit gewinnt auch die Versorgung mit flächendeckenden schnellem Internet immer mehr an Bedeutung.

Zum geförderten Ausbau des Breitbandnetzes im Landkreis lud Landrat Michael Geisler die Vertreter der Städte und Gemeinden zu einem Informationsgespräch ein. Anlass für den gemeinsamen Austausch mit den anwesenden 24 kommunalen Vertretern ist die im April 2021 veröffentliche Förderrichtlinie des Bundes zum Ausbau der „Grauen Flecken“. Mit dieser Richtlinie wird ein weiterer Weg in Richtung der Umsetzung des Gigabitsziels des Bundes geebnet.

 

Was sind „Graue Flecken“?

Darunter sind grundsätzlich Gebiete mit einer Internetgeschwindigkeit zwischen 30 und 100 Mbit/s zu verstehen. Ausnahme bilden wichtige Anschlusspunkte (z. B. Wirtschaft, Behörden, Hochschulen), welche auch bei höheren Anschlussgeschwindigkeiten unter diese Kategorie fallen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die sogenannten „Weißen Flecken“ in mehreren geförderten Breitbandprojekten über den gesamten Landkreis verteilt ausgebaut, das sind jene Adressen, welche noch nicht über eine Internetverbindung von mind. 30 Mbit/s verfügen.

Im Rahmen der Beratung wurden die aktuell geltenden Förderbedingungen des Bundes vorgestellt sowie Hinweise auf die noch ausstehende Kofinanzierungsrichtlinie des Freistaates gegeben. Der Regelfördersatz des Bundes liegt bei 50 %, dieser kann aber unter Beachtung der Wirtschaftskraft bis auf 70 % und mit weiteren Mitteln der Bundesländer aufgestockt werden.

„Die jetzigen Arbeitsstände in den Kommunen reichen vom laufenden Vergabeverfahren bis hin zu einem bereits abgeschlossenen Ausbau. Mit der Veröffentlichung der neuen Förderbedingungen haben sich Wege für neue Projekte eröffnet, umso mehr Haushalte und Unternehmen im Landkreis mit schnellerem Internet zu versorgen. Dies wird dringend benötigt.“, so Landrat Geisler.

In der Veranstaltung haben sich die Städte und Gemeinden zu einem landkreisweiten Markterkundungsverfahren ausgetauscht. Die Kommunen werden sich nun dazu eine abschließende Meinung bilden. Das Markterkundungsverfahren ist notwendig, damit der aktuelle Versorgungsstand und die privatwirtschaftlichen Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen erfragt werden. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse kann beurteilt werden, welche Adressen förderfähig sind und wie hoch eine mögliche Vorhabensumme für ein Ausbauprojekt wäre.

Landrat Geisler befürwortet für die grauen Flecken ein gemeinsames Ausbauprojekt aller interessierten Städte und Gemeinden unter Leitung der Landkreisverwaltung, da so eine möglichst flächendeckende Versorgung geschaffen werden kann.

Dem Kreistag soll in seiner Sitzung im Juli 2021 die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens über möglichst alle Städte und Gemeinden des Landkreises zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Anschluss daran könnten entsprechende Fördermittelanträge für Beratungsleistungen gestellt und das achtwöchige Markterkundungsverfahren eingeleitet werden.

 

Wie ist der aktuelle Stand im Landkreis?

Aktuell gehören alle Städte und Gemeinden im Landkreis in geförderten Ausbauprojekten zu den „weißen Flecken“. Dazu zählen auch 19 Städte und Gemeinden (3 zusätzlich zu eigenen Ausbauprojekten), welche sich am Kreisprojekt beteiligen, mit ca. 4.000 förderfähigen Adresspunkten. Im Mai 2021 erfolgte die zweite Angebotsabforderung bei den Bietern.

Im Ergebnis dessen kann die Entscheidung getroffen werden, ob möglichst noch im Jahr 2021 mit den eingereichten zweiten Angeboten die Bezuschlagung des ausbauenden Unternehmens durch den Kreistag erfolgen kann oder ob eine weitere Angebotsrunde notwendig ist.

 

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-1503

E-Mail: info-breitband@landratsamt-pirna.de