Führerscheinpflichtumtausch geht weiter

26.01.2023 16:00

Symbolbild

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt, mit unterschiedlichen Fristen und Terminen. Bis zum 19. Januar 2023 waren Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Jetzt sind Geburtenjahrgänge 1965 – 1970 an der Reihe

Alle Inhaber von Papierführerscheinen, die in den Jahren 1965 – 1970 geboren sind, sind bis zum 19. Januar 2024 zum Umtausch aufgefordert. Auch wenn noch fast ein Jahr Zeit zu ist, sollte im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches eine frühzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch in die Wege geleitet werden. Deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch die Umtauschkampagne deutlich länger geworden. Mittlerweile müssen mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung eingeplant werden. Daher sind vor allem Bürgerinnen und Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihre Fahrerlaubnis für den Job brauchen, aufgerufen rechtzeitig ihren Antrag zu stellen.

Was beim Umtausch zu beachten ist

Genaue Informationen zum Umtauschverfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung, welche nicht älter als drei Monate ist) gegebenenfalls noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • aktueller Führerschein
  • Antrag Führerscheinstelle (Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html)

Bitte unbedingt beachten:

Wurde der bisherige Führerschein nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in den ehemaligen Landkreisen Pirna, Freital; Dippoldiswalde oder Sebnitz ausgestellt, wird zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Führerscheinstelle angefordert werden und zum Umtausch vorliegen.

Anträge können schriftlich per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer Antragstellung per Post genügt selbstverständlich die Übersendung von Kopien von Personalausweis und Führerschein. Möglich sind Termine während folgender Öffnungszeiten:

Mo.:08:00 –  12:00 Uhr
Di.:  08:00 –  12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do.: 08:00 –  12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  08:00 –  12:00 Uhr
 

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
 

Fahrerlaubnisbehörde Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Freital
Dresdner Straße 107
01705 Freital

Bei persönlicher Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde kann vereinbart werden, dass der neue Führerschein gegen eine Kostenpauschale i. H. v. 5,10 Euro (zzgl. zur regulären Bearbeitungsgebühr von 25,30 Euro) direkt von der Bundesdruckerei nach Hause versandt wird.

Bei postalischer Antragstellung erhalten Bürgerinnen und Bürger nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages eine schriftliche Bearbeitungsbestätigung inklusive einer Kostenrechnung. Zwei bis drei Wochen danach liegt der neue EU-Kartenführerschein dann in der Regel in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz zur Abholung bereit. Eine gesonderte Aufforderung, dass der Führerschein abgeholt werden kann, erfolgt nicht. Jedoch ist eine telefonische Erkundigung beim nächsten gelegenen Bürgerbüro des Landratsamtes möglich. Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit dieser ungültig gemacht werden kann.

Telefonnummern der Bürgerbüros des Landratsamtes:

Zentrale Einwahl:   03501 515-0

Pirna:                     03501 515-1136 oder -1133
Freital:                    03501 515-1146 oder -1148
Dippoldiswalde:     03501 515-1141 oder -1147'
Sebnitz:                  035971 84-151 oder -154
 

Rund 8.500 Führerscheine im Jahr 2022 umgetauscht

Allein im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 10. Januar 2023 sind bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises über 3.000 Führerscheinumtauschanträge per Post oder durch persönliche Abgabe im Landratsamt eingegangen. Hinzu kamen rund 1.250 Führerscheinumtauschanträge, welche im vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer persönlichen Vorsprache während der Öffnungszeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt und bearbeitet worden sind.

Insgesamt wurden durch die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Kalenderjahr 2022 über 8.500 Führerscheine umgetauscht. Der Führerscheinumtausch ist damit die zahlenmäßig aufkommensstärkste Vorgangsart und machte neben Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung von Fahrerlaubnissen im letzten Jahr rund die Hälfte aller bearbeiteten Vorgänge bei der Fahrerlaubnisbehörde aus.