Nach Systemumstellung des iKfz-Portals umfangreiche Dienstleistungen der Kfz-Zulassung online verfügbar

01.09.2023 08:00

Symbolbild

Im iKfz-Portal wird der Funktionsumfang im Zuge der Umstellung auf die iKfz Stufe 4 in den nächsten Tagen deutlich erweitert. Die dafür notwendigen Arbeiten am bundesweit eingesetzten System führen erst einmal dazu, dass auch das iKfz-Portal des Landkreises bis auf Weiteres nicht genutzt werden kann. Die Dienste der Zulassungsbehörde des Landkreises können aber weiterhin in den Zulassungsstellen in Pirna, Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz während der Öffnungszeiten persönlich in Anspruch genommen werden.

Nach Ende der Arbeiten und Reaktivierung des Portals können neben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises erstmals auch als juristische Person organisierte Unternehmen ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle sowie eventuelle Wartezeit vor Ort. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und die damit einhergehende Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz Stufe 4.

Eine weitere Neuerung ist, dass für den Zugang zum iKfz-Portal nicht zwingend die Authentifizierung mit einem elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion erforderlich ist, sondern die Authentifizierung auch über die BundID beziehungsweise für juristische Personen mit dem Unternehmenskonto Bund jeweils mit hinterlegtem ELSTER-Zertifikat möglich ist.

Folgende Vorgänge können nach erfolgter Umstellung über das iKfz-Portal abgewickelt werden:
•    Neuzulassung von Fahrzeugen,
•    Wiederzulassung auf den gleichen Halter,
•    Umschreibung mit und ohne Halterwechsel,
•    Adressänderung,
•    Tageszulassung von Neufahrzeugen sowie
•    Außerbetriebsetzung.

Nach erfolgreicher Durchführung des Vorgangs im iKfz-Portal, einschließlich der Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung, erhalten Bürgerinnen und Bürger auf postalischem Wege die Fahrzeugdokumente, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie die Stempelplaketten zur Anbringung auf dem Kennzeichenschild durch den Antragsteller.

Eine Übersicht, was neben den Voraussetzungen für die Nutzung von iKfz an Fahrzeugdokumenten und weiteren Unterlagen vorgangsabhängig erforderlich ist, ist auf der Website der Kfz-Zulassung zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/verkehrswesen-kfzzulassung.html.

Es ist zu beachten, dass die internetbasierte Außerbetriebsetzung, die Adressänderung sowie die Wiederzulassung auf den gleichen Halter nur für Fahrzeuge möglich ist, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Die internetbasierte Neuzulassung sowie die Umschreibung sind nur für solche Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen worden sind, da erst danach die mit den erforderlichen Sicherheitscodes versehenen Fahrzeugdokumente, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ausgegeben wurden. Zudem ist zu beachten, dass insbesondere keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim zuständigen Hauptzollamt oder Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bestehen dürfen, damit der Vorgang erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen und weiterführende Links, unter anderem zur Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung, sowie den Zugang zum iKfz-Portal sind zu finden unter: www.landratsamt-pirna.de/kfz-online-service.html.