Straßenbau: 2. Bauabschnitt der K 8703 in Langenwolmsdorf beginnt Ende Juli

21.07.2023 09:50

Symbolbild

Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Erneuerung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Langenwolmsdorf im Oktober 2022 schließt sich ab 31. Juli 2023 der 2. Bauabschnitt an. Die Straße wird auf einem Teilabschnitt von rund 540 Metern Länge erneuert und endet am Kreuzungsbereich mit der S 159.

Das Bauvorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, dem WAZV "Mittlere Wesenitz" sowie der Stadt Stolpen.

Im Rahmen der Maßnahme werden die vorhandene Asphaltbefestigung ausgebaut, der Unterbau profiliert sowie eine neue Asphalttrag- und Deckschicht hergestellt. Weiterhin erfolgt der Neuaufbau der Bankette und die Oberflächenentwässerung wird neu geordnet. Das betrifft insbesondere den abschnittsweisen Neubau einer Pflastermulde, die Herstellung von Straßenabläufen und Durchlässen.

Im Auftrag des WAZV "Mittlere Wesenitz" wird abschnittsweise ein neuer Regenwasserkanal errichtet. Im Auftrag der Stadt Stolpen erfolgt die Erweiterung eines vorhandenen Durchlasses. Die Deutsche Telekom wird im Zuge der Baumaßnahme Anlagen für den Breitbandausbau herstellen.

Geplant ist eine Bauzeit bis Ende Oktober. Die Ausführung der Arbeiten hat die Firma Bistra Bau GmbH & Co. KG aus Schmölln-Putzkau übernommen.

Die Baukosten für den Landkreis belaufen sich auf circa 426.000 Euro. Finanziert werden sie aus Zuweisungen aus dem Kommunalbudget für kommunale Straßenbaumaßnahmen 2023 in Höhe von rund 350.000 Euro sowie aus der Instandsetzungspauschale gemäß SächsFAG mit rund 76.000 Euro.

Ab 31. Juli 2023 erfolgen bauvorbereitende Arbeiten mit Einrichtung der Baustelle. Die notwendige Vollsperrung für die Baumaßnahme erfolgt ab 7. August 2023. Die ausgeschilderte Umleitung führt analog des 1. Bauabschnittes über die K 8703 nach Stolpen und weiter über die S 164 und S 159 nach Langenwolmsdorf.

Diese Maßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.