Übernahme von Aufgaben nach § 4 Abs. 4 SächsDSchG sowie nach § 8 Abs. 2 SächsDSchG von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna

28.02.2023 16:15

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Information für Denkmaleigentümer

Zum 01.03.2023 übernimmt die Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
folgende Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna:

1. die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f und 11b sowie 10g
Einkommensteuergesetz (EStG);
2. die Bearbeitung von Anträgen über die Bewilligung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von
Kulturdenkmalen.

Zwischen der Großen Kreisstadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die
entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen und unterzeichnet. Es erfolgte somit die Umsetzung des
Kreistagsbeschlusses 2021/7/342-1 vom 07.02.2022.

Wir bitten unbedingt zu beachten, dass die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna weiterhin zuständige
Genehmigungsbehörde für die Bearbeitung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
bleibt. Sie ist weiterhin zentraler Anlaufpunkt bei Fragen rund um das Denkmal, anstehenden Sanierungsarbeiten,
Anzeigeverfahren, Auskünften zum Denkmalstatus und zur Beratung von Denkmaleigentümern.

Die nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g EStG erforderliche Abstimmung der Baumaßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung erfolgt weiterhin bei der für die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna.

Die Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung zur Übernahme der Antragsunterlagen. Auf Grund der Vielzahl der übergebenen Anträge bitten wir von Rückfragen abzusehen.