Haushaltsplanung 2025 - Erfüllung von Pflichtaufgaben der Landkreisverwaltung

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21.02.2025 12:30

Haushaltsplan 2025

Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.

Dies gilt auch für die Erfüllung einer Reihe von Pflichtaufgaben, für die der Landkreis zuständig ist und welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Wesentlichen betrifft das die Bereiche Gesundheitswesen, Bildung, ÖPNV, Infrastruktur und Soziales. Als Träger von Berufs- und Förderschulen ist der Landkreis außerdem verantwortlich für den Erhalt und den Ausbau dieser Schulgebäude. Auch für die Unterhaltung und den Bau von Kreisstraßen ist das Landratsamt mit seiner Straßenbaubehörde zuständig.

Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen an den landkreiseigenen Schulen

Für die Immobilienverwaltung der landkreiseigenen Schulgebäude werden je Haushaltsperiode Aufwendungen zur Bewirtschaftung und Sicherstellung des Schulbetriebs eingeplant. Insgesamt sind 18 Schulgebäude mit ihren Nebenstellen, in denen rund 6.500 Schülerinnen und Schüler lernen, in Verantwortung der Landkreisverwaltung instandzuhalten und zu modernisieren. Dabei sind die Ausgaben für Wartung und Prüfung bei technischen Anlagen, wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Klimatechnik oder Gebäudeleittechnik in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was den Landkreis vor enorme Herausforderungen stellt. Hinzu kommen Mehraufwendungen im Zuge der Digitalisierung. 

Aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden in den letzten Jahren vorwiegend unabweisbare Maßnahmen durchgeführt. Für 2025 sind über unabwendbare Reparaturen hinaus wieder Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen geplant. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Die Sanierung von Haus 2 der Wilhelmine-Reichard-Schule Freital mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll durch Fördermittel der Sächsischen Aufbaubank finanziert werden. Bei Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Planungen mit den noch verfügbaren Mitteln fortgesetzt und die ersten Bauleistungen ausgeschrieben sowie beauftragt werden, um den Beginn der Baumaßnahme im Jahr 2026 zu sichern. Für 2025 sind Eigenmittel von 120.000 Euro eingeplant, in den Jahren 2026 bis 2029 insgesamt 3,9 Millionen Euro.
     
  • Von 2022 bis 2024 wurde der erste Bauabschnitt des Brandschutzkonzepts an der Uhrmacherschule in Glashütte, einem Nebenstandort des BSZ Freital, umgesetzt. Offene Maßnahmen im Mittelbau des Schulgebäudes, wie die Ertüchtigung des Fluchtweges im Dachgeschoss und die Erneuerung des Sanitärstrangs, sollen 2025 mit 211.000 Euro fortgesetzt werden. Der Abschluss der Arbeiten ist für 2026 geplant. Dafür sind Gesamtkosten in Höhe von 511.000 Euro vorgesehen.

Diese Investitionen sind notwendig, um den aktuellen Standards gerecht zu werden und Kindern und Jugendlichen optimale Lernbedingungen zu schaffen.

Aufgabenerfüllung im Rahmen der Straßeninfrastruktur

Der Landkreis ist für die Unterhaltung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig. Bund und Land beteiligen sich anteilig an den Kosten.

Die Straßenmeistereien stellen den Betrieb und die Unterhaltung des Straßennetzes sicher. Dazu gehören der Winterdienst, die Grün-/Gehölzpflege und Asphalt(flick)arbeiten genauso, wie die Unterhaltung der Straßenausstattung (z. B. Bauwerke, Entwässerungsanlagen, Schutzplanken) und der Verkehrstechnik (Ampeln, Verkehrszeichen usw.). Zum Aufgabenumfang zählt ebenfalls die Beschaffung und Unterhaltung der dafür notwendigen Fahrzeuge und Geräte. All dies hat ein gemeinsames Ziel: die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den Bundes-, Staats und Kreisstraßen im Landkreis.

Insbesondere für die winterdienstliche Betreuung des Streckennetzes sind enorme Aufwendungen zu tätigen. Auch die Kosten für Reparaturen bzw. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sind deutlich gestiegen. Hinzu kommen die klimatischen Veränderungen, die sich beispielsweise durch Unwetter, Baumsterben und Straßenschäden auf die Unterhaltungsaufgabe des Landkreises auswirken.

Jährliche Zuweisungen aus dem Straßenlastenausgleich in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro und ein pauschaler Zuweisungsbetrag von 1,6 Millionen Euro decken zuzüglich der Eigenmittel des Landkreises unter anderem die Kosten für die Durchführung von geplanten Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.

Investitionen an Kreisstraßen

Der Landkreis erhält jährlich Zuweisungen vom Freistaat Sachsen aus dem Kommunalen Straßenbaubudget gemäß § 20b Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) auf Grundlage einer einzureichenden Prioritätenliste. Die Zuweisung wird im Jahr 2025 für den Beginn von investiven Straßenbaumaßnahmen verwendet. Für die beiden Maßnahmen Ortsdurchfahrt Ottendorf bei Sebnitz und den Ersatzneubau einer Stützwand in Glashütte sollen Zuwendungen für 2025 beantragt werden:

  • Der 3. Bauabschnitt der K 8738 Ortsdurchfahrt Ottendorf umfasst die Erneuerung der nach den ersten zwei Bauabschnitten noch verbliebenen Strecke von 675 Metern Länge als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Sebnitz und dem Abwasserzweckverband (AZV) Sebnitz. Insgesamt fließen Eigenmittel von 714.000 Euro in die Kreisstraße. Geplant ist der Bau für 2025/2026.
     
  • Eine stark geschädigte Natursteinstützwand an der K 9026 in Glashütte soll durch eine neue Stützwand ersetzt werden. Außerdem wird in dem Bereich die Straße grundhaft erneuert und in Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Glashütte ein neuer Gehweg errichtet. Der Landkreis hat 1,9 Millionen Euro Eigenmittel eingeplant.

Folgende Maßnahmen bis 2026 sind bereits in die Hauhaltplanung aufgenommen:

  • Eine Stützwand in Rathmannsdorf, im Zuge der K 8737, erfordert eine vollständige Erneuerung und Verlängerung auf Grund des steil abfallenden Geländes. Insgesamt fallen Eigenmittel in Höhe von 174.000 Euro an. Die Planung wird in diesem Jahr weitergeführt, der Baubeginn ist für 2026 avisiert.
     
  • Mit Start der Entwurfsplanung ab 2025 für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 8756 bei Breitenau sind bis 2027 rund 880.000 Euro Eigenmittel veranschlagt. Der Bau ist für 2026/2027 geplant.
     
  • Eigenmittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro werden im Jahr 2025  für den ersten Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hirschbach K 9023 eingesetzt. Der Bau begann im Jahr 2024 mit Mitteln des Kommunalbudgets 2024 und soll dieses Jahr fertiggestellt werden.

 

Die Erfüllung von Pflichtaufgaben durch den Landkreis ist von zentraler Bedeutung für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es unerlässlich, dass die Landkreise auch in Zukunft die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Jedoch tragen auch freiwillige Aufgaben einen entscheidenden Beitrag zur Lebensqualität der Bevölkerung unserer Region bei. Über diese Aufgaben, die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und deren Bedeutung für den Landkreis und seine Menschen wird in der nächsten Woche informiert.