06.03.2025 09:00
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
In der vorhergehenden Pressemitteilung wurde über eine Reihe von freiwilligen Aufgaben informiert, welche der Landkreis erfüllt. In diesem Teil der Haushalts-Serie wird die Finanzierung der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das Landratsamt betrachtet.
Schülerbeförderung
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisiert und finanziert als Träger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg für öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen freier Träger im Kreisgebiet.
Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Auszahlungen von rund 10,2 Millionen Euro. Darin sind keine finanziellen Mittel, welche durch die Sperrung der Elbbrücke Bad Schandau verursacht wurden, enthalten. Die Beförderungsunternehmen des Schülerspezialverkehrs sind vertraglich bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 gebunden. Aufgrund von gestiegenen Kraftstoffpreisen und der Erhöhung des Mindestlohns kommt es zu einer signifikanten Zunahme der Auszahlungsbeträge. Für 2025 werden in diesem Bereich zusätzliche Leistungen von rund 40.000 Euro beziffert.
Insgesamt stellt die Finanzierung des Schülerverkehrs eine Investition in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen dar, denn er gewährleistet eine sichere und zuverlässige Beförderung für Schülerinnen und Schüler, um ihnen den Zugang zur Bildung zu ermöglichen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt auf seinem Territorium die Trägeraufgaben und anteilige Finanzierung des ÖPNV-Angebotes für die Leistungen der Daseinsvorsorge im straßengebundenen ÖPNV wahr. Dabei fließen jährlich Mittel vom Freistaat Sachsen zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr ein, die zweckgebunden zugewiesen sind und vollständig an die Verkehrsunternehmen ausgereicht werden.
Unter Mitfinanzierung des Freistaates Sachsen leistet der Landkreis seit August 2021 den Verlustausgleich für die Ausgabe des Bildungstickets an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE). Seit Mai 2023 erhält der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Mittel zur Finanzierung des Deutschlandticket-Ausgleichs, welche ebenfalls an die RVSOE weitergeleitet werden.
Zurzeit erstellt die Landkreisverwaltung ein ÖPNV-Konzept für den Landkreis, in dem das vorhandene Angebot bewertet, Defizite aufgezeigt und Bedienstandards festgelegt werden sollen. Außerdem sind mögliche neue Antriebsformen und alternative Bedienformen zu beleuchten. Das Konzept selbst verursacht keine zusätzlichen Kosten. Vom Gutachter empfohlene Maßnahmen sind bei Umsetzungsempfehlung von den Gremien des Landkreises zu beschließen und die Kosten in die Haushaltsplanung einzuordnen. Das Konzept soll dem Kreistag im Juni vorliegen.
Des Weiteren gewährt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Erfüllung seiner Daseinsvorsorgeaufgaben und zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung mit ÖPNV-Leistungen auf der Basis von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Ausgleichsleistungen für den Busverkehr und die Kirnitzschtalbahn an die RVSOE. Ebenso hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die RVSOE mit der Durchführung des Linienverkehrs mit Fähren im Landkreis beauftragt und bezuschusst diese Leistungen auf der Grundlage eines Verkehrsvertrages.
Mit den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen wurden die Voraussetzungen für ein attraktives und bezahlbares ÖPNV-Angebot im Rahmen der Daseinsvorsorge bis 2026 bzw. 2027 geschaffen. Der Landkreis plant für den Zeitraum ab 28. Mai 2026 eine Neuvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen an die RVSOE. Die Vorbereitungen zum Vergabeverfahren laufen seit Dezember 2024, das Vergabeverfahren wird juristisch begleitet. In der Sitzung des Kreistages am 10. März 2025 soll der entsprechende Beschluss gefasst werden.
In der Planung 2025 sind keine Aufwendungen/Auszahlungen enthalten, welche im Zusammenhang mit der Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau stehen. Die Aufwendungen für zusätzliches Fahr- und Fährpersonal sowie zusätzliche Kraftstoffkosten, die durch die Ausweitung der Betriebszeiten auf den Fähren und die Bereitstellung von Bussen auf beiden Elbseiten entstehen, werden ebenso wie die Einnahmeverluste durch die kostenlose Beförderung der Fahrgäste auf den Elbfähren Bad Schandau und Königstein, zurzeit durch die RVSOE getragen und betragen monatlich ca. 100.000 Euro. Für das Jahr 2025 ist damit zu rechnen, dass diese Kosten durch den Landkreis vorbehaltlich einer Finanzierung durch den Freistaat Sachsen vorläufig übernommen werden müssen.
Ausblick
Die Landesdirektion Sachsen war in den Prozess zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts eingebunden und der Landkreis stand mit der Aufsichtsbehörde im regelmäßigen Austausch. Im Ergebnis der Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.
Die Ausgaben für Leistungen im Bereich SGB XII (Sozialhilfen) und SGB VIII (Jugendhilfen) haben sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Der Landkreis erhebt keine eigenen Steuern und ist daher zum einen von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die Kreisumlage abhängig und gleichzeitig von Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches. Zur Deckung der Eigenanteile des Landkreises stehen keine Reserven mehr zur Verfügung und zur Erfüllung der Pflichtaufgaben müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund wird der Landkreis im Jahr 2026 voraussichtlich keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen können.
Um auf die dramatische Situation des Landkreises aufmerksam zu machen, wandte sich Landrat Michael Geisler und alle Fraktionen und einige Gruppen des Kreistages an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag mit dem Ziel, die kommunale Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
- Finanzierung der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs
- Erfüllung von freiwilligen Aufgaben der Landkreisverwaltung
- Erfüllung von Pflichtaufgaben der Landkreisverwaltung
- Kreisumlage zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
- Aufgabenschwerpunkte
- Resolution an Staatsregierung und Landtag